Lieber Blumepeder,
vielen Dank für den Beitrag. Um Deine Frage zu beantworten: ja ich habe die Frage gelesen sowie, die notwendigen Informationen geliefert um eine Entscheidung zu treffen.
Wenn ein Handy mit Vertrag gekauft wird, wird es vom Anbieter mit einem Preis von Null Euro ausgewiesen. Gleichzeitig gibt es irgendeine Gebühr X, die (ebenfalls nicht offen ausgewiesen) Nutzungsentgelt für das Handy und Gebühren für die Telekommunikationsleistungen umfasst. Für et janze gilt eine Mindestlaufzeit: So dass sich die Frage „Fixe vs. variable Kosten“ zumindest im Fall der Vollkostenrechnung erledigt hat.
Zu 1 - Es soll auch Handys und Verträge geben, bei denen der Preis nicht auf 0 EUR festgesetzt wird?!
Zu 2 - 24 Monate Vertragslaufzeit ist ein monatliches Fixum für eine Nebentätigkeit. Im Gegensatz zu einem gekauften Handy mit Prepaid-Karte, einverstanden?
Zu 3 - Es ist eine Nebentätigkeit und ein Vertrag läuft mindestens 24 Monate. Klar kann man das machen allerdings wollte ich lediglich zu bedenken geben, dass wenn das ganze „eingestampft“ wird ein Vertrag bedient werden muss. Für den Fall das, dass keine Rolle spielt gut!
Der Effekt auf die ESt, nach dem im Gegensatz zur Kostenplanung gefragt wird, lässt sich nur bestimmen, wenn man alle Rahmendaten einschließlich Grenzsteuersatz, gegebenen und in den Folgejahren erwarteten Einkünften kennt. Dann kann man im Einzelnen rechnen, was hinten herauskommt.
- Da gebe ich Dir VÖLLIG Recht. Es muss im Einzelfall geprüft werden. Dennoch ist bei Anschaffungskosten größer 410 EUR (Netto) eine Abschreibung auf 5 Jahre fällig und damit 3 Jahre länger als bei einem Vertrag. Mit der Folge, dass der Umsatz deutlich weniger geschmälert wird als bei einem Vertrag und somit auch der Gewinn um diesen Teil erhöht wird respektive eine eventueller Verlust geringer ausfällt.
Beste Grüße
Timm Picker
FELICON