guten tag ,
ein bekannter hat von seinem mieter eine rechnung für einen kabelfernseh-verstärker bekommen und soll diese in den nächsten tagen bezahlen. jetzt wird sich die frage gestellt ob ein solches gerät,welches zum haus gehört auch vom mieter getragen, sprich bezahlt werden muss. in dessen mietvertrag vom haus und grundeigentümerverein steht was von klingeln und steckdosen usw., aber wie sieht es mit einem fernsehverstärker aus? ohne diesen ist ja der empfang gestört und somit das tv nicht zumutbar.
vielen dank für die hilfe
andreas
guten tag ,
ein bekannter hat von seinem mieter eine rechnung für einen
kabelfernseh-verstärker bekommen und soll diese in den
nächsten tagen bezahlen. jetzt wird sich die frage gestellt ob
ein solches gerät,welches zum haus gehört auch vom mieter
getragen, sprich bezahlt werden muss. in dessen mietvertrag
vom haus und grundeigentümerverein steht was von klingeln und
steckdosen usw., aber wie sieht es mit einem fernsehverstärker
aus? ohne diesen ist ja der empfang gestört und somit das tv
nicht zumutbar.
Hallo Andreas,
wie schon der Begriff sagt, es müssen Kleinreparaturen sein. Ein Kabel-Fernsehverstärker ist keine Reparatur sondern eine Anschaffung/Investition. Der Kauf der Anlage musste zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden. Wer die Kosten trägt ebenso. Wurde nichst vereinbart trägt der Vermieter alle Kosten. Er muss auch, wenn es nur Kabelanschluss gibt dafür Sorge tragen, dass ein ordnungsgemässer Empfang gewährleistet ist. Letztlich hat er die Wohnung mit Kabelanschluss vermietet. Der Mieter konnte daher von einem funktionierenden Anschluss ausgehen. Sonst hätte der Vermieter hinweisen müssen, dass hier noch Kosten zu erwarten sind, weil der Anschluss nicht funktioniert. Der Mieter hat die Wohnung wohl nur genommen, weil der Kabelanschluss vorhanden war und hätte er gewusst, dass das Kabel nicht funktioniert, hätte er die Wohnung nicht angemietet ( ist der Hinweis verständlich genug ? )
Gruss Günter