Kleinstreparaturen - welche Umlage zulässig?

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

folgender Sachverhalt:

Wir haben im Haus einen Waschmaschinenkeller, unsere Wama steht auch da. Dort gibt es für jede Partei einen Wasseranschluß mit Wasseruhr. Das ganze sieht so aus: Wasserhahn und danach die Wasseruhr und dann Schlauch zur Wama. Bei unserem Anschluß war die Verbindung zwischen Wasserhahn und Wasseruhr undicht (die Verschraubung), da die Plombe der Wasseruhr gebrochen werden mußte, haben wir die Reparatur nicht selbst vorgenommen (ein wenig Hanf hätte wohl gereicht), sondern die Hausverwaltung informiert. Die schickten einen Klempner, welche prompt den ganzen Hahn auswechselte (wir haben nichts gesagt, weil wir davon ausgingen, daß dies Sache der Hausverwaltung sei). Jetzt bekamen wir eine Rechnung von der Hausverwaltung über 54,29€, mit dem Hinweis, daß Kleinreparaturen an uns mitvermieteten Gegenständen bis zur Höhe von 76,70€ von uns zu zahlen seien.

Wir sind davon ausgegangen:

  1. Kleinstreparaturen sind Reparaturen, die man grundsätzlich selbst machen könnte - in diesem Fall hätten wir das gekonnt, aber aufgrund der notwendigen Öffnung der Plombe dann halt doch nicht.
  2. „vermietete Gegenstände“ beginnen erst nach der Wasseruhr

Wir wollen uns nicht um eine Zahlung drücken, deshalb wäre es nett, wenn Ihr uns vielleicht weiterhelfen könntet und sagen, ob wir total falsch liegen.
Übrigens ist ein Plastering der Wasseruhr gebrochen, der Klempner hat ihn zwar versucht zu reparieren, aber er ist wieder aufgebrochen - müssen wir das auch bezahlen?

Vielen Dank und liebe Grüße

Alice

Hallo Alice,

schau bitte mal in den Mietvertrag. Dort muss geregelt sein, wie Kleinreparaturen geregelt sind. Dort müsste stehen, dass im Einzelfalls bis 75 EURO, jährlich begrenzt auf 8 % der Jahresmiete der Mieter sich beteiligen muss. Dies ist zuerst einmal Grundlage dafür, dass der Mieter an Kleinreparaturen beteiligt wird.

folgender Sachverhalt:

Wir haben im Haus einen Waschmaschinenkeller, unsere Wama
steht auch da. Dort gibt es für jede Partei einen
Wasseranschluß mit Wasseruhr. Das ganze sieht so aus:
Wasserhahn und danach die Wasseruhr und dann Schlauch zur
Wama. Bei unserem Anschluß war die Verbindung zwischen
Wasserhahn und Wasseruhr undicht (die Verschraubung), da die
Plombe der Wasseruhr gebrochen werden mußte, haben wir die
Reparatur nicht selbst vorgenommen (ein wenig Hanf hätte wohl
gereicht), sondern die Hausverwaltung informiert. Die
schickten einen Klempner, welche prompt den ganzen Hahn
auswechselte (wir haben nichts gesagt, weil wir davon
ausgingen, daß dies Sache der Hausverwaltung sei). Jetzt
bekamen wir eine Rechnung von der Hausverwaltung über 54,29€,
mit dem Hinweis, daß Kleinreparaturen an uns mitvermieteten
Gegenständen bis zur Höhe von 76,70€ von uns zu zahlen seien.

Zuerst einmal wären die Kosten auf 75 EURO zu begrenzen. Höhere Grnezen werden gesetzlich nicht zugelassen. Wenn der Defekt wie von Dir erwähnt so liegt, sind dies keine KLeinreparatruren sondern es ist eine Reparatur. Und hierfür hast Du nichts zu zahlen. Undichte Leitungen gehen zu Lasten des Vermieters.

Grüsse Günter

Die Begründung der Hausverwaltung ist paradox.

Wir sind davon ausgegangen:

  1. Kleinstreparaturen sind Reparaturen, die man grundsätzlich
    selbst machen könnte - in diesem Fall hätten wir das gekonnt,
    aber aufgrund der notwendigen Öffnung der Plombe dann halt
    doch nicht.

Nein´. „Kleinreparaturen“ sind Reparuren, die an Gegenständen und/oder Einrichtungen vorgenommen werden müssen, die dem täglichen Zugriff ausgesetzt sind (z.B. Rolladengurte, Tür- und Fenstergriffe, Jalousien)

  1. „vermietete Gegenstände“ beginnen erst nach der Wasseruhr

Hier habe ich ein Problem mit Deiner Darstellung. Ich gehe von der begriffliche Bestimmung aus, dass Wasserhahn und Wasseruhr fest verbunden sind und direkt von der Wasseruhr das Wasser zur WaMa geht. Dieser Teil ist nicht dme täglichen / immer wiederkehrenden Zugriff ausgesetzt. Ausserdem kann ohne Rücksprache mit Euch nicht einfach auf eure Kosten eine Reparatur vorgenommen werden.

Wir wollen uns nicht um eine Zahlung drücken, deshalb wäre es
nett, wenn Ihr uns vielleicht weiterhelfen könntet und sagen,
ob wir total falsch liegen.
Übrigens ist ein Plastering der Wasseruhr gebrochen, der
Klempner hat ihn zwar versucht zu reparieren, aber er ist
wieder aufgebrochen - müssen wir das auch bezahlen?

Nein, zahlen müsst ihr hier erst, wenn der Wasserschlauch defekt ist ( sofern er der Hausverwaltung gehört)

Grüsse Günter

Danke…
Hallo Günter,

vielen Dank für Deine Antwort, sie hat uns ein ganzes Stück weiter gebracht. Entschuldige, daß ich erst jetzt reagiert habe, aber Kind ist krank :frowning:

Ich werde einen „netten“ Brief an unseren Vermieter schreiben und der Dinge harren, die da kommen.

Nochmals Danke und einen Stern

Alice