Hallo!
Mich würde gern folgendes interessieren:
Wenn in einem Mietvertrag 80.- Euro als Kleinreparaturpauschale angegeben sind und eine evtl.anfallende Reparatur ca 100.- Euro ausmacht,werden dann die Kosten vom Vermieter komplett übernommen oder müssen bis zu 80 Euro vom Mieter bezahlt werden und die restl. 20.- vom Vermieter?
Hallo.
da die Eigenleistungsgrenze von hier 80€ überschritten wurde, hat der Vermieter diese Reparatur zu übernehmen.
RM
Wo bekommt man sowas schwarz auf weiß,damit evtl. hier etwas vorgewiesen bzw vorgelegt werden könnte?
MFG Bruce
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http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden…
ein Auszug daraus:
Weiter darf der Mieter auch nicht anteilig bis zur Obergrenze an teureren Reparaturen beteiligt werden, da es sich sonst begrifflich nicht mehr um Kleinreparaturen handelt.