Kleinreparaturen Regelung im Mietvertrag

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort.

Werde mit dem Vermieter verhandeln.

Gruß

Hallo Waldi64,

danke für die ausführliche Antwort.

Es ist eine 1-Zimmer-Wohnung und die 8% Jahresnettomiete ist bei weitem nicht 320€.
Deswegen werde ich mit dem Vermieter verhandeln.
Mit Deiner Antwort habe ich eine gute Verhandlungsbasis.
Danke.

Gruß
Jörg

hallo,

also die Klausel enthält eine Höchstsumme für den Einzelfall und eine Höchstsumme pro Jahr. Damit wäre die Klausel selbst richtig formuliert und wahrscheinlich - wenn nichst sonst irgendetwas angegeben ist, gültig.
Es geht es jetzt nur noch um die Summen.
Oft wird eine Zahl pro Einzelfall von 75 € genannt.
Das ist aber anscheinend nicht mehr gültig.
Ich habe eine Seite bzw. ein Urteil gefunden (http://www.oliver-klenz.de/2011/01/kleinreparaturkla…), das 110 € für den Einzelfall und für die Summe der Einzelfälle 8 % der Jahresgrundmiete erlaubt.

So gesehen halte ich die Summe für den Einzelfall wohl für möglich. Da ich die Jahresgrundmiete nicht kenne, müssen Sie selbst überprüfen, ob die 8% eingehalten sind.

Nur noch zwei Hinweise:
Nicht alles kann als Kleinreparatur ausgelegt werden. (siehe hierfür unter http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinr…)
Die Vorgehensweise ist unter dem ersten Link gut beschrieben: wichtig dabei ist, dass eine einzelne Reparatur, die die Höchstgrenze überschreitet, dann gänzlich nicht unter die Klausel fällt.

Gruß
elfriede

Hallo Elfriede,

danke für Deine ausführliche Antwort.

Hilft mir sehr weiter.

Gruß
Jörg

Die Frage wurde inzwischen ausreichend beantwortet

Ja, das stimmt!!

Mir wurde prima geholfen.