Kleinreparaturklausel

Hallo!

Ja, wenn V es selbst machen kann und zwar fachgerecht, dann wäre das so.
Wenn die Kleinreparaturschwelle je Einzelfall 75 € beträgt, dann sind 70 € niedriger und müssen komplett vom Mieter getragen werden. Sonst könnte ihn nur die Überforderungsklausel schützen, die Jahreshöchssumme für solche Kleinreparaturen.

Das gilt aber nur, wenn die Armatur auch da defekt ist, wo sie ein Mieter durch ständige Benutzung abnutzt. Das wäre etwa an den Ventileinsätzen oder der sog. Kartusche so.
Nicht etwa bei Verstopfung oder einem Materialriss.

Mfg
duck313

Bei M ist der Armatur defekt. Er kann deshalb nicht duschen. V möchte den Mangel beseitigen und kauft eine Armatur für 70 Euro. Die Montage nimmt V selbst vor. Den Rechnungsbetrag gibt V an M weiter. Er beruft sich auf die Kleinreparaturklause im Mietvertrag von 75 Euro. Ist das zulässig ?

M ist der Hebel abgebrochen von daher greift die Klausel aus dem Mietvertrag. Es ist aber immer nur von Handwerkerrechnung die Rede. Nicht vom Bauteilrechnung, daher die Frage. Danke für die Antwort schon einmal. Und was ist, wenn das Waschbecken nebenan Wasser verliert und der Stöpsel ausgetauscht werden muss. Dieser kostet 6 Euro. Daher sind wir schon einmal bei 76. Oder gilt der Einzelmangel. D.h einmal 70 und einmal 6 <200 im Jahr

Hallo!

V tritt hier wie Handwerker auf. Seine Rechnung ist aber anders, er rechnet Ersatzteil 70 €, Lohn 0 €, gesamt also 70 €.

Sicher, wenn V einen Installateur kommen lässt, dann kostet es mehr und V müsste alles allein zahlen ! Deshalb macht er es eben selbst.

Was auch geht solange fachgerecht und zulässig.

Oft macht es z.B. ein Hausmeister immer genau für die Summe knapp unter der Kleinreparaturgrenze, auch das ist zulässig.

70 € je Einzelfall bedeutet was der Name sagt, je Einzelschaden. Hier im Beispiel sind es 2 Schäden, Armatur und Stöpsel.
Die haben nichts gemeinsam, außer das sie beide im Bad sind.

Im Fall Handwerker macht es, würde es wohl eine Rechnung über 70 € + 6 € + Anfahrt + Arbeitszeit + Kleinmaterial + MWSt geben.
Also müsste alles der Vermieter tragen.
deshalb macht er es ja selbst oder lässt es den Hausmeister machen, der ja keinen Lohn extra verlangt.

MfG
duck313

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Ist sehr verständlich ! Besten Dank.

Hallo,
sollte im Mietvertrag stehen.
Normal sind die Summen wieviel bei Einzelreparatur und wieviel als Jahressumme, dort gemeinsam vereinbart, auch wenn eine Angabe fehlen sollte.
Gruss Helmut