ein Mieter hat im Vertrag eine Klausel, dass Hunde und Katzen der schriftlichen Genehmigung bedürfen.
Er möchte sich einen ganz kleinen Hund anschaffen, der laut diverser Quellen als „Kleintier“ gilt. z.B. http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2003/1003/mz_1…
Braucht er jetzt trotzdem eine Zustimmung?
Was gilt hier?
a) Kleinsthund = Kleintier = keine Zustimmung erforderlich oder
b) Kleinsthund = Hund = Zustimmung erforderlich
Wäre schön, wenn jemand das belegen könnte, denn logisch ist m.E. beides…
ein Mieter hat im Vertrag eine Klausel, dass Hunde und Katzen
der schriftlichen Genehmigung bedürfen.
Er möchte sich einen ganz kleinen Hund anschaffen, der laut
diverser Quellen als „Kleintier“ gilt. z.B.
Dann sollte der Mieter zuvor die Genehmigung einholen. Diese Bestimmung im Mietvertrag ist jedenfalls prinzipiell in Ordnung.
Ich habe noch nie gelesen, dass ein Hund, gleich welcher Größe, als Kleintier angesehen worden ist. Klassiker sind Vögel, Meerschweinchen und ähnliches und das gilt auch nur dann, wenn eine Störung anderer Mieter ausgeschlossen ist. Letzteres wird bei einem Hund schon schwierig, weil der ja auch schonmal bellt. Und der Zwegdackel den ich mal kennengelernt habe, hat schon eine ordentliche Lautstärke erreicht. Teilweise sind auch schon reine Wohnungskatzen als Kleintiere angesehen worden, aber auch das ist nicht Konsens. Dass ein Gericht aber jemals einen Hund als Kleintier bezeichnet hätte, ist mir neu.
bringt jetzt wohl nix zu der Frage. Aber bei mir in der Nachbarschaft wohnt ein Chihuahua, der ist neben jeder Katze ein Kleintier und muß sich wohl auch vor vielen Meerschweinchen in Acht nehmen…
Wir nennen ihn meistens „Ratte“. Ob der wirklich ein Hund ist?
von der rechtlichen Seite abgesehen möchte ich davon abraten, ohne Zustimmung des Vermieters einen Hund anzuschaffen. Es ist korrekt, dass es Urteile gibt, in denen Yorkshire-Terrier u.ä. als Kleintiere angesehen wurden und die Haltung erlaubt. Aber habt Ihr vor, das nötigenfalls vor Gericht durchzusetzen?
Gerade kleine Hunde neigen zum Kläffen und irgendein blöder Nachbar wird sich schon beschweren, sei es, weil er Hunde hasst oder weil er selber gerne einen hätte und daher sauer ist, dass der Mietvertrag das verbietet.
Ich würde unverbindlich beim Vermieter um Erlaubnis fragen. Evtl. kann man vorher schon mal bei den Nachbarn um Unterstützung bitten und eine Unterschriftensammlung durchführen, in der die Nachbarn bestätigen, dass sie nichts gegen einen kleinen Hund im Haus hätten.
Wenn der Vermieter ablehnt, muss man das hinnehmen und hat sich (und dem Hund) viel Ärger und Leid erspart.
Erlaubnis zur Tierhaltung darf nur bei triftigem Grund
verweigert werden
Wurde im Mietvertrag die Möglichkeit zur Tierhaltung an eine vorherige Genehmigung
durch den Vermieter geknüpft, so darf dieser seine Zustimmung nur verweigern,
wenn seine Entscheidung von vernünftigen Gründen getragen ist.
Amtsgericht Brückeberg, 1999-10-12 73 C 353/99
Verbot der Tierhaltung in Mietwohnungen
Das Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist dann nicht möglich, wenn das Interesse
des Mieters an einer Tierhaltung dem Interesse des Vermieters an dem Verbot überwiegt.
Das Interesse des Tierhalters überwiegt, wenn die Tierhaltung aus gesundheitlichen Gründen
(z.B. Depressionen) erfolgt. Dies ist jedoch nur dann anzunehmen,wenn es keine anderen,
gesundheitlich vertretbaren Möglichkeiten gibt.
Landesgericht Hamburg, 1994-07-26 316 S 44/94
Alles mehr oder weniger nachvollziehbar, aber das Beste ist immer, man einigt sich mit seinem Vermieter. Wir hatten auch die „keine Hunde oder Katzen“-Klausel. Allerdings hatten die Nachbarn unter uns eine Katze und als wir mal nachgefragt haben, hat sich rausgestellt, daß unser Vermieter Angst vor Hunden hat. Wir haben einfach nur nett mit ihm gesprochen und seit 2 Jahren ist unser Yorki offizielles Familienmitglied.
