Kleinunternehme Mitte des Monats Umsatzgrenze

Nun ist es bloß halt so, dass das nicht bedeutet, dass man mit der USt „nichts am Hut“ hat. Wenn der umgerechnete Jahresgesamtumsatz (den Du möglicherweise mit „Jahresumsatz“ meinst) im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit die eine dann relevante der beiden Grenzen überschreitet (in diesem Jahr ist die andere grad egal), ist der Mann eben kein Kleinunternehmer.

Und wenn jetzt, wie Du ursprünglich empfohlen hast, ein Unternehmer mit abweichendem WJ dieses bei der Ermittlung seines Status berücksichtigt, liegt er meilenweit daneben - das kann unter Umständen saumäßig teuer für ihn werden.

Schöne Grüße

MM

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Natürlich kann er abweichen und trotzdem. Kleinunternehmer sein. Alle Rechnungen sind bereits ohne Ust raus oder rein. Er wird aber nicht gravierend abweichen, das wäre dämlich denn dann könnte er investieren, die Ist aber nicht ziehen

‚Wenn Sie im Gründungsjahr wider Erwarten mehr als 17.500 Euro steuerpflichtige Einnahmen erzielen, bleibt Ihnen der Kleinunternehmerstatus für das erste Jahr erhalten. Ab Januar des Folgejahres unterliegen Sie jedoch automatisch der Regelbesteuerung. Das gilt auch dann, wenn Sie ganz sicher sind, im zweiten Jahr wieder unter der 17.500-Euro-Grenze zu bleiben!‘

http://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm#ueberschreiten_der_umsatzgrenzen

Wahrscheinlich passt auch dieser Link wieder nicht, aber wir wollen ja so dicht wie möglich an den Fakten bleiben, schaust

Servus,

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

Den § 19 UStG, der nun wahrlich nicht schwer zu lesen und zu verstehen ist, hab ich Dir verlinkt - ich hab keine Ahnung, warum Du ihn mit aller Gewalt nicht zur Kenntnis nehmen möchtest. Dort könntest Du leicht sehen, dass sich die USt auch in diesem Zusammenhang wie immer auf das Kalenderjahr bezieht, niemals auf das Wirtschaftsjahr. Das einzige, was nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext hervorgeht, sondern wo man den UStAE bemühen muss, ist hier, dass an die Stelle der 50.000 - € - Grenze im ersten (Kalender)jahr der unternehmerischen Tätigkeit die Grenze von 17.500 € tritt, die sonst für das Vorjahr greift. Dass ein abweichendes Wirtschaftsjahr im Zusammenhang mit der Kleinunternehmereigenschaft irgendeine Bedeutung hätte, ist allein Deiner Fantasie entsprungen - im UStG ist davon nirgendwo die Rede.

Schöne Grüße

MM

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Sonderregelung für Existenzgründer Bearbeiten

Existenzgründer müssen ihren Umsatz für das Gründungsjahr sowie für das darauffolgende Wirtschaftsjahr schätzen und gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der in diesem Zeitraum erzielte Umsatz auf einen Jahres-Gesamtumsatz hochzurechnen. Überschreitet der Umsatz voraussichtlich 17.500 €, scheidet die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von vorneherein aus. Überschreitet der Umsatz im Gründungsjahr 17.500 €, darf die Kleinunternehmerregelung im folgenden Wirtschaftsjahr nicht mehr in Anspruch genommen werden. Das Gleiche gilt, wenn im Folgejahr der Jahresumsatz 50.000 € voraussichtlich überschreiten wird.

All diese Sülze steht kurz und prägnant in der Rechtsquelle, die ich Dir vorgelegt habe. Und ein Bezug irgendeiner UStlichen Regelung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist auch mit diesen vielen blumigen Worten nicht belegbar.

Und damit bin ich draußen hier - Tschüssing!

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Ah - melde doch einfach mal ein Gewerbe an, dann wird das FA selbst dich fragen, welches Geschäftsjahr du bevorzugt, Kalenderjahr oder Zeitjahr. Dass du Steuergesetze zitieren kannst, heisst nicht, dass du sie interpretieren kannst. Lass dich doch einfach mal von nem Steuerberater beraten, so wie ich, ich hatte schon zwei. Übereinstimmend wurde ich über die Kleinunternehmer Regelung informiert dahingehend, dass die Abweichung im Gründungsjahr die Regelung für das Gründungsjahr nicht aufhebt. Das entspricht dem, was ich auf tausenden von Seiten von Steuerberatern finde.

Leute, geht zum Steuerberater:
Gründungsberatung
Ein bis zwei prof. Abschlüsse mindestens
Steuersparerklärung oder andere Software, wenn ihr es unbedingt selbst machen wollt.

Nur lasst euch nicht hier ‚beraten‘ gleich verraten

das glaube ich gleich, dass Du einen hohen Verschleiß an StBn hast.

Solche Vorträge von Mandanten:

könnte ich auch nicht sehr lange anhören, ohne dass sich gewisse Abnutzungserscheinungen zeigen.

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Mannmannmann, was gibst du dich denn mit so einer Null so lange ab? Dafür kriegst du von mir reichlich Fleißpünktchen.

Es war doch bereits im ersten Posting erkennbar, dass Rike1 nicht den Ansatz einer wie auch immer gearteten Wissensbasis vorzuweisen hat. Man weiß ja gar nicht, wo man mit der Richtigstellung anfangen soll.

Du hast dich da etwas festgebissen, was?

Was machen wir jetzt mit der Frage? Ich guck mir mal den Verlauf noch mal an, denn Richtiges ist ja schon dabei.

Von mir.

Hier ist mein Kommentar verschwunden und ich werde ihn nicht nochmals verfassen.

Vergiss einfach den ganzen Müll von Rike und ignoriere auch das Gefecht zwischen Aprilfrisch und Rike. Konzentrier dich auf das Wichtige und frage gezielt nach, wenn dir noch etwas unklar ist.

Alles andere führt doch zu nichts.

Sc heiße … verklickt. Ignoriert das eine Herz. Das ist trotzdem Unsinn, was da steht.

M

Kleinunternehmer uist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerecht - und nur aus dem Umsatzsteuerrecht. Wer Kleinunternehmer ist, entscheidet sich an einer Umsatzgrenze.

inwiweit haben die Begriffe kleinunternehmer und Umsatzgrenze denn etwas mit dem geschäftsjahr oder dem Jahresabschluß zu tun?

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