Kleinstgewerbe, Anschaffungskosten

Hallo,
angenommen ein nebenberuflicher Handelsvertreter möchte sich zu seinem privaten Handy ein rein geschäftlich genutztes Handy zulegen. Preislich macht es keinen Unterschied, ob er das Handy mit einem Vertrag kauft und die Monatsgebühr dementsprechend erhöht ist, oder ob er den günstigeren Tarif wählt und sich das Handy selbst kauft. Kosten etwa gleich, Unterschied: bequemes „Ratensystem“ oder eben auf einmal viel Geld ausgeben.
Nun die Frage: Macht es bei der Steuererklärung einen Unterschied, ob das Handy als einmalige Anschaffungsrechnung, oder aber mit höheren Tarifkosten in den monatlichen Handyrechnungen als Kostenfaktor angeführt wird???

Vielen Dank + Grüße,
Sonja

Guten Morgen Sonja,

vorab muss ich Dir sagen, dass ich immer dafür bin die Fixkosten so gering wie möglich zu halten.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du dein „privates Telefon“ nicht nutzen möchtest, denn die Kosten könntest Du ohne weiteres als Aufwand gelten machen. Gemäß Lohnsteuerrichtlinien muss mindestens eine privat Nutzung von 20% evtl. zzgl. MwSt. versteuert werden.

Steuerlich ist es vermutlich günstiger den Vertrag mit Handy abzuschließen sofern das Handy mehr als 410,00 EUR netto kostet.

Liegen die Anschaffungskosten darüber, muss das Handy abgeschrieben werden und nur ein 1/5 der Anschaffungskosten können pro Jahr als Abschreibung / Aufwand gelten gemacht werden.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON

Lieber Felicon,

hast Du die Frage gelesen?

Wenn ein Handy mit Vertrag gekauft wird, wird es vom Anbieter mit einem Preis von Null Euro ausgewiesen. Gleichzeitig gibt es irgendeine Gebühr X, die (ebenfalls nicht offen ausgewiesen) Nutzungsentgelt für das Handy und Gebühren für die Telekommunikationsleistungen umfasst. Für et janze gilt eine Mindestlaufzeit: So dass sich die Frage „Fixe vs. variable Kosten“ zumindest im Fall der Vollkostenrechnung erledigt hat.

Der Effekt auf die ESt, nach dem im Gegensatz zur Kostenplanung gefragt wird, lässt sich nur bestimmen, wenn man alle Rahmendaten einschließlich Grenzsteuersatz, gegebenen und in den Folgejahren erwarteten Einkünften kennt. Dann kann man im Einzelnen rechnen, was hinten herauskommt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like

Lieber Blumepeder,

vielen Dank für den Beitrag. Um Deine Frage zu beantworten: ja ich habe die Frage gelesen sowie, die notwendigen Informationen geliefert um eine Entscheidung zu treffen.

Wenn ein Handy mit Vertrag gekauft wird, wird es vom Anbieter mit einem Preis von Null Euro ausgewiesen. Gleichzeitig gibt es irgendeine Gebühr X, die (ebenfalls nicht offen ausgewiesen) Nutzungsentgelt für das Handy und Gebühren für die Telekommunikationsleistungen umfasst. Für et janze gilt eine Mindestlaufzeit: So dass sich die Frage „Fixe vs. variable Kosten“ zumindest im Fall der Vollkostenrechnung erledigt hat.

Zu 1 - Es soll auch Handys und Verträge geben, bei denen der Preis nicht auf 0 EUR festgesetzt wird?!

Zu 2 - 24 Monate Vertragslaufzeit ist ein monatliches Fixum für eine Nebentätigkeit. Im Gegensatz zu einem gekauften Handy mit Prepaid-Karte, einverstanden?

Zu 3 - Es ist eine Nebentätigkeit und ein Vertrag läuft mindestens 24 Monate. Klar kann man das machen allerdings wollte ich lediglich zu bedenken geben, dass wenn das ganze „eingestampft“ wird ein Vertrag bedient werden muss. Für den Fall das, dass keine Rolle spielt gut!

Der Effekt auf die ESt, nach dem im Gegensatz zur Kostenplanung gefragt wird, lässt sich nur bestimmen, wenn man alle Rahmendaten einschließlich Grenzsteuersatz, gegebenen und in den Folgejahren erwarteten Einkünften kennt. Dann kann man im Einzelnen rechnen, was hinten herauskommt.

  • Da gebe ich Dir VÖLLIG Recht. Es muss im Einzelfall geprüft werden. Dennoch ist bei Anschaffungskosten größer 410 EUR (Netto) eine Abschreibung auf 5 Jahre fällig und damit 3 Jahre länger als bei einem Vertrag. Mit der Folge, dass der Umsatz deutlich weniger geschmälert wird als bei einem Vertrag und somit auch der Gewinn um diesen Teil erhöht wird respektive eine eventueller Verlust geringer ausfällt.

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON

OT: Zitat
Hallo,
könntest du bitte für Zitate die Zitatfunktion verwenden, dann müßte man nicht überlegen, was Zitat und was deine Antwort ist. Falls man den Ausgangsartikel nicht gerade vorher gelesen hat oder er, wie hier, mehr als ein paar Worte umfaßt, ist das nämlcih gar nicht so einfach.

Zitiert wird hier, indem du an den Zeilenanfang einen Doppelpunkt „:“ setzt oder einfach „Mit Zitat antworten“ anklicken, dann passiert das automatisch - löschen kannst du immer noch.

Cu Rene

Hiho,

alles prima soweit - bloß den Unterschied zwischen Aufwand und Umsatzschmälerung sollten wir uns nochmal anschauen, finde ich; er ist fundamental, und wenn man die beiden Dinge vermengt, führt dies bei frischgebackenen Selbständigen in der Regel nicht zu mehr Klarheit. (Nix für ungut, bin halt ein bissel empfindlich auf diese Form der Werbung - aber im Vergleich zu dem, was wir hier zum Teil schon an „Unternehmensberatern“ und „Gründungsberatern“ hatten, schlägst Du Dich recht gut…)

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like

Danke für die Blumen,

mir ist der Unterschied zwischen Aufwand und Umsatzschmälerung durch klar - ich bemühe mich hier einen Weg zu finden um Sender und Empfänger möglichst nah bei einander zubringen.

Aber ich werd mich bessern.

MfG
Timm Picker
FELICON