Kleinkind erbricht sich in Bus: Reinigung bezahlen

Hallo,

Eine Mutter fährt mit ihrem 1,5 Jahre alten Kleinkind mit einem Linienbus der örtlichen Verkehrsgesellschaft.
Während der Fahrt erbricht sich das Kleinkind, wobei der Boden im Bereich der Sitzreihe und Teile des Sitzes verschmutzt werden.

Der Busfahrer fordert die Mutter anschließend auf ihm ihre Personalien zu geben und weist sie darauf hin, dass sie die Reinigung zu bezahlen hat.

Wäre das tatsächlich so?
Müssten die Reinigungskosten von der Mutter bezahlt werden, wenn die Verkehrsgesellschaft eine Rechnung schickt?

Grüße
Tommie

Verständnisfrage…
Hallo,

das wird sicherlich in den Beförderungsbedingungen drin stehen, aber ich versuche gerade, deine Frage zu verstehen:

Wer sollte denn deiner Meinung nach für die Reinigungskosten des Busses aufkommen, wenn das Erbrechen nicht durch den Fahrstil des Fahrers verursacht wurde?

Gruss
Hummel

Hallo

Eine Mutter fährt mit ihrem 1,5 Jahre alten Kleinkind mit
einem Linienbus der örtlichen Verkehrsgesellschaft.
Während der Fahrt erbricht sich das Kleinkind, wobei der Boden
im Bereich der Sitzreihe und Teile des Sitzes verschmutzt
werden.

Der Busfahrer fordert die Mutter anschließend auf ihm ihre
Personalien zu geben und weist sie darauf hin, dass sie die
Reinigung zu bezahlen hat.

Solche Dinge zu entscheiden liegen ganz sicher nicht in der Macht eines Busfahrers, es sei denn, er wäre ehrenamtlicher Schöffe.

Wäre das tatsächlich so?
Müssten die Reinigungskosten von der Mutter bezahlt werden,
wenn die Verkehrsgesellschaft eine Rechnung schickt?

Das kommt, wie stets beim Schadenersatzanspruch, darauf an, ob das 1,5-jährige Kind (oder seine Mutter als Aufsichtsperson) schuldhaft gehandelt haben. Beim Kind kann man dies mangels Deliktfähigkeit von vornherein ausschließen. Aber wo sieht der Busfahrer eine Schuld bei der Mutter? Dass sie dem Kind während der Fahrt nicht Mund und Nase zugehalten hat? Dass sie ihm vor der Fahrt zu Essen gegeben hat? Kleinkinder übergeben sich mitunter, so ist das Leben halt. Will die Verkehrsgesellschaft ausschließen, dass sowas im Bus vorkommt, muss sie Kleinkinder von der Beförderung ausschließen. Da sie das nicht getan hat, scheint sie dieses allgemein bekannte Risiko hinzunehmen. Fluggesellschaften tun das auch - und sie verteilen sogar Tüten an die Passagiere, und zwar nicht nur an die Kleinen.

Das wäre mal eine Anregung für eine Antwort an das Unternehmen. Ich glaube aber nicht, dass da eine Rechnung kommen wird.

Gruß
smalbop

Hallo,

Solche Dinge zu entscheiden liegen ganz sicher nicht in der
Macht eines Busfahrers, es sei denn, er wäre ehrenamtlicher
Schöffe.

das Schöffenamt ist immer ein Ehrenamt. Somit gibt es nur ehrenamtliche Schöffen und keine hauptamtlichen. Richtig wäre daher die Bezeichnung ehrenamtlicher Richter.

Dass Zivilangelegenheiten, und um eine solche handelt es sich wohl unzweifelhaft, vor einer Schöffenkammer verhandelt werden, ist mir zudem neu.

Und last but not least kann selbstverständlich ein Busfahrer auf etwas hinweisen oder etwas fordern.

S.J.

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Und last but not least kann selbstverständlich ein Busfahrer
auf etwas hinweisen oder etwas fordern.

Freilich kann er das. Er kann es nur nicht entscheiden , und nur das habe ich gesagt.

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das wird sicherlich in den Beförderungsbedingungen drin
stehen, aber ich versuche gerade, deine Frage zu verstehen:

Ja die Beförderungsbedingungen würde ich mir auch als erstes anschauen wollen.

Wer sollte denn deiner Meinung nach für die Reinigungskosten
des Busses aufkommen, wenn das Erbrechen nicht durch den
Fahrstil des Fahrers verursacht wurde?

