Gesetzt den fall, ein etwa zweijähriges kind muss mitten in der stadt auf die toilette, es gibt keinen park oder ähnl. in der nähe, wohin die begleitperson es notfalls auch machen lassen könnte - auch eine öffentliche toilette ist nicht in sicht.
die begleitperson fragt in einem geschäft, in dem es eine toilette gibt, den inhaber, ob das kind diese kurz benutzen dürfe und dieser sagt nein, mit der begründung, dass es keine kundentoilette sei;
erfüllt dies den tatbestand der unterlassenen hilfeleistung???
das hat mir jemand gesagt…
wenn ja, würde eine strafanzeige was bringen; gab es so einen ähnl. gelagerten fall schon einmal vor einem deutschen gericht?
Ok, stell dir vor, es klingelt ein Obdachloser bei dir und verlangt, auf deine Toilette gelassen zu werden, weil er schließlich keine besitzt. Was sagt dir dein Rechtsgefühl? Machst du dich strafbar (!), wenn du ihn nicht lässt? Nee.
Und wo soll da der Unterschied zu einem 2-jährigen Kind und einem Verkaufsgeschäft liegen?
also das jemand stirbt weil er nicht auf toilete durfte ist mir neu. und unterlassende hilfeleistung tritt ja nur bei sowas in kraft ( wenn sich jemand in lebensbedrohlicher situation befindet )
Bevor du so was behauptest, wirf doch einfach mal einen Blick ins Gesetz:
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
nein
§ 323c StGB erfasst Unglücksfälle (plötzlich eintretend) und situationen der „gemeinen“ (die allgemeinheit betreffend) Gefahr und Not. beides ist im fall des kindes mmn nicht erfüllt.
man darf die situation nicht mit den fällen gleichsetzen in denen die polizei den festgenommen nicht aufs klo lässt.
das ist man im bereich der grundrechte, an die die pol an träger staatlicher gewalt gebunden ist.
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Bevor du so was behauptest, wirf doch einfach mal einen Blick
ins Gesetz:
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht
Hilfe leistet,
ja, genau das mein ich. in lebensbedrohlichen situationen anderer, ist ja im prnzip das war dort steht.
viele denken auch wenn irgendwo jemand verprügelt wird, wäre das unterlassene hilfeleistung, aber da man sich dadurch selbst in gefahr begibt, zählt sowas nicht
also das jemand stirbt weil er nicht auf toilete durfte ist
mir neu. und unterlassende hilfeleistung tritt ja nur bei
sowas in kraft ( wenn sich jemand in lebensbedrohlicher
situation befindet )
Eben das stimmt nicht: Laut Strafgesetzbuch heißt es „gemeine Gefahr oder Not“. Gemeine Gefahr ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen ODER FÜR ERHEBLICHE SACHWERTE (!)
Und wenn ein kleines Kind sich die Hose versaut, ist es ein Sachschaden, wobei man darüber diskutieren kann, ob er erheblich ist- bzw. hatte ich mir hier (Experten-)Rat erhofft, keinen unwissenden Kommentar. Und wenn es durch die Nässe bei Temperaturen um 1 Grad krank wird, weil der Heimweg ne dreiviertel Stunde dauert, ist das Gefahr für Leib, oder?
was manche hier für ideen haben
und was manche für null hilfreiche, unwissende antworten haben
Ok, stell dir vor, es klingelt ein Obdachloser bei dir und
verlangt, auf deine Toilette gelassen zu werden, weil er
schließlich keine besitzt.
Er kann zur Not in den park oder auf eine öffentliche Toilette - unter anderem auch deshalb, weil er wohl spätestens im Grundschulalter gelernt hat, wann ihn die Blase drückt. Bei einem Kleinkind ist dem nicht so. es kann oft nur ganz kurz vorher sagen, dass es jetzt gleich muss… Ich habe außerdem ausdrücklich geschrieben, dass sonsige (park, grünfläche, ect.) Möglichkeiten nicht gegeben sind.
