Kleinreparaturen - zählt Siphon dazu?

Hallo,

wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass der Mieter für Kleinreparaturen aufzukommen hat, was zählt genau darunter?

G**gle sagt, dass Dinge, die der häufigen Benutzung unterliegen (Rolladengurte etc.), aber z.B. nichts, was mit Abwasser zu tun hat, vom Mieter zu übernehmen sind.

Wie sieht es mit einem Siphon vom Waschbecken aus? Wird ja häufig benutzt, aber geht auch Abwasser durch! Wenn der Mieter das Ding, weil es rostet, austauscht und dann den Vermieter darüber informiert und bittet, die Kosten zu erstatten? Bekommt der Mieter das Geld zurück oder fällt so ein Teil unter die Kleinreparaturen?

Ich sehe das nicht als Reparatur. Nur weil es rostet ist es noch nicht kaputt. Daher wäre es für mich ein reiner Gestaltungsaustausch. Dieser obliegt mE. vollständig demjenigen, der den Austausch veranlasst hat.

vnA

Hallo,

Ich sehe das nicht als Reparatur. Nur weil es rostet ist es noch nicht kaputt.

Vor allem wäre es die falsche Vorgehensweise. Ich kann hier auch keine unmittelbare Gefahr erkennen, die eine sofortige Reparatur ohne vorherige Info des Vermieters rechtfertigt sehen.
Der ist zunächst verantwortlich und wählt daher auch die Art der Reparatur aus. Wenn der Mieter das einfach so selber macht, dann ist das auch sein Bier.

Grüße