Hallo,
Kleinreparaturen sind bis zu einer gewissen Höhe auf den Mieter umlegbar, wenn sie Sachen betreffen, die dem direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
Dazu zählen nach manchereiner Meinung auch Heizungsgriffe, nach anderer Meinung eben nicht.
Wie ist bei Heizungsgriffen/thermostaten die Rechtslage und wo finde ich Urteile zu den einzelnen, umlegbaren Kleinreparaturen?
Ich hatte früher mal so eine handliche Liste mit allen möglichen Urteilen zu allen möglichen Kleinreparaturen, auf der war aber bei den Thermostaten „strittig“ vermerkt und hatte heisst ich habe sie nicht mehr…
Für Aufklärung bin ich sehr dankbar.
Grüße
Fonz