Kleingewerbetreibender

schreibt im neuen Jahr eine Rechnung für eine erbrachte Leistung im Dezember vorigen Jahres.
Nun würde aber der Höchstumsatz pro Monat überschritten - was könnte nun passieren ??
A.) Nichts ,da der Geldfluss im Neuen Jahr stattfindet wird dies auch dem Umsatz zugerechnet.

B.) Nachträgliche Votierung zu Umsatzsteuermeldepflicht ?

Vielen Dank

JF

Nun würde aber der Höchstumsatz pro Monat überschritten - was
könnte nun passieren ??

Was für eine Monatsgrenze meinst Du?
In den meisten Fällen gibt es nur Jahresgrenzen.
Umsatzgrenze für Kleinunternehmer: 17.500€/J.

A.) Nichts ,da der Geldfluss im Neuen Jahr stattfindet wird
dies auch dem Umsatz zugerechnet.

So ist es.

Gruß JK