Kleinreparaturen Einzelfall 500 €

Hallo,

ich hatte dieses Thema bereits vor ein paar Wochen angesprochen, jedoch bin ich immer noch sehr verunsichert. Darum hier nochmal zu einem Fall.
Es geht um einen standardisierten Mietvertrag, der auch den § Kleinstreparaturen enthält.

Hier der genaue Wortlaut aus dem Vertrag:

Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall der Reparatur oder Bagatellschadenbehebung EUR 500,00 nicht übersteigen.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Mieter ist je Kalenderjahr auf EUR… v.H. der Jahresnettokaltmiete, begrenzt

Nun meine Fragen:

  1. Ist der Einzelfall ohnehin nicht zu hoch angesetzt?
  2. Wenn keine Gesamt-Jahreshöchstgrenze angegeben ist, ist dann die gesamt Klausel unwirksam und anfechtbar??
  3. Gehört der Ersatz einer Warmwasserpumpe auch zu Kleinreparaturen?

Meiner Meinung nach, ist die Klausel wegen der Höhe des Einzelfalls und der Unvollständigkeit her unwirksam.

Ist da noch jemand meiner Meinung??

Danke im Voraus

ati1957

Hallo, bin gleicher Meinung. M.E. im Einzelfall 60-80 €, je Jahr
6-8% der Jahreskaltmiete. Gruß

Hallo,

  1. Ist der Einzelfall ohnehin nicht zu hoch angesetzt?

Ist er. Nach BGH (6.5.1992) waren es 75 € pro Fall, 150,00 € im Jahr bzw. 8% der Jahresbrutto-Kaltmiete (wenns da was aktuelleres gibt, kläre mich bitte jemand auf)

  1. Wenn keine Gesamt-Jahreshöchstgrenze angegeben ist, ist
    dann die gesamt Klausel unwirksam und anfechtbar??

Ist sie. Laut Urteil vom BGH werden solche Klauseln dann komplett unwirksam, da der Vermieter sonst in Mietverträgen immer zuviel verlangen könnte, da er weiß, das er im Streitfall immer mindestens das gesetzlich bestimmte bekommt. (BGH, Urteil v.19.02.09, VIII ZR 210/08).

  1. Gehört der Ersatz einer Warmwasserpumpe auch zu
    Kleinreparaturen?

Nein. Die Reparaturpflicht des Mieters darf sich nur auf Dinge beziehen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
Fenster-Türgriffe, Herdplatten, Rolläden, Markisen etc.
Wenn dein Warmwasserpumpe jetzt nicht gerade so ein Untertischboiler ist, also der Mieter nicht ständig dran rumfummelt (rumfummeln könnte), hat das nichts mit Kleinreparatur zu tun.

Grüße

Fonz

Hallo FonzieMacFonz, vielen, vielen Dank für die Auskunft. Aber das Urteil des BGH vom 18.2.2009 - VIII ZR 210/08 bezieht sich auf Schönheitsreparaturen.

Es wäre super toll, wenn jemand speziell für Kleinreparaturen - und zwar für Einzelfall wie auch Gesamtbetrag - einen Querverweis für mich hätte.

Ja, das mit der Pumpe hatte ich mir schon gedacht, denn die ist ja im heizungsraum, wo keiner dran ist, außer im Frühjahr um die Heizung auszustellen.

Nun noch eine Frage:

Die Gesamtsumme höchstens 200 €/Jahr oder 8 - 10 % der Jahresmiete.
Was ist denn nun bei einer monatlichen kaltmiete von 665 €??? Hier wären ja die 8 - 10 % weitaus höher als 200 €.

Ich habe letztens gelesen, daß es 8 - 10 % sind, wenn diese die 200 € nicht übersteigen.
Bedeeutet das, daß es in jedem Fall nicht mehr als 200 € sind oder paßt es sich doch der Miete an. manchmal ist so einiges ganz schön irritierend.

Jetzt schon mal danke für Eure Mühe
Gruß ati1957

Hi,

lies dir dies mal durch, da sind mehrere Urteile angezogen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinr…

Hoffe, das hilft.

Gruß
Nita

Ich muß schon sagen, ich bin von Eurer Aktivität begeistert.

Ihr habt mir schon sehr mit Euren Hinweisen geholfen.

Ich möchte mich dafür ganz herzlich bei Allen bedanken.

Gruß Ati