Guten Tag,
Ehepaar: ER=Angestellter/ SIE=freie Mitarbeiterin
Wenn ER „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ und SIE „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ hätte UND als Kleinstunternehmen gemeldet wäre, könnte trotzdem eine gemeinsame Veranlagung in der Einkommensteuer vorgenommen werden? Oder was würde dagegen sprechen?
Danke schon mal im Voraus.
O. Hotz