Kleinkind nicht aufs Klo = unterl. Hilfeleistung?

Es gibt Leute …
… die einem juristisch was ans Bein pinkeln wollen (ist eine österr. Formulierung, die hier besonders gut passt :smile:, obwohl man so was von nichts gemacht hat, ja die es sogar versuchen, wenn sie selber schuld sind - kommt im Straßenverkehr ziemlich oft vor. Da wird man von einem, der hinten draufgeknallt ist, gefragt, warum man die Frechheit besessen hat, zu bremsen. Die vergessen doch glatt, dass sie immer so aufmerksam und mit einem solchem Sicherheitsabstand fahren müssen, wirklich jederzeit das Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen zu bringen, egal aus welchem Grund!

Gruß, Dietmar

Schade, dass du nicht helfen willst, die frage zu klären. Aber zu deinem strafrahmen: es heißt doch BIS ZU einem Jahr oder Geldstrafe. Das würde sich meiner M.nach im unteren Rahmen bewegen, wobei ich persönlich es schon gut finden würde, in unserer sehr kinderfeindlichen gesellschaft mal ein exempel zu statuieren… eine Einstellung des Verfahrens mit Geldbuße fände ich als denkzettel schon angebracht.

Nur so eine Frage zur Abwägung der Rechtsgüter:
Strafrahmen bei § 323c StGB geht bis Freiheitsstrafe von einem
Jahr. Wie lange soll deiner Ansicht nach ein unbeteiligter
Klobesitzer ins Gefängnis,

hab doch nie gesagt, dass ich gefängnis dafür will - was soll denn das?

weil ein Kind, das ihn überhaupt
nichts angeht,

DAS finde ich allerdings wieder sehr interessant!! ein weiterer beweis dafür, dass die schwächeren in unserer gesellschaft - dazu zähle ich z. B. kinder oder alte menschen oder behinderte - niemanden etwas angehen, wenn sie hilfe brauchen!
etwas weitergeführt kommen wir eigentlich wieder beim thema UNTERLASSENE HILFELEISTUNG an. denn was geht uns denn ein fremder an, der nach einem unfall im graben liegt??

in die Hose macht?
Fragende Grüße, Peter

Danke, du sprichst mir aus der seele!

Und außerdem weiß oft nicht mal ein Erwachsener, dass er in
einer Stunde aufs Klo müssen wird. Wenn ich einen halben Liter
Flüssigkeit zu mir nehme und mich dann ins Auto setze, bin ich
auch oft überrascht, wie schnell ich nun dringend Pipi muss
… und ich hab’s noch nicht auf der Prostata!

danke! hätte ich nicht besser sagen können!

Außerdem würde ich mein Kind zur Not in den Rinnstein machen
lassen. Hunde scheißen und pissen auch überall hin. Und
Auto-Exkremente (Abgase) sind für die Umwelt wohl ein bisschen
schädlicher - nur sieht man sie nicht so …

hast auch recht - aber als gutgläubiger mensch rechnet man vielleicht erstmal damit, dass man sein kind in irgendeinem geschäft auf die toilette lässt…

Man muss diesen besagten Laden ja nicht mehr betreten und sein
Geld als Kunde dort lassen …

ebenfalls richtig!

Gruß, Dietmar

Gruß Iris

so denkt d. kinderfeindliche gesellschaft - trauri

Hallo,

aus völlig unjuristischer Sicht bin ich der Meinung, dass da
allenfalls ein Verschulden bei dem/der Erziehungsberechtigten
bzw. Begleitperson zu suchen ist.

Entweder man weiss, wie das Kind reagiert (ja, auch 2-jährige
können schon eine Stunde vorher wissen, dass sie zur Toilette
müssen - ich war auch 'mal 2, und ich erinnere mich…)

WOW! ein wissenschaftliches wunder!

oder
man hat da schon etwas versäumt.

die armen mütter, deren kinder erst mit drei, vier jahren sauber werden, was müssen die sich von solchen leuten anhören…

Oder man hat das Kind entsprechend (v)erzogen, dass es weiß,
wenn es schreit, bekommt es sofort, was es will. Dann kann man
damit eben nicht in eine Stadt

Genau! und die mit den babys sollen gefälligst auch daheim bleiben, ist ja ekelhaft, dass die in der öffentlichkeit stillen, und in eine gaststätte können eltern immer noch, wenn die kinder 15 sind und allein zu hause bleiben können, oder sie leisten sich nen babysitter - das geld bekommt man ja eh vom staat geschenkt, …

Oder aber man nimmt eine Windel mit, wenn das Kind so schnell
inkontinent wird. Das ist eben die Konsequenz daraus, egal, ob
durch mangelhafte Erziehung oder medizinisch begründet.

SUPER-idee! das kind, total stolz darauf, dass es seit einigen tagen ohne windel geht, richtig happy - dann zwingt mama es, wieder eine anzuziehen! DANKE - SO werden kinder RICHTIG erzogen! Sie sollten ein buch drüber schreiben!

Wem diese Antwort zu unprofessionell ist, der möge sie einfach
nicht gelesen haben ;~)

Grüße
formica

grüße, Iris

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Hallo Iris!