Diese Kleintierhunde können aber einen Radau machen!! Meine Tante hatte mal so einen Kläffer, da war man froh, wenn der wieder nach Haus fuhr. Bei einem Mehrschwein habe ich so einen Krach noch nie gehört.
Auf der anderen Seite: Unsere Nachbarin hat sich auch einen Hund angeschafft. Ein Riesenvieh! Bei uns ist Tierhaltung erlaubt. Aber den Hund hört man nicht und er ist freundlich zu allen Nachbarn.
Deshalb ist das für den Vermieter schwierig. Erlaubt er den Hund und der kläfft ständig herum, muss er mit der Mietminderung der Nachbarn klarkommen. Keine schönen Aussichten, oder? Einfacher ist es für ihn, einfach abzulehnen, um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Besonders toll kommt es auch nicht an, wenn der Hund ständig im Vorgarten sein Geschäft erledigt - bei jungen Hunden kommt das auch häufiger mal vor. Zum Glück hat sich der Hund meiner Nachbarin das inzwischen wieder abgewöhnt. Es ist schließlich nicht gerade nett, wenn man die Abkürzung über den Rasen nimmt und anschließend die Hundescheiße von den Schuhen kratzen muss.
Deshalb wäre es wohl am Besten, Du redest freundlich mit dem Vermieter und zeigst ihm ein Bild des anzuschaffenden „Modells“. Wenn er sich erweichen lässt, erziehe den Hund ordentlich(notfalls in der Hundeschule), damit Krach und Dreck vermieden werden.
ein Mieter hat im Vertrag eine Klausel, dass Hunde und Katzen
der schriftlichen Genehmigung bedürfen.
Er möchte sich einen ganz kleinen Hund anschaffen,
Ein Hund ist ein Hund. Auch wenn er „ganz klein“ ist.
Wird ein Hund ohne die schriftliche Genehmigung des Vermieters angeschafft, so kann der Vermieter auf die Entfernung des Hundes bestehen (dem Mieter bleibt dann die Wahl zwischen Tierheim oder Umzug in eine andere Wohnung).
Meiner Meinung nach handelt ein Mieter, der sich trotz o.g. Mietvertragsklausel einfach so einen Hund zulegt, mit der Hoffnung, dass der Vermieter gegen einen „ganz kleinen“ Hund nichts haben wird, dem Tier gegenüber VERANTWORTUNGSLOS!
mir geht gerde der Hut hoch. Mieter M möchte vertragswidrig einen Köter, Vermieter V untersagt das von vorneherein. Da stelle ich mir die Frage, warum M erst in das Haus einzieht? Nur um Ärger zu verursachen?
Mieter M wohnt bereits in dem Haus und wollte sich nur erkundigen, ob ein Kleinsthund mietrechtlich gesehen nun ein genehmigungspflichtiger Hund oder ein nicht genehmigungspflichtiges Kleintier ist.
Keiner will hier Ärger verursachen, auch der Mieter nicht. Aber er darf sich doch erkundigen - oder etwa nicht?
Auch geht es hier nicht um die Tatsache, dass sich auch ein Kleinsthund hundemäßig verhält. Es ging nur um die rein rechtliche Frage…
jetzt mal ruhig Blut bewahren! Wie kann man sich über einen theoretischen Fall so aufregen?
Mieter M möchte vertragswidrig
einen Köter,
das stimmt. Obwohl deine Ausdrucksweise natürlich eine gewisse Voreingenommenheit erkennen lässt.
Vermieter V untersagt das von vorneherein.
das stimmt nicht. Lies die Postings genau, bevor du dir Stress machst: Er macht die Haltung von seiner Genehmigung abhängig.
Und diese kann er nur mit guter Begründung verweigern. Denn durch den Vorbehalt der Genehmigung gibt er dem Mieter zu erkennen, dass er grundsätzlich mit der Hundehaltung einverstanden ist. Eine Verweigerung ohne Begründung wäre Willkür gegenüber dem Mieter und davor soll der Mieter geschützt werden.
Da
stelle ich mir die Frage, warum M erst in das Haus einzieht?
Nur um Ärger zu verursachen?
Es wird hier nur gefragt, ob es in so einem Fall rechtlich notwendig wäre eine Genehmigung einzuholen oder ob dieser Hund sowieso genehmigungsfrei wäre.