Hallo liebe WWW-Gemeinde,
folgender Sachverhalt:
Wir haben im Haus einen Waschmaschinenkeller, unsere Wama steht auch da. Dort gibt es für jede Partei einen Wasseranschluß mit Wasseruhr. Das ganze sieht so aus: Wasserhahn und danach die Wasseruhr und dann Schlauch zur Wama. Bei unserem Anschluß war die Verbindung zwischen Wasserhahn und Wasseruhr undicht (die Verschraubung), da die Plombe der Wasseruhr gebrochen werden mußte, haben wir die Reparatur nicht selbst vorgenommen (ein wenig Hanf hätte wohl gereicht), sondern die Hausverwaltung informiert. Die schickten einen Klempner, welche prompt den ganzen Hahn auswechselte (wir haben nichts gesagt, weil wir davon ausgingen, daß dies Sache der Hausverwaltung sei). Jetzt bekamen wir eine Rechnung von der Hausverwaltung über 54,29€, mit dem Hinweis, daß Kleinreparaturen an uns mitvermieteten Gegenständen bis zur Höhe von 76,70€ von uns zu zahlen seien.
Wir sind davon ausgegangen:
- Kleinstreparaturen sind Reparaturen, die man grundsätzlich selbst machen könnte - in diesem Fall hätten wir das gekonnt, aber aufgrund der notwendigen Öffnung der Plombe dann halt doch nicht.
- „vermietete Gegenstände“ beginnen erst nach der Wasseruhr
Wir wollen uns nicht um eine Zahlung drücken, deshalb wäre es nett, wenn Ihr uns vielleicht weiterhelfen könntet und sagen, ob wir total falsch liegen.
Übrigens ist ein Plastering der Wasseruhr gebrochen, der Klempner hat ihn zwar versucht zu reparieren, aber er ist wieder aufgebrochen - müssen wir das auch bezahlen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Alice
