Kleinreparaturen Urteil

Hallo,

Kleinreparaturen sind bis zu einer gewissen Höhe auf den Mieter umlegbar, wenn sie Sachen betreffen, die dem direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.

Dazu zählen nach manchereiner Meinung auch Heizungsgriffe, nach anderer Meinung eben nicht.

Wie ist bei Heizungsgriffen/thermostaten die Rechtslage und wo finde ich Urteile zu den einzelnen, umlegbaren Kleinreparaturen?

Ich hatte früher mal so eine handliche Liste mit allen möglichen Urteilen zu allen möglichen Kleinreparaturen, auf der war aber bei den Thermostaten „strittig“ vermerkt und hatte heisst ich habe sie nicht mehr…

Für Aufklärung bin ich sehr dankbar.

Grüße

Fonz

Hallo,

soweit kein Defekt vorliegt, der durch die Anlage selbst hervorgerufen wurde (z.B. Kalk an einem Wasserhahn) ist der Mieter entsprechend Mietvertrag an eine Kleinreparaturregelung gebunden. Ein Thermostat ist eine vom Mieter einstellbare und bedienbare Vorrichtung, die der Benutzung der Mietsache entspricht. Ich könnte mir allerdings Materialfehler vorstellen, die der Mieter nicht zu verantworten hat, aber hier lasse ich die Experten ran.

Gruß
Selorius

Und das noch:

http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/instandsetzung…
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-296.htm
http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1
http://www.rechtsanwalt-ostfalk.de/mietr/kleinrepara…

Gruß
Selorius