Hallo,
nehmen wir mal an, ein Mieter zieht zu günstigen Konditionen in eine Wohnung eines Bekannten. Er hat hier keinen Mietvertrag, alles ist mündlich abgesprochen. Beim Einzug bringt der Mieter einen Hund mit, das wurde mit dem Vermieter vereinbart.
Nun hat der Mieter noch ein 100L Aquarium mit Fischen und ein 250 L Becken mit Schildkröten sowie Mäuse. Alles gehört zu den Kleintieren, ist somit nach BGB § 307 1. Absatzh und §8 Nr. 4. nicht genehmigungspflichtig. Bei der behebung eines Schadens an der Wohnung sieht der Vermieter die Tiere und verlangt deren Abschaffung oder er kündigt dem Mieter die Wohnung. Rechtlich ist der Mieter ja in dem Fall auf der sicheren Seite. Für die Aquarien hat er eine Wasserschadenversicherung und die Mäuse sind im Terrarium und können keinen Schaden machen.
Wie verfährt man in so einem Fall? Gesucht wird eine ellegante Lösung, mit der beide Parteien zu Frieden sind.
