Liebe/-r Experte/-in,
ich ziehe gerade in eine neue Wohnung und habe den Mietvertrag zur Unterschrift bekommen.
Es ist ein Vordruck von Haus&Grundeigentum Medien GmbH 010.05/10.
Dort ist in § 16 Kleinreparaturen, Reinigen von Teppichböden geregelt.
Darin heißt es, daß der Mieter Kleinreparaturen innerhalb der Mieträume bis zu 80€ zzgl. gesetzl. Mwst. selbst zu übernehmen hat. Höchstbetrag 320€ zzgl. gesetzl. Mwst…
Meine Frage ist nun, ist das üblich und rechtlich noch haltbar?
Solche Klausel hatte ich bisher nie in meinen Mietverträgen.
Danke für Ihre Mühe im Voraus.
Viele Grüße
Jörg