Schade, dass du nicht helfen willst, die frage zu klären.

Will ich gerne.

Aber
zu deinem strafrahmen: es heißt doch BIS ZU einem Jahr oder
Geldstrafe. Das würde sich meiner M.nach im unteren Rahmen
bewegen, wobei ich persönlich es schon gut finden würde, in
unserer sehr kinderfeindlichen gesellschaft mal ein exempel zu
statuieren… eine Einstellung des Verfahrens mit Geldbuße
fände ich als denkzettel schon angebracht.

Nochmals: es wurde kein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt. § 323c StGB greift hier nicht. Daher gibt es keine Strafe, weder Geldstrafe noch Gefängnis noch sonstwas. Wäre jedes sozial unerwünschte Verhalten strafbar, befände sich niemand mehr in Freiheit.

weil ein Kind, das ihn überhaupt
nichts angeht,

DAS finde ich allerdings wieder sehr interessant!! ein
weiterer beweis dafür, dass die schwächeren in unserer
gesellschaft - dazu zähle ich z. B. kinder oder alte menschen
oder behinderte - niemanden etwas angehen, wenn sie hilfe
brauchen!

Es ging hier nur um die Frage der Strafbarkeit des Unterlassens der Hilfe. Niemand behauptet, man solle sich nicht um Kinder oder alte Menschen kümmern.

etwas weitergeführt kommen wir eigentlich wieder beim thema
UNTERLASSENE HILFELEISTUNG an. denn was geht uns denn ein
fremder an, der nach einem unfall im graben liegt??

Wir reden hier von einer versauten Hose und nicht von einem Verletzten im Graben. Und wenn wirklich die Möglichkeit besteht, dass sich der Nachwuchs verkühlt, sollten sich die Eltern um ihr Kind kümmern und nicht darum, Unbeteiligte vor den Richter zu zerren.
Grüße, Peter

Hallo Iris!

Schade, dass du nicht helfen willst, die frage zu klären.

Nochmals: es wurde kein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt. §
323c StGB greift hier nicht. Daher gibt es keine Strafe, weder
Geldstrafe noch Gefängnis noch sonstwas. Wäre jedes sozial
unerwünschte Verhalten strafbar, befände sich niemand mehr in
Freiheit.

Warum dann deine frage nach der länge des gefängnisaufenthalts?

weil ein Kind, das ihn überhaupt
nichts angeht,

DAS finde ich allerdings wieder sehr interessant!! ein
weiterer beweis dafür, dass die schwächeren in unserer
gesellschaft - dazu zähle ich z. B. kinder oder alte menschen
oder behinderte - niemanden etwas angehen, wenn sie hilfe
brauchen!

Es ging hier nur um die Frage der Strafbarkeit des
Unterlassens der Hilfe. Niemand behauptet, man solle sich
nicht um Kinder oder alte Menschen kümmern.

Wir reden hier von einer versauten Hose und nicht von einem
Verletzten im Graben. Und wenn wirklich die Möglichkeit
besteht, dass sich der Nachwuchs verkühlt, sollten sich die
Eltern um ihr Kind kümmern und nicht darum, Unbeteiligte vor
den Richter zu zerren.

darum ging es hier auch nicht, sondern nur um die frage, ob der tatbestand erfüllt wäre oder nicht - nicht mehr und nicht weniger!

Grüße, Peter

Grüße Iris

Anmerkung
Hallo,

bewegen, wobei ich persönlich es schon gut finden würde, in
unserer sehr kinderfeindlichen gesellschaft mal ein exempel zu
statuieren…

Genau. Rübe runter!
*Ironie off*
Du hast offensichtlich nicht verstanden, was als Prinzip hinter unserer Gesetzgebung steht: es geht NIRGENS darum, Exempel zu statuieren. Es geht auch NIRGENS darum, einem evt. Opfer Rache zu gewährleisten.

weil ein Kind, das ihn überhaupt nichts angeht,

DAS finde ich allerdings wieder sehr interessant!! ein
weiterer beweis dafür, dass die schwächeren in unserer
gesellschaft - dazu zähle ich z. B. kinder oder alte menschen
oder behinderte - niemanden etwas angehen, wenn sie hilfe
brauchen!

Genau. Kinder und alte Menschen haben mehr Rechte als die anderen.
*Ironie off*
Die Gesetze in Deutschland gelten für alle. Nich zu alte Erwachsene habe sich Deiner Meinung nach also in die Hose zu machen, von Kindern, alten Leuten und Behinderten kann man das aber nicht erwarten?
Findest Du diesen Blickwinkel nicht ein wenig schief?

etwas weitergeführt kommen wir eigentlich wieder beim thema
UNTERLASSENE HILFELEISTUNG an. denn was geht uns denn ein
fremder an, der nach einem unfall im graben liegt??

Es liegt kein Fremder im Graben.

Btw., machst Du nun in Deiner Wohnung jedem auf und lässt ihn auf die Toilette? Oder ist das bei Dir nur theoretisch der Fall und eigentlich gilt das nur für die anderen?

Gruß
loderunner