Was sagt dir dein Rechtsgefühl?
Wenn es nach dem Gefühl ging, bräuchten wir das Brett wohl nicht.
Machst du dich strafbar (!), wenn du ihn nicht lässt? Nee.
Grundsätzlich bin ich mir hier unsicher. eine bekannte hat das in der ausbildung (rettungsdienst) so gelernt, dass ich das theoretisch müsste. deshalb kann man es ja wohl mal zur diskussion stellen.
wenn ich allerdings allein daheim bin und es ist ein mann, gibt es da eine gewisse „gefahr“ für mich: ich könnte ja überfallen werden, oder ähnl.
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Und wo soll da der Unterschied zu einem 2-jährigen Kind und
einem Verkaufsgeschäft liegen?
ja, genau das mein ich. in lebensbedrohlichen situationen
anderer, ist ja im prnzip das war dort steht.
Nein, das steht da aben nicht.
viele denken auch wenn irgendwo jemand verprügelt wird, wäre
das unterlassene hilfeleistung, aber da man sich dadurch
selbst in gefahr begibt, zählt sowas nicht
Das hat aber was mit Zumubtarkeit zu tun und nicht mit der Frage, wann ein Unglücksfall vorliegt. Du hast einfach ERFUNDEN, dass dafür eine Lebensgefahr nötig ist.
Wenn es nach dem Gefühl ging, bräuchten wir das Brett wohl
nicht.
Da ist richtig, aber Fragen wie diese beantworten sich jedem, wenn sie einfach nur auf ihr Rechtsgefühl hören. Warum sollte ich wildfremde Menschen auf meine Toilette lassen müssen? Wieso sollte es STRAFBAR sein, das nicht zu tun?
Grundsätzlich bin ich mir hier unsicher.
Das macht ja nix.
eine bekannte hat das
in der ausbildung (rettungsdienst) so gelernt, dass ich das
theoretisch müsste. deshalb kann man es ja wohl mal zur
diskussion stellen.
Ja, und ich habe dir ja erklärt, dass es keine unterlassene Hilfeleistung ist.
Machst du dich strafbar (!), wenn du ihn nicht lässt? Nee.
wenn ich allerdings allein daheim bin und es ist ein mann,
gibt es da eine gewisse „gefahr“ für mich: ich könnte ja
überfallen werden, oder ähnl.
Achso, nur von einem Mann? Komische Vorstellung, die Du da hast.
Irgendwie scheinst Du nur hören zu wollen, dass es gefälligst so ist oder zumindest zu sein hat, dass die bösen, bösen Geschäftsinhaber jeden Hans und Franz (und Keffin und Dschackeline) auf ihren Pott lassen müssen. Tja, is aber nich so. Wirklich nicht. Weder aus Strafrecht noch aus Zivilrecht ergibt sich das.
Blasendruck ist übrigens - AFAIK - in keinster Weise ein „Unglücksfall oder gemeine Gefahr oder Not“, so dass §323c StGB schonmal gar nicht greift. Auch nicht, wenn der Heimweg lange dauert - Muttern kann ja ein Taxi nehmen. Die versaute Hose kann man btw. waschen, ein Sachschaden ist also kaum vertretbar, ein erheblicher schonmal doppelt nicht, und zudem selbst verschuldet, also kein Schaden in dem Sinne, dass da jemand geschädigt ist.
Und wenn ein kleines Kind sich die Hose versaut, ist es ein
Sachschaden, wobei man darüber diskutieren kann, ob er
erheblich ist- bzw. hatte ich mir hier (Experten-)Rat erhofft,
keinen unwissenden Kommentar.
Na gut…dann also ein Expertenrat mit dem Ausgangspunkt, dass es schon sehr abwegig ist, bei einer derartigen Sachlage überhaupt an ein strafrechtlich relevenates Verhalten zu denken.
