Kleinstuntern. &Teilzeitjob - wieviel versteuern?

Hallo,

meine Freundin ist angestellt bei einer Firma in Teilzeit. Dies läuft als regulärer Job mit SV und KV.
Als Studentin war sie als Kleinstunternehmerin tätig. Hier musste sie nie Steuern bezahlen, da sie immer unter dem Freibetrag von 17.500 Euro blieb.

Nun möchte sie neben dem Teilzeitjob weiter als Promotorin arbeiten und Rechnungen stellen, hat aber Angst, dass sie nun auf alle Rechnungen normale Steuerabzüge hat.

Weiß jemand von euch, wie das neben einem Teilzeitjob mit den Abzügen und dem Freibetrag bei Tätigkeiten als Kleinstunternehmer ist?

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE!!!

Hallo,

der genannte Freibetrag bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. D.h. bis zu diesem Betrag muss in den Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden.
Die Einkünfte aus dem Nebengewerbe sind jedoch mit den anderen Einkünften der Einkomensteuer zu unterwerfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Jürgen,

vielen Dank für deine Antwort!

D.h. auf den Verdienst aus selbstständiger Tätigkeit muss zwar keine UsSt bezahlt werden (unter dem Freibetrag), aber die Einkommenssteuer schon?
Weißt du wieviel das ungefähr ausmacht?

Vielen Dank!

Hier läuft aber einiges durcheinander. Es gibt keine Kleinstunternehmer, sondern nur Kleinunternehmer. Es gibt keinen Freibetrag von 17500 Euro!! 17500 Euro ist die Summe, bis zu der man die Kleinunternehmerreglung, u.a. keine USSt-Ausweisung, in Ansprung nehmen darf. Erzielt man nun nach der Einnahme/Ausgabe-Rechnung einen Gewinn, ist dieser zu versteuern. Ausgenommen es ist die einzige Einnahmequelle außer Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit, dann sind ca. 400 Euro steuerfrei (Härteregel). Die tatsächliche Steuer wird mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommensteuererklärung, in der alle Einkünfte reingehören, ermittelt. Ist doch einfach, oder?

Hallo Anna,

das ist pauschal schwer zu sagen. Das hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab.

Mit freundlichen Grüßen

kein Experte.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

hallo
Ich weiß nur das man auf das Rathaus gehen kann und einen Gewerbeschein sich ausschreiben kann der kostet glaub 30 € oder so als nebenberuf und da kann sie sehr viel nebenher arbeiten ohne das sie steuern bezahlen muss aber bitte erkundigt euch nochmal auf eurem Rathaus.
LG Mausi

Hallo,

  1. die 17.500 € - Umsatz p.a. - Grenze gilt nur für die Umsatzsteuer. Wer darunter liegt braucht keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und dann ans Finanzamt abführen.

  2. Einkommensteuer ist zu bezahlen wenn das zu versteuernde Einkommen über 8.004 € (Single) liegt (Brutto-Teilzeit x 12 Mon abzgl. Werbungskosten zzgl. sonstige Einkünfte abzgl. Sonderausgaben).

Super, danke für die klare Antwort! Das sag ich ihr gerne!

Super, lieben Dank für die Antwort!

Hallo,
wenn sie die Promotion nicht als Angestellte ausübt, dann fallen auf die Teilzeitbeschäftigung weiterhin keine Steuern an. Sie muss aber eine Steuerklärung einreichen und hier kann es dann zu einer Nachzahlung kommen.
Gruß