Kleinstunternehmen erhielt aber Ust ausgezahlt

Hallo Freunde,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich des Umsatzsteuergesetzes. Ich bin Kleinunternehmer und erhielt aber fälschlich die Umsatzsteuer, für November und Dezember 09, ausgezahlt.
Das ist bisher nimanden aufgefallen, nicht einmal mir!
Im Jan 2010 habe ich die Umsatzsteuernummer an das Unternehmen weitergereicht.

Nun sitze ich vor der Umsatzsteuerklärung und bin mir nicht sicher was ich machen soll.

Ich bedanke mich schonmal im vorraus!

Hallo Exxaxio,

was ich nicht ganz bei Deinen Ausführungen verstehe:
Wieso zahlt Dir das FA Umsatzsteuern zurück, wenn Du steuerrechtlicher Kleinunternehmer bist? Damit hast Du dann ja eigentlich nichts am Hut.
Wie auch immer…Im Zweifelsfall würde ich direkt beim FA nachfragen, da das Handling von Amt zu Amt schon mal unterschiedlich ist. Normalerweise mußt Du ja die zuviel ausgezahlte Steuer wieder an das FA zurücküberweisen oder evt. mit bestehenden Vorsteuerüberhängen verrechnen lassen.
Unter den Tisch fallen lassen würd ich es auf keinen Fall. Bekommst Du eine Betriebsprüfung wird sich das Ganze sicher nicht sehr positiv auswirken. Entweder kommt es dann so rüber, das Du das Geld wissentlich einbehalten hast oder man wird sich fragen, wie gut Deine Buchhaltung funktioniert, wenn solche Zahlungseingänge nicht auffallen…

Gruß
Silke

Vielen Dank für deine schnelle Antwort Silke!

Ich denke ich habe mich vielleicht ungeschickt ausgedrückt.

Nicht das Finanzamt, sondern ein Unternehmen für das ich als Handelsvertreter tätig bin bzw. war, hat mir die USt mit ausgezahlt.

Heute bin ich gar nicht mehr bei diesem Unternehmen und würde mich freuen wenn ich das Geld, sofern Sie es nicht ausdrücklich vermissen, für den ärger mit diesem Verein, als quasi entschädigung für etwas ärger, gerne einbehalten.

Nun bin ich mir aber nicht sicher was das Finanzamt davon hält?

Also führt das Unternehmen normalerweise selbst die Umsatzsteuern aus Deinen Aufträgen für Dich ans FA ab, hat sie aber fälschlichweise mit an Dich überwiesen?
Meiner Meinung nach, interessiert sich das FA hauptsächlich für Deine Einnahmen und die daraus resultierenden Steuern. Die zuviel gezahlten Beträge sollten schon als Einnahmen von Dir miteingerechnet und angegeben werden, ob Du das Geld durch einen Fehler oder rechtmäßig bekommen hast ist in erster Linie eine Sache zwischen Dir und dem Unternehmen.
Die andere Sache ist natürlich: Wenn das FA z.B. durch Betriebsprüfung bei dem Unternehmen auf den Fehler aufmerksam wird, würde man sich dort wohl das Geld von Dir wiederholen würde ich mal annehmen…

So was hatte ich mir schon gedacht, wollte es mir nur nochmal bestätigen lassen.

Vielen Dank