Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte mir einen Hund keufen, Maltheser, dies ist ein sehr kleiner Hund, der nur 2-4 kg auf die Waage bringt. In meinem Mietvertrag steht das ich keine Tiese halten darf. Nun meine Frage: Ist der Maltheser ein Ziertier oder Kleintier und der Vermieter muß das akzeptieren oder muß ich ihn um Erlaubniss fragen?
Danke u lG Elevyn
Liebe Elevyn,
Leider muss ich Ihnen sagen ,das auch kleine Hunde laut Mietvertrag verboten sind ,wenn dort steht das Haustiere verboten sind.
Da Hunde bellen und somit für manche Nachbarn eine Lärmbelästigung darstellen könnten ,ist es ratsam vor dem Kauf den Vermieter um Erlaubnis zu fragen UND (und das ist ganz wichtig) sich eine Positive Entscheidung von seiten des Vermieters auch Schriftlich geben zu lassen.
So vermeiden sie es ,das bei einem Vermieter wechsel oder Nachbarschaftsstreits der Hund wieder abzugeben ist.
Anders verhält es sich bei Katzen.
Je nach Formulierung des Verbotes im Mietvertrag können Katzen auch OHNE die Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie K.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,also soweit ich mich in Mietsachen auskenne, gibt es da ein neues Urteil das besagt: Kleintiere (Vögel, Nager, oder Tiere die niemanden belästigen durch bellen o. ä.) dürfen trotz Mietklausel gehalten werden.
Natürlich bist du bei mir an der falschen Adresse. Ich kenne mich mit Tieren wohl sehr gut aus, aber deine Frage bezieht sich ja eher auf ein Mietverhältniss. Das hat mit meinem Wissen eher weniger zu tun.
Aber ich würde mich mal beim Mieterschutzbund erkundigen, ob das was ich oben geschrieben hab so stimmt.
Wende dich doch mal an einen Fachmann in Sachen Mietverträge.
Ich hoffe trotzdem ich konnte dir wenigstens etwas (weiter)helfen. und drücke mal die Daumen, daß es klappt mit em WUSCHEL!!!
GLG
Petra
hallo elevyn !
unter kleintieren versteht man normalerweise kaninchen , ratten , hamster , … usw. in diesem fall gehört aber meines wissens / meiner meinung nach auch der malteser dazu , da er aus der gruppe der zwerghunde / kleinhunderassen stammt. auserdem gehört zB ein yorkshire terrier nach einem gerichtsbeschluss aus kassel auch zu den kleintieren und da der malteser gerademal etwa 4 cm größer wird als dieser , müsste dieses gesetzt für ihn genauso gelten. trozdem würde ich an deiner stelle den vermieter um erlaubnis fragen , da ein haustier meistens nicht erlaubt ist , weil viele vermieter angst haben , dass die tiere die wohnung beschädigen (zB : das parkett zerkratzen , die wände samt tapete beschädigen , …)!!
ich hoffe , ich konnte dir ein bisschen weiter helfen
lg , maja…
Du brauchst eine Genehmigung. Woher kommt Ihr denn= Wirhaben eine Hündin abzugeben:smile:
GRüße