Kleinstunternehmerregelung?

Hallo erst mal,

mein erster Artikel und gleich etwas verzwicktes.
Habe folgendes Problem:

Ich will von einem Unternehmen Schrott kaufen, soweit kein Problem, aber die brauchen da von mir ein Umsatzsteueridentnummer (damit Verkauf an Geschäftskunden?). Ich hab jetzt mal etwas durchs Forum gestöbert. Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab bekomm ich ne USt-ID nur wenn ich nen Gewerbe anmelde. Vorraussetzung dafür ist aber dass ich die Tätigkeit regelmäßig ausübe, dies ist bei mir nicht der Fall, ich würde das nur sporadisch machen und auch nur maximal ein halbes Jahr lang. Dann hab ich was gefunden was sich Kleinstunternehmerregelung nennt, da bekomm ich wohl ne Steuernummer auch ohne Regelmäßigkeit des Einkaufs. Ist es für die Verkaufende Firma egal ob steuernummer oder USt-Id.
Ich bin auf jedenfall jetzt verwirrt, könnt mir irgendjemand etwas Klarheit schaffen.

Danke schon mal im vorraus.

MfG
Simon

Hi
ich bin Kleinunternehmerin. Ich habe meine ursprüngliche Steuernummer (aus Arbeitnehmerzeiten) behalten. Ob das immer so gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich bin mit meiner Gewerbeanmeldung zum Finanzamt und dort wurde mir beschieden, meine alte Steuernummer zu verwenden.
Auf meinen Rechnungen steht meine Steuernummer zusammen mit Adresse und Bankverbindung und unter dem Rechnungsbetrag steht, dass ich nach UStG § 19 keine Mehrwertsteuer ausweisen darf (und auch nicht brauche, was ich viel angenehmer finde). Dafür darf (und brauche) ich auch keine Vorsteuer abzurechnen und mache nur einmal im Jahr eine EÜR fürs Finanzamt. (und nicht die Nummer mit dem "bis zum 10. … beim Steuerberater … beim FA abgeben)
Diese Kleinunternehmerregelung ist allerdings vom UMSATZ abhängig (nicht vom Gewinn!). Der muss unter 17.500,-€ jährlich bleiben und voraussichtlich unter 50.000 im nächsten.
Ich hoffe, es war hilfreich
LG
Susanne

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Hallo

und unter dem Rechnungsbetrag
steht, dass ich nach UStG § 19 keine Mehrwertsteuer ausweisen
darf (und auch nicht brauche, was ich viel angenehmer finde).

Das macht für manche Unternehmer was aus, wenn du (nicht du, sondern der Fragesteller) denen was verkaufen willst. Wenn du von denen was kaufst, ist es egal, glaube ich.

Ich hoffe, es war hilfreich

War es bestimmt!

Viele Grüße
Simsy

Wenn ich das
jetzt richtig verstanden hab bekomm ich ne USt-ID nur wenn ich
nen Gewerbe anmelde.

ja

Vorraussetzung dafür ist aber dass ich
die Tätigkeit regelmäßig ausübe, dies ist bei mir nicht der

Ein Gewerbe kann man auch für einen kurzen Zeitraum anmelden.

Dann hab ich was gefunden was sich Kleinstunternehmerregelung nennt,

Kleinunternehmerregelung (ohne „st“)

da bekomm ich wohl ne Steuernummer auch ohne Regelmäßigkeit des Einkaufs.

Je nach interner Organisation des Finanzamts behält man siene Steuernummer oder man bekommt eine andere.
Meine neue unterschied sich nur recht wenig von der alten.

Ist es für die Verkaufende Firma egal ob steuernummer oder USt-Id.

Für die Rechnungsstellung eigentlich ja.
Aber eine USt-ID beweist, dass ein Gewerbe vorhanden ist.

Sie müssen Dir dieselbe MwSt auf die Rechnung schreiben,
egal, ob Du Privatmann, Kleinunternehmer oder Unternehmer bist.
Möglicherweise wollen Sie nicht an Privatleute oder nur innerhalb der EG verkaufen.
Frag Sie dochmal, ob ihnen auch die Kopie der Gewerbeanmeldung reicht und worum es ihnen denn wirklich geht.
Ansonsten: Auch Kleinunternehmer können eine UST-ID beantragen. Es dauert aber etwas, bis sie da ist.

Gruß JoKu