Kleinreparaturklausel

Ist die Kleinreparaturklauseln direkt nach Einzug praktisch gültig und rechtlich durchsetzbar durch Vermieter? Zum Beispiel wenn Mieter A drei Wochen nach Einzug den Wasserhahn in der Hand hat nach dem Duschen? Es muss doch einen zeitlichen Bezug geben, oder ?

Hallo!

Nein, es gibt keine Schonfrist.
Allenfalls die Besichtigung vor Einzug und ein Übergabeprotokoll kann vor bereits defekten Teilen schützen. Die zeigt man nämlich vorher an und verlangt Instandsetzung ! Dann hat man auch lange Ruhe in der Sache.

Aber hier klingt es ja gar nicht nach Kleinreparatur, also Austausch von Teilen, die durch Abnutzung( durch häufigen Gebrauch über längere Zeit) durch den Mieter ausfallen. Das sind typ. z.B. Dichtungen bei Wasserhähnen(tropft),defekte Lichtschalter, Tür-und Fensterbeschläge …

Wenn der Hahn abfällt, ist das sicherlich kein solcher Mangel, den der Mieter zu vertreten hat. Käme auf den Einzelfall an. Beschreibung ist etwas vage bis mehrdeutig.

MfG
duck313

Nee, den Griff hatte der Mieter A in der Hand. Und der müsste mMn unter die KRK fallen