Man könnte sich vorstellen, dass die Reinigung mit dem Fahrpreis abgegolten ist. Regelmäßige Verschmutzungen und Reinigungen der Fahrzeuge gehören zum Tagesgeschäft. Man denke nur an Schmutz durch starke Regenfälle, Erdreich, jemand der in einen Hundehaufen getreten ist oder was bei Schneefall in den Bus getragen wird, ein verschüttetes Getränk, eine Einkaufstüte die kaputt geht und etwas auf dem Boden aufplatzt.

Was ich mir durchaus vorstellen könnte ist, dass die Kosten für vorsätzlich angerichtete Verschmutzungen zu erstatten sind. Aber Vorsatz haben wir hier wirklich nicht.

Was ich mir durchaus vorstellen könnte ist, dass die Kosten
für vorsätzlich angerichtete Verschmutzungen zu erstatten
sind. Aber Vorsatz haben wir hier wirklich nicht.

Hallo,

das kann man sicherlich so stehen lassen…

Aber das erzeugt dann bei mir Phantasien, die ich auch gern beantwortet wüsste:

Wie ist das generell mit inkontinenten Menschen?

Wer bezahlt, wenn Hundchen mal im Bus sein Geschäft macht?

Was ist mit dem Trupp Bauarbeiter in Gummistiefeln von der matschigen Baustelle?

Darf ein Schornsteinfeger Bus fahren?

Fragen über Fragen…

Gruss
Hummel

Hallo,

Darf ein Schornsteinfeger Bus fahren?

Ja,
am besten, wenn der Bus voller Bäcker in ihrer weißen Berufskleidung ist:wink:

Gruß:
Manni

Guten Morgen,

die Lösung der Frage ergibt sich mit Sicherheit aus den Beförderungsbedingungen des Nahverkehrsdienstleisters…

Habe mal einen Blick zu meinem örtlichen Unternehmen geworfen, da heisst es z. B.:

Zitat: Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden Reinigungskosten in Höhe der entstandenen Kosten, mindestens jedoch 20,00 € erhoben, erhoben, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Reinigungskosten in dieser Höhe nicht oder zumindest in wesentlich geringerer Höhe angefallen sind. Weitergehende Ansprüche sowie ggf. eine strafrechtliche Verfolgung bleiben hiervon unberührt.
(Quelle: http://www.bsag.de/pdf/Befoerderungsbedingungen_2012… - § 4 Absatz 3)

Gruß
MG

Hallo

die Lösung der Frage ergibt sich mit Sicherheit aus den
Beförderungsbedingungen des Nahverkehrsdienstleisters…

Wenn die am Ort der Leistungserbringung gut sichtbar aushängen, ja.

Aber selbst dann sind eineinhalbjährige Passagiere immer noch des Lesens unkundig.

Gruß
smalbop

Hallo

Moinsen

Wenn die am Ort der Leistungserbringung gut sichtbar
aushängen, ja.

nun ja, die erkennt man ja automatisch an, wenn man seinen Fahrschein löst und in die Bahn/den Bus steigt…

Aber selbst dann sind eineinhalbjährige Passagiere immer noch
des Lesens unkundig.

die sicherlicherlich, aber die begleitende Mutter nicht…
es ist, wie so vieles, sicher eine Frage des Fingerspitzengefühls aller Beteiligten Parteien…
Grundsätzlich mag der Verkehrsbetrieb sicher berechtigt sein diese Gebühr zu erheben, wenn die Mutter aber nett ist und die Entfernung des Erbrochenen selbst übernimmt und keine Polster o. ä beschmutzt sind… würde ich wohl drauf verzichten…
Da sind Verschmutzungen durch die Graffiti-Fraktion doch eher höher zu bewerten…

Gruß
smalbop

Gruß
MG

Hallo

Moinsen

Wie meinen?

Wenn die am Ort der Leistungserbringung gut sichtbar
aushängen, ja.

nun ja, die erkennt man ja automatisch an, wenn man seinen
Fahrschein löst und in die Bahn/den Bus steigt…

Ich wollte, ich wäre mir da so sicher

§ 305a BGB sagt lediglich

_Auch ohne Einhaltung der in § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2 bezeichneten Erfordernisse werden einbezogen, wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist ,

  1. die mit Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Tarife und Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnen und die nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes genehmigten Beförderungsbedingungen der Straßenbahnen, Obusse und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr in den Beförderungsvertrag,
    […]
    Die Einverständniserklärung des kleinen Passagiers fehlt mir hier.

Aber selbst dann sind_ eineinhalbjährige Passagiere immer noch
des Lesens unkundig.
die sicherlicherlich, aber die begleitende Mutter nicht…
Aber die hat - Verzeihung - nicht gekotzt.

