Hallo
Eine Mutter fährt mit ihrem 1,5 Jahre alten Kleinkind mit
einem Linienbus der örtlichen Verkehrsgesellschaft.
Während der Fahrt erbricht sich das Kleinkind, wobei der Boden
im Bereich der Sitzreihe und Teile des Sitzes verschmutzt
werden.
Der Busfahrer fordert die Mutter anschließend auf ihm ihre
Personalien zu geben und weist sie darauf hin, dass sie die
Reinigung zu bezahlen hat.
Solche Dinge zu entscheiden liegen ganz sicher nicht in der Macht eines Busfahrers, es sei denn, er wäre ehrenamtlicher Schöffe.
Wäre das tatsächlich so?
Müssten die Reinigungskosten von der Mutter bezahlt werden,
wenn die Verkehrsgesellschaft eine Rechnung schickt?
Das kommt, wie stets beim Schadenersatzanspruch, darauf an, ob das 1,5-jährige Kind (oder seine Mutter als Aufsichtsperson) schuldhaft gehandelt haben. Beim Kind kann man dies mangels Deliktfähigkeit von vornherein ausschließen. Aber wo sieht der Busfahrer eine Schuld bei der Mutter? Dass sie dem Kind während der Fahrt nicht Mund und Nase zugehalten hat? Dass sie ihm vor der Fahrt zu Essen gegeben hat? Kleinkinder übergeben sich mitunter, so ist das Leben halt. Will die Verkehrsgesellschaft ausschließen, dass sowas im Bus vorkommt, muss sie Kleinkinder von der Beförderung ausschließen. Da sie das nicht getan hat, scheint sie dieses allgemein bekannte Risiko hinzunehmen. Fluggesellschaften tun das auch - und sie verteilen sogar Tüten an die Passagiere, und zwar nicht nur an die Kleinen.
Das wäre mal eine Anregung für eine Antwort an das Unternehmen. Ich glaube aber nicht, dass da eine Rechnung kommen wird.
Gruß
smalbop