Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Ein Mann hat nebenberuflich ein Gewerbe gegründet. Aufgrund wenig Zeit wurden kaum Umsätze verbucht (
Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Ein Mann hat nebenberuflich ein Gewerbe gegründet. Aufgrund wenig Zeit wurden kaum Umsätze verbucht (
lesen Sie mal hier:
http://www.123recht.net/Gesch228ft-an-Ehepartner-252…
So wie ich das verstanden habe, wird alles zum Buchwert übertragen. Aufpassen sollte man aber trotzdem, wenn man teure Dinge in der langjährigen Abschreibung hat (z.B. Arbeitszimmer, PKW usw.), nicht daß man da viele Jahre nachversteuern muß. Das kann ich jetzt nicht beurteilen, inwieweit das beim Übertrag alles berücksichtigt wird.
Die Kleinunternehmerreglung kann man eigentlich immer beantragen, wenn man die Voraussetzungen (Umsatz/Gewinn) dafür erfüllt. Also könnte dies ggf. neu beantragt werden.