Kleinkind in eigener PKV - Vor&Nachteile

Hallo Versicherungs-Experten,

Situation:
Mann ist in der PKV, Frau in der GKV. Beide sind berufstätig. Frau bekommt im September erstes Kind. Aufgrund des Gehaltes des Mannes muss das Kind privat versichert werden.
Frage: Ist es sinnvoll, das Kind in der PKV des Mannes mit zu versichern. Wenn ja, warum? - Wo liegen ggf. die Vor- oder Nachteile bei einer eigenen PKV für das Kind?

Danke schon mal vorab für alle Kommentare!

Viele Grüße, K.

Hallo Coolkp,

hier liegt ein Missverständnis vor. Das Kind bekommt jedenfalls einen eigenen PKV-Vertrag. Allerdings ist die PKV des Vaters verpflichtet, das Kind binnen drei Monaten anzunehmen („Kontrahierungszwang“). Man denke an eine schwere Krankheit!

Ist es gesund, steht es dem Vater frei, sich eine PKV seiner Wahl auszusuchen-

Gruß,
Andreas

Ist es gesund, steht es dem Vater frei, sich eine PKV seiner Wahl auszusuchen-

Vorsicht, es gibt Gesellschaften, die nehmen Kinder unter 4 Jahren nicht ohne ein Elternteil auf.

Frau bekommt im September erstes Kind. Aufgrund des Gehaltes
des Mannes muss das Kind privat versichert werden.

Niemand muss privat versichert werden. Es gibt einige, die dürfen sich privat versichern, aber nicht alle, die es dürfen, können es auch. Dieses Kind hat Glück, es darf sich privat versichern und es kann es auch.

Frage: Ist es sinnvoll, das Kind in der PKV des Mannes mit zu versichern. Wenn ja, warum?

Weil diese Gesellschaft es aufnehmen muß, egal wie sein Gesundheitszustand ist.

  • Wo liegen ggf. die Vor- oder

siehe oben

Nachteile bei einer eigenen PKV für das Kind?

In diesem Fall sehe ich keinen, da dieses Kind auch in der GKV beitragspflichtig wäre und der GKV Beitrag nicht unbedingt niedriger ist, als der PKV-Beitrag.

Aufgrund des Gehaltes des Mannes muss das Kind privat versichert werden.

Welcher PKV- Vertreter hat Dir denn den Unsinn erzählt?

Das Kind kann genauso gut in die GKV gehen (ca. 130€/ Monat).

Hallo,
ist der Ehemann Beamter (also beihifeberechtigt) oder als Angestellter/Selbstständiger privat versichert?
Gruß J.K.

Guten Tag,

Ehemann ist Angestellter mit Gehalt >50k€.

Gruß!

Hallo,

die Antworten gingen bislang nur in die Richtung, was möglich ist. Mir geht es vielmehr spezifische Vorteile bzw. Nachteile zwischen den Alternativen A und B:

A) Kind wird privat beim selben Versicherer wie der Vater versichert.

B) Kind wird privat bei einem (möglw. günstigeren) anderen Versicherer versichert.

© Kind freiwillig gesetzlich (sofern das geht) scheidet aus.)

Wenn B sinnvoll, welche Versicherer machen dies überhaupt. Jedweder Versicherungsrechner im Internet betrachtet immer Erwachsener + Kind.

Danke und viele Grüße, K.

© Kind freiwillig gesetzlich (sofern das geht) scheidet aus

Ganz am Rande erwähnt:
Für Kinder bietet die GKV recht hohe Leistungen, Verzicht auf Praxisgebühr etc. Deshalb ist unser (gesunder) Sohn in der GKV (ich GKV/ Vater PKV).

Hallo,

das Kind kann ab Geburt in der GKV versichert werden. Bei Kassen ohne Zusatzbeitrag beträgt der monatliche Beitrag für KV und PV zusammen 138,40 Euro.

Ein späterer Wechsel ist von der GKV in die PKV möglich. Von der PKV in die GKV erst wieder, wenn das Einkommen des PKV-Elternteils unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt oder ein Studium bzw. eine betriebliche (nicht schulisch!) Berufsausbildung begonnen wird.
In der GKV besteht nach § 9 SGB V eine Bedenkzeit von 3 Monaten. Sinnvoller ist aber bereits direkt am Tag der Geburt den Antrag an die Kasse zu faxen.

Leistungen, die man genauer betrachten sollte:

  • Kur/Reha
  • kieferorthopädische Behandlung
  • Psychotherapie
  • Hilfsmittel
  • Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gibt es für den GKV-Elternteil nur, wenn das Kind in der GKV ist (§ 45 SGB V)

Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…

Hilfreich ist auf jeden Fall ein ausführliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (bzw. Versicherungsmakler).

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß
RHW

Hallo,
zu A) die PKV des Vaters muss das Kind zum Tage der Geburt versichern, soweit Umfang Versicherungsschutz für das Kind nicht umfassender als beim Vater und die Anmeldung innerhalb von 2 Monaten nach Geburt erfolgt.
zu B) ist durchaus möglich; aber: i.d.R. Anmeldung nur zum folgenden Monatsersten - nicht zum Tage der Geburt möglich - die Gesellschaft kann ggf. ablehnen - insbesondere wenn Vorerkrankungen beim Kind vorliegen sollten! Es wäre auch zu prüfen, ob und wie ein Wartezeiterlass für das Kind möglich - über Kopie Neugeborenen-untersuchungsheft oder nur mittels vorgeschriebenem Ärztlichen Zeugnis?
Kosten!
Wenn B) ablehnt, bliebe, bei zeitgerechter Beantragung, noch A)
„günstiger“ sollte nicht das alleinige Kriterium sein!
C) auch möglich! kann durchaus interessant sein!
Ihr solltet überlegen, worauf ihr Wert bei der Absicherung für das Kind legt. Vorteile GKV KÖNNEN z.B. bessere Leistungen für Mutter-Kind-Kuren oder auch hinsichtlich Lohnfortzahlung bei Erkrankung des Kindes sein. Vorteile der PKV KÖNNEN z.B. bei KFO-Behandlung oder auch Medikamentenversorgung sein.
Das Thema ist zu komplex, als das an dieser Stelle eine Empfehlung gegeben werden kann. Also: nachdenken, gezielt Fragen merken und beraten lassen. Über Internet-Rechner wird dies nicht möglich sein!
Evtl. kann auch Anmeldung über GKV und ergänzende Tarife PKV interessant sein!
Grüße J.K.

Evtl. ist auch die Wahl der Kostenerstattung nach § 13 Absatz 2 SGB V in der GKV interessant (wenn man eine passende Absicherung für die Restkosten hat).
Die Einzelheiten (bindungswirkung, Höhe der Verwaltungskosten, wählbare Bereiche) können sich von Krankenkasse zu Krankenkase unterscheiden.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__13.html