Könnte es denn rechtliche Probleme geben wenn jemand einen Sprinter bis 3,5 tonnen hat und da eine Anhängerkupplung und einen Fahrtenzähler hat ohne diese zu benutzen. bitte wenn möglich mit genauer Angabe des gesetzlichen Hintergrundes, danke.
Mfg AC
Hallo, ja. Google liefert massenhaft Treffer z.B. was öffentliches mit den entsprechenden Vorschriften http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=pu…& Das Gerät darf einzig bei reinen Privatfahrten ausgeschaltet werden s. z.B. http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…
Cu Rene
Danke nun ist einiges klar.
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