schreibt im neuen Jahr eine Rechnung für eine erbrachte Leistung im Dezember vorigen Jahres.
Nun würde aber der Höchstumsatz pro Monat überschritten - was könnte nun passieren ??
A.) Nichts ,da der Geldfluss im Neuen Jahr stattfindet wird dies auch dem Umsatz zugerechnet.
B.) Nachträgliche Votierung zu Umsatzsteuermeldepflicht ?