Kleinreparaturen

Hallo zusammen,

wenn in einem Mietvertrag steht: „Der Mieter trägt die Kosten der Kleinreparaturen innerhalb der Mieträume, soweit sie einen Betrag von z.Zt. 80,00 EUR zzgl. ges. MwSt. im Einzelfall nicht übersteigen“, trägt der Vermieter dann die vollen Kosten, wenn die Rechnung z.B. 85,00 EUR netto beträgt? Oder der Mieter 80,00 EUR und der Vermieter den Rest?

Ich habe eine sehr alte Therme in meiner Wohnung, die ich regelmäßig auf meine Kosten warten lasse. Allerdings ist diese ständig kaputt (aufgrund des Alters) und der Vermieter weigert sich, die Reparaturkosten zu übernehmen. Ich bin es aber langsam leid, ständig die Wartungskosten PLUS die Reparaturkosten zu zahlen, nur weil die Therme so alt ist und deswegen permanent defekt ist.

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben.

Vielen Dank, Sarah

Hallo, in der Regel muss der Vermieter die Gesamtrechnung bezahlen,
wenn diese nettto über 80 Euro liegt, also kein Anteil für den Mieter.
Siehe Mietvertrag. Außerdem darf eine bestimmte Jahressumme nicht
überschritten (vielfach 350 oder 400 Euro)werden.Dann muß der
Vermieter auf den Rest des Jahres auch alle Kleinbeträge bezahlen.
Gruß

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