Hallo,
eine Deckenlampe in meiner Küche ist kaputt. Die Lampe gehört mit zu der gemieteten Küche. Ich habe in meinem Mietvertrag eine Klausel, dass ich Kleinreparaturen bis 100€ selbst zu tragen habe.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
Falls die Reparatur / neue Lampe mehr als 100€ kostet, muss ich mich dann anteilig, also mit 100€, an den Kosten beteiligen oder liegen diese dann komplett beim Vermieter?
Beziehen sich diese Kosten auf ein Jahr oder pro Reparatur?
Bin ich überhaupt zur Ausbesserung verpflichtet oder kann ich den Defekt auch so belassen und der Vermieter regelt den Schaden nach meinem Auszug selbst.
Dann habe ich noch eine andere Frage. In meinem Mietvertrag steht auch, dass ich für eine regelmässige Wartung der Warmwassertherme verantworlich bin.
Was ist unter „regelmässig“ zu verstehen?
Bin ich wirklich dazu verpflichtet?
Bin ich auch dazu verpflichtet, wenn die Wartungskosten 100€ übersteigen?
Vielen Dank!