Hallo!
Ja, wenn V es selbst machen kann und zwar fachgerecht, dann wäre das so.
Wenn die Kleinreparaturschwelle je Einzelfall 75 € beträgt, dann sind 70 € niedriger und müssen komplett vom Mieter getragen werden. Sonst könnte ihn nur die Überforderungsklausel schützen, die Jahreshöchssumme für solche Kleinreparaturen.
Das gilt aber nur, wenn die Armatur auch da defekt ist, wo sie ein Mieter durch ständige Benutzung abnutzt. Das wäre etwa an den Ventileinsätzen oder der sog. Kartusche so.
Nicht etwa bei Verstopfung oder einem Materialriss.
Mfg
duck313