Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Hallo erst mal an alle,

ich habe eine Frage bezüglich der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, da in meiner Mietwohnung seit mehreren tagen der Kühlschrank ununterbrochen läuft (ich gehe davon aus, dass das Thermostat defekt ist).

Nun zu meiner eigentlich Frage, da ich bereits auf mehreren Seiten (z.B. http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mie…) gelesen habe das die Kleinreparaturklausel bis zu 80€ als Obergrenzen für zulässig erklärt worden ist, in meinem Mietvertrag jedoch eine Kleinreperaturklausel in höhe von 125€ vereinbart worden ist frage ich mich welche Obergrenze nun rechtlich bindend ist?

Ich bedanke mich bereits im vorraus für eure Antworten.

Beste Grüße
FireRider

zunächst kommt es darauf an, ob die einbauküche mitgemietet ist und dann kommt es darauf an, ob in der kleinreparaturklausel eine jahresgesamtkostenbegrenzug enthalten ist.

zunächst kommt es darauf an, ob die einbauküche mitgemietet
ist und dann kommt es darauf an, ob in der
kleinreparaturklausel eine jahresgesamtkostenbegrenzug
enthalten ist.

ich bedanke mich für ihre schnelle Antwort, und ja die Einbauküche wurde mit Vermietet(E-Herd, Kühlschrank, restliche Küchenzeile). Ja, im Mietvertrag ist noch eine Jahresgesamtkostenbegrenzung von 6% der Jährlichen Kaltmiete angesetzt ( währe bei mir 230€ )

ok, also lasse dir vom kühlschrankreparatistenmann ein angebot für die reparatur machen und sage ihm, er soll es 5 € teuerer schreiben als der vereinbarte betrag (waren glaub ich 120, also 125) das schickt du deinem vermieter und bittest ihn, dass er einwilligt, den kühlschrank auf seine kosten instand sezten zu lassen. wenn er binnen 14 tagen nix antwortet schreibe ihm, dass du deine rechte aus dem BGB in Anspruch nimmst, die reparatur selbst ausführen wirst und den aufwand von der folgemietzahlung abziehst.
noch eleganten wäre, wenn der kühlschrank irreparabel wäre und du mitteiltst, dass es ihn bite binnen 14 tagen vertragsgemäß macht.
am allereinfachsten wäre aber, wenn du mit ihm vorher sprichst und nach einer lösung suchst und wenn er blockt, kannst du dann immer noch mit obigen schreiben die sache verhärtern.

Hallo,

schau bitte im folgenden Link. Hier ist alles super beschrieben!
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden…

Gruß Fred

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]