Kleinternehmerregelung und Grenze Überschritten

Hallo,

habe im letzen Jahr (das erste Jahr)die Grenze von 17.500 Überschritten und Tatsächlich 114.000 Umsatz gemacht. Seit Januar Zahle ich meine Umsatzsteuer und habe im letzen Jahr das Finanzamt Informiert das ich ab 2011 Umsatzsterpflichtig bin. Muss ich jetzt für das letzte Jahr die Umsatzsteuer nachzahlen obwohl ich im letzten Jahr Kleinunternehmer war? Ich habe alle Rechnung von Januar bis Dezember mit Kleinunternehmer gehandelt und keine UST eingenommen.

Für eine Antwort bedanke ich mich im Vorraus.

Gruß

rückwirkend für 2010 kann man dir keine strick draus machen. es sei denn, man könnte dir nachweisen, dass du ZU BEGINN des jahres 2010 wusstest über 50.000 Euro umsatz zu kommen

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Soll ich also eine normale Einnahmen/Ausgaben Überschuss Rechnung machen?

Gibt es dafür eine Quelle an der ich mich ggf. wenden kann?

Liebe Grüße

rückwirkend für 2010 kann man dir keine strick draus machen.
es sei denn, man könnte dir nachweisen, dass du ZU BEGINN des
jahres 2010 wusstest über 50.000 Euro umsatz zu kommen

Hallo Supernovamz,

im Prinzip ist es so, dass die Umsatzsteuer bei einer Überschreitung der Kleinunternehmergrenze nicht rückwirkend fällig wird.
Allerdings würde ich Dir empfehlen dringend einen Steuerberater zu konsultieren. Denn die 114.000 EUR fallen ja nicht vom Himmel. Du musstest ja bei der Gewerbeanmeldung einen voraussichtlichen Umsatz/Gewinn angeben. Dieser lag offensichtlich unter 17.500 EUR, sonst wäre die Kleinunternehmerregelung ja erst garnicht zum Tragen gekommen. Die Frage ist also, wann war absehbar, dass die Grenze überschritten wird?

Viele Grüße,
Mark

Hallo,

habe im letzen Jahr (das erste Jahr)die Grenze von 17.500
Überschritten und Tatsächlich 114.000 Umsatz gemacht. Seit
Januar Zahle ich meine Umsatzsteuer und habe im letzen Jahr
das Finanzamt Informiert das ich ab 2011 Umsatzsterpflichtig
bin. Muss ich jetzt für das letzte Jahr die Umsatzsteuer
nachzahlen obwohl ich im letzten Jahr Kleinunternehmer war?
Ich habe alle Rechnung von Januar bis Dezember mit
Kleinunternehmer gehandelt und keine UST eingenommen.

Hallo,

in der Vergangenheit haben die Finanzämter oft kulant reagiert, wenn die Umsatzgrenzen nur geringfügig überschritten wurden und keine Nachzahlung der Umsatzsteuer festgelegt, die ja gar nicht vereinnahmt wurde. Allerdings ist ein Umsatz von 114.000 Euro eine sehr deutliche Überschreitung. Dadurch kann auch für das vorangegangene Jahr eine Nachzahlung gefordert werden. Ein ähnliches Beispiel wird unter http://www.gruenderlexikon.de/ratgeber/wechsel-vom-k… vorgestellt, hier kann man sich ein paar grundlegende Infos holen. Im Zweifelsfall sollte aber immer ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.

das ist dann ja einkommensteuer. da kenne ich mich nicht aus. denke aber ja.