In einem Mietvertrag ist unter Kleinreparaturen geregelt, dass
der Mieter Kosten für notwendige Kleinreparaturen an den Installationsgeräten für Elektrizität, Gas und Wasser trägt.
Wer muss dass Auswechseln einer defekten Dichtung an einem WC-Abfluss unter diesen Umständen bezahlen?
Kann das Auswechseln einer Dichtung überhaupt eine Reparatur sein oder ist das nicht eine Neuanschaffung?
Hallo,
der Austausch einer Dichtung gehört zu den Kleinreparaturen. Allerdings hat der Mieter nur Rechnungen zu zahlen, die unterhalb des vereinbarten Einmalbetrages sind und wenn gleichzeitig die Beschränkung auf ein Jahr im Mietvertrag festgehalten ist.
Sind z.B. im Einzelfall 75 € vereinbart und es kommt eine Firma, de schon mit Meister und Gesellen 75 € Arbeitslohn hat, ohne Fahrzeug und ohne Material, liegt die Rechnung über 75 € und der Vermieter hat alles zu zahlen. Allerdings muss der Vermieter auch den Auftrag erteilen.
Grüsse Günter
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