Kleintierhaltung

Hallo,

mal angenommen, ein Vermieter erlaubt den Mietern gemäß Mietvertrag die Haltung von 2 Katzen (=Ergänzung im Mietvertrag) und generell auch die Kleintierhaltung.

Der Mieter glaubt, Frettchen fallen unter Kleintierhaltung und stellt auf der Terasse 2 Käfige mit je 1 Frettchen auf.

Weder die direkten Nachbarn noch die restl. 2 Parteien im Haus stört die Haltung, im Gegenteil. Die Geruchsberlästigung der Tiere ist durch die Außenhaltung eingedämmt.

Der Vermieter, welcher 2 Orte weiter weg wohnt, kommt vorbei und sieht die Käfige. Er teilt mit, dass entweder die Frettchen weg müssen oder die Mieter sollten sich eine neue Unterkunft/Wohnung suchen.

Wer von beiden hat nun Recht?
Darf der Vermieter die Frettchenhaltung auf der Terasse unterbinden?
Oder ist der Mieter mit seiner Aussage der Kleintierhaltung im Recht?

LG
Carina

Hallo,

Ziemlich fest steht: der Vermieter kann eine Kleintierhaltung nicht untersagen, sofern Nachbarn nicht belästigt werden.

Die Frage ist: was sind Kleintiere? Es gibt da unterschiedliche Urteile, allgemein kann man sagen, dass darunter die als Heimtiere üblichen Nager, Vögel, Fische, Reptilien u.ä. fallen. Es gibt einige wenige Urteile, die auch Katzen und Kleinhunde (Yorkshire) unter Kleintiere fassen.

Fakt ist: wenn es schon strittig ist, ob Katzen ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden können (deshalb musste ja auch der Zusatz in den Mietvertrag), sollte einem klar sein, dass Frettchenhaltung einer Zustimmung des Vermieters bedarf.

Leider hat der Mieter nun seine Chance vermutlich verpasst, die Sache gütlich zu regeln. Man hätte vorher in einem sachlichen Gespräch den Vermieter fragen sollen und diesem die leider verbreiteten Vorurteile gegenüber der Frettchenhaltung ausreden können.

Ich würde jetzt gar nicht mit Paragraphen kommen, sondern das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Eventuell weiß er ja einfach nicht genug über Frettchen oder unterliegt dem verbreiteten Irrglauben, es seien Wildtiere, sie stinken usw.

Gruß,

Myriam

Theorie und Praxis

Hallo,

Ziemlich fest steht: der Vermieter kann eine Kleintierhaltung
nicht untersagen, sofern Nachbarn nicht belästigt werden.

Leider hat der Mieter nun seine Chance vermutlich verpasst,

die Sache gütlich zu regeln. Man hätte vorher in einem
sachlichen Gespräch den Vermieter fragen sollen und diesem die
leider verbreiteten Vorurteile gegenüber der Frettchenhaltung
ausreden können.

Ich würde jetzt gar nicht mit Paragraphen kommen, sondern das
Gespräch mit dem Vermieter suchen. Eventuell weiß er ja
einfach nicht genug über Frettchen oder unterliegt dem
verbreiteten Irrglauben, es seien Wildtiere, sie stinken usw.

Hallo Myriam,
danke für dein Wissen.
Nun war es aber so, dass die Frettchen mit dem Partner der Mieterin etwa 1 Jahr nach Mietvertragsabschluss in die Wohnung mit Wissen und Erlaubnis des Vermieters einzogen. Soweit ich informiert bin, waren es da sogar 3 Frettchen. Diese wurden vom Vermieter akzeptiert und die Käfighaltung auf der Terasse erlaubt.
Im Jahr des Rekordsommers passierte jedoch das Unglück und der Rüde schaffte es, die Fähen zu decken und peng waren 17 der Stinker auf der Terasse in einem monstösen Käfig.
Hierüber gab es Beschwerden in der Nachbarschaft beim Vermieter und er untersagte die Haltung. Dies wurde auch akzeptiert, da die Geruchsberlästigung bei 17 Stück schon enorm war. 2 Frettchen jedoch behielten die Mieter und stellten sie im Nachbardorf bei Bekannten unter. Regelmäßig (wie Scheidungskinder) wurden sie geholt um ihnen den nötigen Auslauf zu geben, bis sie schließlich doch wieder mit dem Käfig auf der Terasse fest blieben.

Aber so wie es aussieht, gibt es trotzdem keine Chance für den Mieter…

Im Jahr des Rekordsommers passierte jedoch das Unglück und der
Rüde schaffte es, die Fähen zu decken und peng waren 17 der
Stinker auf der Terasse in einem monstösen Käfig.
Hierüber gab es Beschwerden in der Nachbarschaft beim
Vermieter und er untersagte die Haltung.

Das macht das ganze natürlich noch schlimmer. Es wurden also die Tiere nicht gutgläubig angeschafft, sondern sozusagen gegen das ausdrückliche Verbot des Vermieters.

Aber so wie es aussieht, gibt es trotzdem keine Chance für den
Mieter…

Der Vermieter muss natürlich davon ausgehen, dass die Frettchenhaltung wieder eskalieren könnte. Die einzige Chance sehe ich in einem sachlichen Dialog indem man darlegt, dass die Frettchen sich jetzt auf keinen Fall mehr vermehren können (warum sind die Viecher eigentlich nicht kastriert? Das mindert auch den Geruch). Der Vermieter könnte eine Erlaubnis für speziell diese (und nur diese) beiden Tiere geben.

Aber ich gehe einfach davon aus, dass sich die Mieter durch ihr früheres Verhalten das Vertrauen des Vermieters bereits verscherzt haben.

