Hallo Clematis!
So, und um nun auch noch die Frage des TE zu beantworten:
Im gestellten Fall besteht USt-Pflicht.
Das wissen wir nicht. Angenommen, daß die erwähnten 15.000 Euro im Zeitraum von März bis Dezember des Gründungsjahres voraussichtlich erzielt werden, dann kann bereits im Gründungsjahr keine Kleinunternehmereigenschaft bestehen.
Denn: 15.000 Euro für 10 Monate entsprechen 18.000 Euro für 12 Monate. Damit sind die 17.500 Euro um 500 Euro überschritten.
Die 50.000 gelten für
den GESCHÄTZTEN Umsatz des Folgejahres.
Sobald ein mal die 17500 überschritten ist, ists erst mal
vorbei mit Kleinunternehmerregelung.
Nein, so einfach kann man das nicht sagen, es ist nicht ganz richtig.
Ach ja: Und ein KleinGEWERBE gibts nicht!
Aber sicher gibt es das. Es ist nur kein umsatzsteuerlicher Begriff, schon gar nicht gemäß § 19 UStG.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald