lese immer wieder in mietverträgen, dass kleinreparaturen z.b. armaturen. oder kaputte türgriffe oder die mischbatterie in der dusche von dem mieter bis zu einem gewissen betrag selbst bezahlt werden müssen
wenn der vermieter lange genug wartet und genug kaputt geht, dann saniert sich die wohnung irgendwann von alleine
ist diese klausel im vertrag rechtens - kann mir nicht vorstellen, dass der mieter z.b. eine defekte mischbatterie erneuern muss, wenn diese z.b. 20 jahre alt ist, und er vllt. erst ein jahr in der wohnung wohnt
lese immer wieder in mietverträgen, dass kleinreparaturen z.b.
armaturen. oder kaputte türgriffe oder die mischbatterie in
der dusche von dem mieter bis zu einem gewissen betrag selbst
bezahlt werden müssen
wenn der vermieter lange genug wartet und genug kaputt geht,
dann saniert sich die wohnung irgendwann von alleine
Diese sog. „Kleinreparatur-Klausel“ ist nur dann rechtens,
wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt:
Für Deine Frage mit am wichtigsten ist die Beschränkung
auf einen Betrag pro Reparatur (ca. 75 EURO)
auf einen Gesamtbetrag pro Jahr (ca. 150 EURO)
Die genannten Zahlen sind nicht geseztlich festgelegt, manche
Gerichte arbeiten auch mit x Prozent der Kaltmiete.
Eine „Komplettsanierung“ der Wohnung auf Kosten des Mieters
ist damit ausgeschlossen.
Wenn dies wirksam vereinbart wurde, kommt es allerdings nicht
mehr darauf an, ob der Mieter die Reparatur „verschuldet“ hat
oder es der normale Verschleiß ist.
habe heute ARD-Ratgeber Recht gesehen und da ging es genau um das Thema.
Hängen geblieben ist folgendes:
Der Mieter zahlt nur die Gegenstände der Wohnung, worauf er zugriff hat.
Dazu zählen zum Beispiel keine Elektroinstallationen unter Putz oder defekte Türschlösser.
Die Reparatur muss auf 75 Euro beschränkt sein.
Diverse Gerichte sprechen aber auch schonmal 100 Euro pro Einzelfall zu.
Die jährlichen Zahlungen des Mieters dürfen 3 Prozent der Nettomiete nicht überschreiten.
Es gelten nur Reparaturen bis zur vorgeschriebenen Grenze.
Ist die Reparatur teurer, muss der Vermieter diese ganz bezahlen.
Anteiliges Zahlen ist nicht zulässig.
Achtung, Vermieter arbeiten schonmal mit dem Handwerker zusammen.
Sie lassen sich eine Rechnung genau bis zur Grenze ausstellen.
Auf die Rechnung genau achten. Zu billige Positionen in der Rechnung sollten einen stutzig machen.
Der Mieter darf den Handwerker nicht selber beauftragen.
In diesem Fall hat er die Rechnung selber zu tragen.
Er muss in jedem Fall den Vermieter über den Schaden informieren.
Dieser hat dann den Handwerker zu bestellen.
Falls ich nochwas vergessen habe und es mir noch einfällt, reiche ich es nach.
erstmal schuldigung für die späte Antwort, aber wie in meiner Vika steht, bin ich nur am Wochenende zuhause.
Ob die KLausel mit den 125 € gültig ist, weiss ich nicht, würde ich aber aus den Bauch heraus verneinen.
Ist aber wie gesagt nur so ein Gefühl, weil ich bin da kein Experte und habe die Dinge nur aus der Sendung Ard Ratgeber Recht.