Kleintierhaltung im Wohngebiet

Liebe Wissende,

ich wohne nun in einem kleinen Dorf am Ortsrand, das Gebiet ist als Wohngebiet ausgewiesen. Jetzt möchte ich in meinem Schuppen und Garten Kaninchen und Hühner halten.

Frage 1: Darf ich das überhaupt? Hühner könnten gackern, ok, sehe ich ein, dass es da Grenzen geben mag. Wie sieht es bei Kaninchen aus? Da kann ja keiner so recht etwas dagegen haben? Bevor mein NAchbar da ein Mitspracherecht hat, möchte ich mich erst über die rechtliche Seite informieren, ist bei manchen Nachbarn angebracht…

und zweite Frage, etwas spezieller: Wenn ich Hühner und Kaninchen halten dürfte, sind die im Winter in einem ungeheizten Schuppen - gemauert und winddicht - im Stroh zufrieden?

Bin sehr dankbar für Antworten!

Hallo,

ich wohne nun in einem kleinen Dorf am Ortsrand, das Gebiet
ist als Wohngebiet ausgewiesen. Jetzt möchte ich in meinem
Schuppen und Garten Kaninchen und Hühner halten.
Frage 1: Darf ich das überhaupt?

Jein,
sozusagen „landwirtschaftliche Tierhaltung“ -> nein im ausgewiesenen Wohngebiet, nur im Dorfmischgebiet zulässig
d.h. keine Hühner und keine Kaninchen in größerer Menge, kein Misthaufen

Dagegen sind eins, zwei, drei, also wenige Kaninchen als „Liebhaberstücke“ im Fressgitter im Garten erlaubt, wobei ein Indiz der Liebhaberei die überwiegende Wohnungshaltung ist.

und zweite Frage, etwas spezieller: Wenn ich Hühner und
Kaninchen halten dürfte, sind die im Winter in einem
ungeheizten Schuppen - gemauert und winddicht - im Stroh
zufrieden?

Die Kleinbauern früherer Zeiten haben ihre Tiere auch so gehalten.
Geringer Frost ist für die Tiere erträglich. Gegen stärkeren Frost im Gebäude sollte man Vorsorge treffen, sonst geht es an die Substanz.

Gruß Steffi

Hallo,

ich wohne nun in einem kleinen Dorf am Ortsrand, das Gebiet
ist als Wohngebiet ausgewiesen. Jetzt möchte ich in meinem
Schuppen und Garten Kaninchen und Hühner halten.

Frage 1: Darf ich das überhaupt? Hühner könnten gackern, ok,
sehe ich ein, dass es da Grenzen geben mag.

Da machst du dich am besten bei der Gemeindeverwaltung schlau oder fragt mal vorher deine Nachbarn.

Wie sieht es bei
Kaninchen aus? Da kann ja keiner so recht etwas dagegen haben?

Nachfragen bei der Gemeindeverwaltung schadet auch hier nichts.

Bevor mein NAchbar da ein Mitspracherecht hat, möchte ich mich
erst über die rechtliche Seite informieren, ist bei manchen
Nachbarn angebracht…

Da wärst du aber besser im Brett *Allgemeine Rechtsfragen* aufgehoben.

und zweite Frage, etwas spezieller: Wenn ich Hühner und
Kaninchen halten dürfte, sind die im Winter in einem
ungeheizten Schuppen - gemauert und winddicht - im Stroh
zufrieden?

Hühner- und Kanickelhaltung wurde schon des öfteren hier angesprochen, ein Blick in das Archiv könnte dir da weiterhelfen oder Google z.B. :wink:

/t/huehnerhaltung-einrichten/2263128
/t/huehnerhaltung/3325741

http://www.huehnerzucht.de/faq/haltung.html

http://www.zwerghasen.info/

Mfg.
BelRia

Hallo,

wir halten Kaninchen und Hühner (in großen Gehegen) im Garten. Wir wohnen dabei sehr ländlich.

Die Aussenhaltung ist mit einem Stall bisher überhaupt kein Problem gewesen. Im Winter wird alles zusätzlich nochmal mit Stroh und Heu isoliert. Da die Kaninchen das ganze Jahr über draussen sind, haben sie auch entsprechendes Winterfell angelegt. Hühner kommen ohnehin mit niedrigeren Temperaturen besser zurecht als mit hohen.

Aber erlaubt oder nicht, ich kann mir vorstellen, dass es deswegen in einem Wohngebiet schnell mit Nachbarn Ärger geben könnte. Trotz regelmässigen ausmistens, ist eine gewisse Geruchsbelästigung nicht zu vermeiden. Hühnermist stinkt einfach sehr streng.
Lärm macht unser Hahn auch…

LG,
Nora

Wenn der Schuppen schon steht und nichts mehr angebaut wird, was die Nachbarn stören könnte, dann kannst du da problemlos Kaninchen halten, aber ich nehme mal an, dass da noch ein Gehege oder Auslauf vor soll. Wenn der 2m hoch ist könnte er schon die Nachbarn stören.
Bis zu einem gewissen Grad dürfen Hühner gackern, aber wenns zu extrem wird, dann kann man sowas rechtslich unterbinden.
Gegen Kaninchen gibt es aber nichts einzuwenden. Die sind auch im Winter draußen zufrieden.

Hallo Ali,

Wenn der Schuppen schon steht und nichts mehr angebaut wird,
was die Nachbarn stören könnte, …

es geht nicht direkt darum, was die Nachbarn stören könnte, sondern wie die Rechtslage aussieht und die sagt nun mal zu Nutztierhaltung in Wohngebieten Nein.

Kaninchen halten, aber ich nehme mal an, dass da noch ein
Gehege oder Auslauf vor soll. Wenn der 2m hoch ist könnte er
schon die Nachbarn stören.

Hier gilt das gleiche. Gehegezäune sind nach Gesetz Bauwerke und genehmigungspflichtig, egal ob es den Nachbarn stört oder nicht.

Wenns niemanden stört hat man vielleicht (und vielleicht nur eine zeitlang) Glück, daß es niemand anzeigt. Das ist aber auch schon alles.

Bis zu einem gewissen Grad dürfen Hühner gackern, aber wenns
zu extrem wird, dann kann man sowas rechtslich unterbinden.

Diese Aussage gilt nur für Dorfmischgebiete.

Gegen Kaninchen gibt es aber nichts einzuwenden.

diese auch.

Gruß Steffi

Kaninchen sind definitiv keine Nutztiere, es sei denn sie sollen zur Schlachtung oder so gehalten werden, aber das kann einem ja nicht nachgewiesen werden.

Gehegezäune sind noch keine Bauwerke. Erst ab einer bestimmten Höhe und Größe, aber auch das dürfte niemanden interessieren.

Hallo Steffi,

sondern wie die Rechtslage aussieht und die sagt nun mal zu
Nutztierhaltung in Wohngebieten Nein.

Das stimmt so nicht. Besser bei der Gemeindeverwaltung nachfragen. Hier ist auch Wohngebiet aber Nutztierhaltung erlaubt.

Gruß
BelRia

Hallo ali,

Kaninchen sind definitiv keine Nutztiere, es sei denn sie
sollen zur Schlachtung oder so gehalten werden, aber das kann
einem ja nicht nachgewiesen werden.

Du glaubst gar nicht, was dir alles nachzuweisen ist.

Vergesse die Nachbarn nicht, die sind manchmal besser als jeder Wachhund *gg*

Der Gang zur Gemeindeverwaltung kann doch nicht so schwer sein.

Mfg.
BelRia