Kleinreparaturen absetzen (als Mieter)?

In vielen Mietverträgen ist ja geregelt, dass die Mieter bestimmte kleine Reparaturen an den Vermieter bezahlen müssen. Häufig enthalten diese Reparaturen auch Handwerksleistungen.

Kann ein Mieter dann die entsprechenden Handwerkskosten gemäß §35 a zum Abzug bringen? Voraussetzung dafür wäre ja eine Rechnung des Handwerksbetriebes an den Mieter und eine Zahlung vom Konto des Mieters an den Handwerker. Beide Voraussetzungen liegen aber nicht vor.

Nun ist es doch irgendwie ungerecht: Wenn ich selbst einen Handwerker beauftrage und er für 50 € was repariert, bekomme ich 10 € Steuerermäßigung. Wenn ich den mietrechtlich korrekten Weg gehe, also den Schaden meinem Vermieter melde, dieser dann einen Handwerker beauftragt, dessen Rechnung bezahlt und mir die 50 € dann auf der Jahresabrechnung in Rechnung stellt, bekomme ich keine Steuerermäßigung. Daher die Frage: Ist das wirklich so, oder habe ich was übersehen?

Hallo,

In vielen Mietverträgen ist ja geregelt, dass die Mieter bestimmte kleine Reparaturen an den Vermieter bezahlen müssen.
Häufig enthalten diese Reparaturen auch Handwerksleistungen.

Kann ein Mieter dann die entsprechenden Handwerkskosten gemäß §35 a zum Abzug bringen?

Ja.

Voraussetzung dafür wäre ja eine Rechnung des Handwerksbetriebes an den Mieter und eine Zahlung vom Konto des Mieters an den Handwerker. Beide Voraussetzungen liegen aber nicht vor.

Voraussetzung ist eine Rechnung, dass wäre dann die des Vermieters, aus der eine Handwerkerleistung hervorgeht und die per Überweisung bezahlt wird.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist alles prima. Es geht um Handwerkerleistungen, was nicht bedeutet, dass sie von einem Handwerksbetrieb erbracht werden muss. Auch der Hausmeister kann beispielsweise Handwerkerleistungen erbringen.
Auch die Schornsteinfegergebühren oder die Kosten der Hausreinigung oder der Gartenpflege (ohne Materialkosten) aus der Betriebskostenabrechnung gehören beispielsweise dazu.

Grüße