Kleinunternehme Mitte des Monats Umsatzgrenze

Hallo folgende Frage.
Wenn ein Kleinunternehmer sein Gewerbe Mitte Mai angemeldet hat wird der Mai komplett zur Umsatzgrenze berechnet als 8/12 des Jahres oder wird der Mai nur zur Hälfte mit eingerechnet

Gruß Klaus

Die Berechnung bezieht den Monat Mai mit ein. Also 8/12.

Es kommt aber nicht auf die Anmeldung des Gewerbes an, sondern darauf, ab wann man Unternehmer ist. Für die Gewerbeanmeldung mag sich das Gewerbeamt intseressieren, das Umsatzsteuerrecht interessiert das jedenfalls nicht.

Unternehmer ist man nach § 2 UStG, Abschnitt 2.6 UStAE, „mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen beabsichtigt ist (Verwendungsabsicht) und die Ernsthaftigkeit dieser Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird.

Was bedeutet das genau? Das man mit dem ersten Verkauf schon Unternehmer ist? oder schon früher wenn man z.b die Produktion und Vorbereitung gestartet hat ohne Umsätze und die Gewerbeanmeldung noch nicht ganz durchgelaufen ist? Also quasie Vorbereitungsphase das könnte dann ja bei dieser Frage ja schon April gewesen sein. Bzw dann wenn ein Konto für das Geschäft beantragt wurde oder?

Das hängt auch davon ab, ob du dich für das Kalenderjahr oder das Zeitjahr entschieden hast. Bei Kalenderjahr war dein Geschäftsjahr schon im Dezember vorüber, bei Zeitjahr 8/12. Den Start deines Geschäftsjahres hast du dem FA mitgeteilt.

wo genau kann man das nachlesenß Bin mir nicht mehr sicher was ich eingetragen habe. Aber bei Kalenderjahr was würde das bedeuten?

Das hast du in den Fragebogen eingetragen, der direkt auf die Gewerbeanmeldung hin ins Haus flattert. Zur Not kannst du beim FA nachfragen, auch, wenn du dich damit als freundlicher Chaot outest. Kalenderjahr bedeutet einfach 1. Januar bis 31. Dezember. Ich selber fand das immer einfacher

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Servus,

das Wort „Umsatzsteuer“ sagt Dir aber schon etwas, hoffe ich?

Kopfschüttelnd

MM

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Es würde bezogen auf § 19 Abs 1 UStG genau Nix bedeuten.

Aber das kannst Du ja mit Expertin Rike klarmachen.

Und Tschüs

MM

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Das ist Quark. Die Umsatzsteuer ist immer (in Worten: IMMER) auf das Kalenderjahr bezogen. Auch wenn irgendwer ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat.

Schon früher. Ab dem Moment, in dem du die erste Handlung als Unternehmer durchführst. Ware kaufst oder Geschäftsausstattung. Eine Kontoeröffnung dürfte wohl nicht dazugehören.

Du musst aber aufpassen, wenn du eine GmbH führst: Da gilt zwar grundsätzlich dasselbe, aber die GmbH gab es vor ihrer Gründung nicht und kann deshalb nicht Leistungsempfänger einer Leistung gewesen sein, die vor der Gründung bezogen worden ist. Da muss man dann ein bisschen tricksen.

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Mein lieber Mann, Umsatzst erwähnt er doch gar nicht, sondern eine Umsartgrenze, ich vermutr, dass er die Jahresgrenze (Abschluss) meint.

Da vermutest Du falsch.

Lies doch mal § 19 UStG, der ist interessant.

Nebenbei: Gehörst Du eigentlich auch zum Kreis der bezahlten Antwortschreiber hier?

Schöne Grüße

MM

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Das wäre ja schön, für seinen Zeitvertreib bezahlt zu werden. Wie du darauf kommst, kann ich mir allerdings nicht erklären. Kriege ich neErklärung??? Wär schon fair

Noch mal zu dem Fall hier: ich persönlich glaube, dass derVerfasser versucht, seinen Jahresumsatz zu ermitteln.

Dann hast Du, obwohl ich sie extra für Dich verlinkt habe, § 19 Abs 3 S. 3 - 4 UStG nicht gelesen. Ich kopier sie jetzt mal für Dich hier rein, vielleicht geht es dann leichter:

Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.

Ergänzend kannst Du vielleicht auch noch nachschlagen, was das Wort „Kalenderjahr“ bedeutet.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

es gibt hier mindestens zwei (mit winzigen Beträgen) bezahlte Antwortschreiber. Bei einem von ihnen fällt auf, dass er zu allem antwortet, wovon er mindestens schon irgendwann mal gehört hat, um sein Centbeutelchen ein wenig zu füllen. Daran hab ich halt gedacht eben.

Schöne Grüße

MM

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Du lieber Himmel, den Halbsatz habe ich bisher immer übersehen. Was soll denn das bedeuten?

Von der Logik her doch wohl nur, dass man bis zum 15 .M. einen vollen Monat zur Berechnung heranzieht und ab dem 16 d.M. taggenau rechnet. Aber warum kann man das dann nicht so ins Gesetz schreiben?

Na soviel öfter als ich hast du auch nicht recht gehabt…wenn du mal ehrlich zu dir selber bist Ich habe eher das Gefühl, dass hier eine riesige egoschlacht im gange ist. Besonders nett ist das den neuen ggü nicht

Der witz an diesem thread z.b. ist, dass er Kleinunternehmer ist und mit USt gar nichts am Hut hat.

Guggugs,

und wie ist denn ein Kleinunternehmer denn eigentlich definiert?

Schöne Grüße

MM

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Ja, das ist der Grund, warum er weohl versucht, wie ich oben schon vermute, seinen Jahresumsatz zu ermitteln. Den Rest weiss hier jeder, denn ihr seid Fachleute und kennt sowohl den Paragraphen 19 ustgesetz als auch die Zahlen 17500 und 50000. Guggstu auch