Nun ist es bloß halt so, dass das nicht bedeutet, dass man mit der USt „nichts am Hut“ hat. Wenn der umgerechnete Jahresgesamtumsatz (den Du möglicherweise mit „Jahresumsatz“ meinst) im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit die eine dann relevante der beiden Grenzen überschreitet (in diesem Jahr ist die andere grad egal), ist der Mann eben kein Kleinunternehmer.
Und wenn jetzt, wie Du ursprünglich empfohlen hast, ein Unternehmer mit abweichendem WJ dieses bei der Ermittlung seines Status berücksichtigt, liegt er meilenweit daneben - das kann unter Umständen saumäßig teuer für ihn werden.
Schöne Grüße
MM