Eine gemeine Gefahr ist eine solche für eine vielzahl von Menschen oder ZAHLREICHE Sachen von mindestens insgesamt HOHEM WERT.
Also die Einkleidung eines Kleinkindes wird sicherlich diese Kriterien in aller Regel nicht erfüllen - und es wäre schon sehr sehr sehr sehr weit über die Wortlautgrenze hinausausgelegt, wollte man derartige Sachlagen unter den Begriff der gemeinen Gefahr zusammenfassen.
Man sollte da eher an die Dinge denken, die der Gesetzgeber im Auge hatte, also Überschwemmungen, Brände, Umweltkatastrophen.
Wenn das Kind dann nass ist und es kalt ist, sollte man sich fragen, ob man nicht vorher lieber ein Gebüsch oder eine öffentliche Toilette aufgesucht hätte.
Was ich mir vorstellen kann, ist eine Strafbarkeit der Mutter, wenn sie das Kind mit den nassen Klamotten Stundenlang durch die Kälte trägt oder schiebt. Eine unterlassene Hilfeleistung durch den Toilettenverweigerer kann ich aber auch hier beim besten Willen nicht erkennen.
was manche hier für ideen haben
In der Tat. Man hört immer mal wieder solche Geschichten. Gestern erst meinte wieder ein Bekannter, man müsse 5 Euro zahlen, wenn man von der Polizei kontrolliert würde und seinen Personalausweis nicht dabei habe. Das schöne an solchen Geschichten ist folgendes: Man kann wohl 20 mal Jura studiert haben - man kommt kaum gegen solche hartnäckigen Gerüchte an.
Und wenn man das ganz mal praktisch betrachtet wird man in 9 von 10 Läden natürlich mit seinem kleinen Kind mal die Toilette benutzen dürfen. Wenn es einer nicht erlaubt, geht man halt einen Laden weiter. In größeren Kaufhäusern finden sich immer Kundentoiletten und Wickelräume - ich sehe eigentlich kaum einen Grund, sich über derartige Fragen, die wohl im wirklichen Leben keine Rolle spielen, Gedanken zu machen.
in der ausbildung (rettungsdienst) so gelernt, dass ich das
theoretisch müsste. deshalb kann man es ja wohl mal zur
diskussion stellen.
Aber es muss Dir doch schon seltsam vorkommen, dass man von Dir angeblich verlangen soll, wildfremde Menschen in Deine eigenen vier Wände zu lassen, um Deine Toilette zu benutzen, oder?
Und dass der Ton dann etwas resoluter wird, weil diese Idee für Juristen und solche die es werden wollen derart an den Haaren herbeigezogen erscheint, ist nicht böse gemeint.
Eben das stimmt nicht: Laut Strafgesetzbuch heißt es „gemeine
Gefahr oder Not“. Gemeine Gefahr ist eine konkrete Gefahr für
Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen ODER FÜR
ERHEBLICHE SACHWERTE (!)
Und wenn ein kleines Kind sich die Hose versaut, ist es ein
Sachschaden, wobei man darüber diskutieren kann, ob er
erheblich ist- bzw. hatte ich mir hier (Experten-)Rat erhofft,
keinen unwissenden Kommentar. Und wenn es durch die Nässe bei
Temperaturen um 1 Grad krank wird, weil der Heimweg ne
dreiviertel Stunde dauert, ist das Gefahr für Leib, oder?
Nur so eine Frage zur Abwägung der Rechtsgüter:
Strafrahmen bei § 323c StGB geht bis Freiheitsstrafe von einem Jahr. Wie lange soll deiner Ansicht nach ein unbeteiligter Klobesitzer ins Gefängnis, weil ein Kind, das ihn überhaupt nichts angeht, in die Hose macht?