Gruß
smalbop

Hallo

Moinsen

Wie meinen?

Unser Bazi schon wieder…

Wenn die am Ort der Leistungserbringung gut sichtbar
aushängen, ja.

nun ja, die erkennt man ja automatisch an, wenn man seinen
Fahrschein löst und in die Bahn/den Bus steigt…

Ich wollte, ich wäre mir da so sicher

Die Frage der Einbeziehung der Beförderungsbedingungen ist ja gar nicht entscheidend, da eine Regelung über Verunreinigungen auch hier steht: http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__4.html

Fraglich sind vielmehr zwei Dinge. Zum einen, ob die Mutter für das Kind eintreten muss. Zum anderen wäre zu erörtern, was genau eine Verunreinigung ist. Fakt ist, es gibt auch eine stetige Verunreinigung durch das Betreten der Fahrzeuge (zB Dreck an den Schuhsohlen). Diese wird hier kaum gemeint sein. Andererseits wird jemand, der mutwillig etwas verschmutzt sicherlich dafür aufkommen müssen. Das kotzende Baby liegt irgendwo in der Mitte, ich könnte jetzt schwer sagen, ob die zitierte Vorschrift teleologisch auf einen solchen Fall abzielt.

Vermutlich aber wird - wie von anderen ebenfalls schon angemerkt - das Verkehrsunternehmen gar keine Rechnung schicken.

1 Like

Hallo,

Wer bezahlt, wenn Hundchen mal im Bus sein Geschäft macht?

Diese Situation ist mit den anderen schon mal nicht vergleichbar, da beim Hund Gefährdungshaftung gilt.

Gruß

Anwar

Hallo,

aus meiner Sicht stellt sich hier die Frage des „müssens“ gar nicht! Ich selbst habe drei kleine Kinder. Wenn sich eines davon im Bus oder wo immer auch sonst erbricht und deswegen eine Reinigung notwendig wird, dann bezahlt man diese. Das gebietet schlichtweg der Anstand!

Natürlich kann das Kind nichts dafür und hat dies nicht absichtlich getan. Weshalb aber soll das Verkehrsunternehmen dies ausbaden?

Grüße
Florian

das plauderei-brett ist woanders! (owt)

2 Like

Abgesehen vom Rechtlichen…
Hallöchen,

auch wenn das bei weitem nicht die juristische Lösung des Dilemmas ist:

Der Busfahrer fordert die Mutter anschließend auf ihm ihre Personalien zu geben und weist sie darauf hin, dass sie die Reinigung zu bezahlen hat.
Müssten die Reinigungskosten von der Mutter bezahlt werden, wenn die Verkehrsgesellschaft eine Rechnung schickt?

Das würde die Verkehrsgesellschaft sicher kulant regeln, wenn man die Rechnung mit Schilderung des Sachverhalts an die örtliche Tageszeitung weiterleitet :smile:

____
Im juristischen Sinn gibt es das Verursacherprinzip: wer einen Schaden verursacht, muss für die Behebung aufkommen.
Stellt sich einzig und allein die Frage, da der Verursacher (1,5-jähriges Kind) nicht in Regress genommen werden kann, ob der Mutter in diesem Fall eine Schuld nachgewiesen werden kann (z.B. ob sie mutwillig das Kind während der Fahrt im Rachen gekitzelt hat).
Wenn die Mutter sorgfältig gehandelt hat und das Kind nicht haftbar ist - dann wird es schwer, den Schaden zu übertragen.

Gruß,
Michael

.

ich brauch ihn aber nicht… (owt)

Hi
die Entscheidung, ob die Mutter für die Reinigungskosten in Regress genommen werden soll, trifft grds. nicht der Busfahrer, sondern das Beförderungsunternehmen.
Um aber überhaupt die genauen Umstände abklären zu können, wird nunmal die Adresse der Mutter benötigt. Der Busfahrer macht also nichts anderes, als ihm vorgeschrieben ist - sonst geht er sogar Gefahr, dass er die Reinigung aus seiner Tasche bezahlen muss.
Wie das Unternehmen entscheidet, ob es also die Mutter wg. Verstoß gegen die Aufsichtspflicht in Anspruch nimmt, steht auf einem anderen Blatt Papier - das Kind jedenfalls braucht den Schaden nicht zu bezahlen.
Notfalls kann die Mutter ja ihre Haftpflichtversicherung einschalten - die wird unberechtigte Ansprüche schon abwehren.

Gruß
HaWeThie