Kleinstreparaturklausel - Bagatellschäden

Hallo,

ich hatte dieses Thema bereits vor ein paar Wochen angesprochen, jedoch bin ich immer noch sehr verunsichert. Darum hier nochmal zu meinem Fall.
Wir haben einen standardisierten Mietvertrag, der auch den § Kleinstreparaturen enthält.

Hier der genaue Wortlaut aus unserem Vertrag:

Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall der Reparatur oder Bagatellschadenbehebung EUR 500,00 nicht übersteigen.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Mieter ist je Kalenderjahr auf EUR… v.H. der Jahresnettokaltmiete, begrenzt

Nun meine Fragen:

  1. Ist der Einzelfall ohnehin nicht zu hoch angesetzt?
  2. Wenn keine Gesamt-Jahreshöchstgrenze angegeben ist, ist dann die gesamt Klausel unwirksam und anfechtbar??
  3. Gehört die Warmwasserpunpe an der Heizung (sie war festgefressen) zu „Kleinstreparaturen“ ?

Da wir zur Zeit Hartz IVer sind, können wir uns keinen teuren Anwalt leisten und müssen sicher sein, ob es überhaupt einen Sinn macht, dagegen vorzugehen.

Danke im Voraus

ati1957

Hallo,

ich hatte dieses Thema bereits vor ein paar Wochen
angesprochen, jedoch bin ich immer noch sehr verunsichert.
Darum hier nochmal zu meinem Fall.
Wir haben einen standardisierten Mietvertrag, der auch den §
Kleinstreparaturen enthält.

Hier der genaue Wortlaut aus unserem Vertrag:

Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Kleinreparaturen
bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen,
soweit diese im Einzelfall der Reparatur oder
Bagatellschadenbehebung EUR 500,00 nicht übersteigen.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Mieter ist je
Kalenderjahr auf EUR… v.H. der
Jahresnettokaltmiete, begrenzt

Nun meine Fragen:

  1. Ist der Einzelfall ohnehin nicht zu hoch angesetzt?

Du hast recht, die Einzelreparaturen dürfen meines Wissens den Betrag von maximal 100,-€ (75,-) nicht überschreiten. Wird der Betrag überschritten, handelt es sich nicht mehr um eine Kleinstreparatur und muß vom Vermieter getragen werden.

  1. Wenn keine Gesamt-Jahreshöchstgrenze angegeben ist, ist :dann die gesamt Klausel unwirksam und anfechtbar?? Wie ich bei einem Mieterverein gelesen habe, ja!
  2. Gehört die Warmwasserpunpe an der Heizung (sie war
    festgefressen) zu „Kleinstreparaturen“ ? Ja, so wie ich in einem Artikel gelesen habe, die Warmwasserpumpe gehört zu den Kleinstreparaturen, wenn die Reparaturkosten den Betrag von 75,- - 100,-€ nicht überschreiten. Ansonten ist der Vermieter zur Leistung des Gesamtbetrages verpflichtet.

Beachte, dass meine Äußerungen nur Vermutungen einer Laiin sind und vor Gericht vielleicht keinen Bestand haben.Ich rate Dir, Dich an einen Mieterschutzverein zu wenden, da dort gute Anwälte arbeiten.

viel Glück,
pam

Da wir zur Zeit Hartz IVer sind, können wir uns keinen teuren
Anwalt leisten und müssen sicher sein, ob es überhaupt einen
Sinn macht, dagegen vorzugehen.

Danke im Voraus

ati1957

Hallo,

sorry, aber so genau kenn ich mich da nicht aus.
Mir kommen jetzt 500e auch ziemlich viel vor.
am bsten, nochmal im Internet recherchieren und vielleicht Mitglied beim Mieterverein werden. Die sind eigentlich sehr hilfreich.
Gruesse,
laura

Vielen Dank für Eure wertvollen Antworten. Einiges hat mir schon sehr geholfen

Gruß Ati

Hallo,

die erhobene Einzelfallpauschale ist definitiv zu hoch.
Laut Mietervereinen ist im Einzelfall von 50 - 75 Euro zu sprechen.
Im Jahr darf die Höchstgrenze 100 - 150 Euro betragen, höchstens jedoch 8% der Jahreskaltmiete.
Als Beispiel: 500Euro x 12 x 8% = 480 € bei geringeren Kaltmiete entsprechend weniger.
Der Vermieter muss auch eine Jahreshöchstgrenze in der Klausel eintragen.
Ist die Einzelfallpauschale zu hoch und/oder fehlt die Jahresbemessungsgrenze wird die Klausel unwirksam und der Mieter muss KEINE Reparaturen zahlen!

Nachzulesen auch hier : http://www.mieterbund.de/reparaturen.html

Ich gehe davon aus das die Reparatur der Warwasserpumpe mit Sicherheit die 75 € übersteigt, daher wird der Mieter hier nicht zahlen müssen.