Fragende Grüße, Peter
Bei mir ist grad die Frage aufgekommen, ob es da vielleicht auch einen versicherungstechnischen Hintergrund seitens des Geschäftsinhabers gibt.
Was, wenn Frau mit Kind auf den Fliesen ausrutscht.Da es ja keine Kundentoilette ist, drohen dem Geschäftsführer Konsequenzen?
Welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt sein, um eine Kundentoilette zu benutzten?
Kann man als zahlender Kunde auf die Benutzung der Toilette bestehen, oder hat der Laden das Recht, dies zu verweigern?
Dankeschön
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Wenn das Kind dann nass ist und es kalt ist, sollte man sich
fragen, ob man nicht vorher lieber ein Gebüsch oder eine
öffentliche Toilette aufgesucht hätte.
deswegen (Fragestellung):
es gibt keinen park oder ähnl. in der nähe, wohin die begleitperson
es notfalls auch machen lassen könnte - auch eine öffentliche toilette
ist nicht in sicht
es gibt keinen park oder ähnl. in der nähe, wohin die begleitperson
es notfalls auch machen lassen könnte - auch eine öffentliche toilette
ist nicht in sicht
Aber dennoch würde ich niemals auch nur eine Sekunde an Unterlassene Hilfeleistung denken. Stell Dir vor es klingelt an Deiner Tür und es will jemand Deine Toilette benutzen. Du denkst Dir natürlich „Wo kommen wir denn da hin“ und sagst nein. Sechs Wochen Später kommt ein Brief vom Rechtsanwalt: Du hast das Kind nicht auf die Toilette gelassen, es hat sich deswegen nass gemacht und stark erkältet. Überweise bitte ein Schmerzensgeld von 600 Euro bis zum 01.01.2006 auf das Konto XY oder es wird Klage erhoben - erscheint das nicht schon vom gesunden Menschenverstand aus betrachtet höchst seltsam?
aus völlig unjuristischer Sicht bin ich der Meinung, dass da allenfalls ein Verschulden bei dem/der Erziehungsberechtigten bzw. Begleitperson zu suchen ist.
Entweder man weiss, wie das Kind reagiert (ja, auch 2-jährige können schon eine Stunde vorher wissen, dass sie zur Toilette müssen - ich war auch 'mal 2, und ich erinnere mich…), oder man hat da schon etwas versäumt.
Oder man hat das Kind entsprechend (v)erzogen, dass es weiß, wenn es schreit, bekommt es sofort, was es will. Dann kann man damit eben nicht in eine Stadt, zumindest nicht, ohne sich vorher den Lageplan der öffentlichen Toiletten bereitzulegen (bzw. ein Camping-Klo nebst Paravent mitzunehmen).
Oder aber man nimmt eine Windel mit, wenn das Kind so schnell inkontinent wird. Das ist eben die Konsequenz daraus, egal, ob durch mangelhafte Erziehung oder medizinisch begründet.
Wem diese Antwort zu unprofessionell ist, der möge sie einfach nicht gelesen haben ;~)
Spaßvogel!
Kein Mensch weiß, was er im Alter von zwei Jahren getan hat. Das Erinnerungsvermögen setzt frühestens bei drei, eher bei vier Jahren ein.
Und außerdem weiß oft nicht mal ein Erwachsener, dass er in einer Stunde aufs Klo müssen wird. Wenn ich einen halben Liter Flüssigkeit zu mir nehme und mich dann ins Auto setze, bin ich auch oft überrascht, wie schnell ich nun dringend Pipi muss … und ich hab’s noch nicht auf der Prostata!
Außerdem würde ich mein Kind zur Not in den Rinnstein machen lassen. Hunde scheißen und pissen auch überall hin. Und Auto-Exkremente (Abgase) sind für die Umwelt wohl ein bisschen schädlicher - nur sieht man sie nicht so …
Man muss diesen besagten Laden ja nicht mehr betreten und sein Geld als Kunde dort lassen …