Gruß,

Myriam

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Hallo,

Hallo, Namensvetterin

meinst Du das Thema?
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ich habe mich leider auf ein Schlichtungsurteil vor dem AG eingelassen und soll meine Fähe bis zum 31.8. abschaffen.
Mittlerweile habe ich erfahren, dass es wohl ein Fehler meiner Anwältin war.

Nun denn, ich suche eine neue Wohnung. Meine Kleene kommt nicht weg.
17 + die Eltern sind allerdings eine Menge.
Wie sieht denn die aktuelle Situation aus?

Liebe Grüße

Carina

mal angenommen, ein Vermieter erlaubt den Mietern gemäß
Mietvertrag die Haltung von 2 Katzen (=Ergänzung im
Mietvertrag) und generell auch die Kleintierhaltung.

Der Mieter glaubt, Frettchen fallen unter Kleintierhaltung und
stellt auf der Terasse 2 Käfige mit je 1 Frettchen auf.

Weder die direkten Nachbarn noch die restl. 2 Parteien im Haus
stört die Haltung, im Gegenteil. Die Geruchsberlästigung der
Tiere ist durch die Außenhaltung eingedämmt.

Der Vermieter, welcher 2 Orte weiter weg wohnt, kommt vorbei
und sieht die Käfige. Er teilt mit, dass entweder die
Frettchen weg müssen oder die Mieter sollten sich eine neue
Unterkunft/Wohnung suchen.

Wer von beiden hat nun Recht?
Darf der Vermieter die Frettchenhaltung auf der Terasse
unterbinden?
Oder ist der Mieter mit seiner Aussage der Kleintierhaltung im
Recht?

LG
Carina

Hallo,

Ziemlich fest steht: der Vermieter kann eine Kleintierhaltung
nicht untersagen, sofern Nachbarn nicht belästigt werden.

Leider hat der Mieter nun seine Chance vermutlich verpasst,

die Sache gütlich zu regeln. Man hätte vorher in einem
sachlichen Gespräch den Vermieter fragen sollen und diesem die
leider verbreiteten Vorurteile gegenüber der Frettchenhaltung
ausreden können.

Ich würde jetzt gar nicht mit Paragraphen kommen, sondern das
Gespräch mit dem Vermieter suchen. Eventuell weiß er ja
einfach nicht genug über Frettchen oder unterliegt dem
verbreiteten Irrglauben, es seien Wildtiere, sie stinken usw.

Hallo Myriam,
danke für dein Wissen.
Nun war es aber so, dass die Frettchen mit dem Partner der
Mieterin etwa 1 Jahr nach Mietvertragsabschluss in die Wohnung
mit Wissen und Erlaubnis des Vermieters einzogen. Soweit ich
informiert bin, waren es da sogar 3 Frettchen. Diese wurden
vom Vermieter akzeptiert und die Käfighaltung auf der Terasse
erlaubt.

Hallo,

ich melde mich hier auch noch. Wenn das so ist - diese Info ist für mich nun völlig neu - dann konnte der VM doch überhaupt keine Entfernung druchsetzen, wenn er dies erlaubt hat.

Im Jahr des Rekordsommers passierte jedoch das Unglück und der
Rüde schaffte es, die Fähen zu decken und peng waren 17 der
Stinker auf der Terasse in einem monstösen Käfig.
Hierüber gab es Beschwerden in der Nachbarschaft beim
Vermieter und er untersagte die Haltung. Dies wurde auch
akzeptiert, da die Geruchsberlästigung bei 17 Stück schon
enorm war. 2 Frettchen jedoch behielten die Mieter und
stellten sie im Nachbardorf bei Bekannten unter. Regelmäßig
(wie Scheidungskinder) wurden sie geholt um ihnen den nötigen
Auslauf zu geben, bis sie schließlich doch wieder mit dem
Käfig auf der Terasse fest blieben.

Aber so wie es aussieht, gibt es trotzdem keine Chance für den
Mieter…

Das heisst also, dass wohl die Klage auf die Geruchsbelästigung lief und die Zusage der Tierhaltung widerrufen wurde. Trotzdem, wie auch in der direkten Mail, weshalb hat die Anwältin dann nicht erreicht, dass zumindest ein Vergleich möglich wurde, dass die ursprüngliche Zusage erhalten, aber alle zusätzlichen Tiere nicht erlaubt werden.

Ich glaube, man muss die Klage und das Urteil kennen um hier abschliessend einen Rat geben zu können.

Grüsse Günter

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Hallo Carina,

ja genau, dass war damals der Stand der Dinge und ich glaube Günther schrieb dazu, dass mein bei 17 auf Zucht plädieren kann und es somit rechtens ist, dass wir die Tierchen abgeben mussten.
Jedoch verlangte er, ALLE Tiere zu entfernen, also auch die 2 Fähen und den Rüden, die Elterntiere also sozusagen.

Wir haben nun nur noch 1 Iltisfrettchen aus diesem Wurf sowie 1 Frettchen aus dem Tierheim. Sie vertragen sich untereinander nicht und müssen somit in getrennten Käfigen gehalten werden.
Prinzipiell leben sie im Nachbardorf, aber um ihnen Auslauf zu bieten, holen wir sie immer wieder zu uns, und manchmal bleiben sie auch ein paar Wochen weil es einfach im Herz weh tut, sie wieder auf die einsame Wiese im Nachbardorf abzustellen.

Eine gütliche Einigung ist in dieem Fall mit dem Vermieter eher nicht möglich, wir werden aber nochmal mit ihm reden wenn er mit der NK-Abrechnung kommt.

Welches war der Fehler deiner Anwältin? Erzählst du mir mehr darüber?
Kann es verstehen das du deine Fähe nicht hergeben magst!