Kleinuntern. und el. Dienstleustung im EU-Ausland

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall ein Gewerbler „G“ macht in seiner Homepage Werbung für Firmen wie z. B. Amazon, die ihren Sitz im EU-Ausland (z. B. Luxemburg) haben. - Elektronische Dienstleistung.

Die Gutschrift kommt ohne USt., und „G“ trägt das auch passend in der USt-Erklärung (Anlage UR) an.

Was ist, wenn „G“ auf Kleinunternehmer-Besteuerung umstellt?:
Muss der Kunde dann die Gutschrift dann mit der USt seines Landes ausstellen? - *grübel* - Kann ja eigentlich nicht sein:
Die Gutschrift muss ja einer Rechnung entsprechen, die „G“ gestellt hätte, und für einen Kleinunternehmer kommt nur eine Rechnung ohne USt in Frage.

Ist diese Überlegung richtig?

Muss „G“ seinen Kunden informieren?

Gruß JoKu