Freistellungsbescheinigung für Kleinunternehmen nach § 19 Abs 1 Pflicht oder nicht ?
Wenn ja ist das Mitschicken dieser Bescheinigung Pflicht ?
Und der Hinweiss das mann viele dieser Tätigkeiten als " Haushaltsnah "
absetzen kann.
worum es denn noch geht ist diese freistellungsbescheinigung dafür da um anzuzeigen das mann keine Mwst. abführt und keine veranschlagt ? oder genau andersherum ?
Wenn ja ist das Mitschicken dieser Bescheinigung Pflicht ?
Und der Hinweiss das mann viele dieser Tätigkeiten als "
Haushaltsnah " absetzen kann.
Lass uns doch mal wissen, um welche Arten von Tätigkeiten es in dieser Frage zum Beispiel gehen soll!
Garten? Umzug? Betreuung? …?
Normalerweise dürfen Kleinunternehmer (wie auch Privatpersonen) gar keine MwSt/USt. auf die Rechnung schreiben.
Es kommt dann ein Satz wie z.B. „Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 (1) UStG“ auf die Rechnung und (fast) fertig.
Bei Haushaltsnahen Dienstleistungen außerdem m. W. so was wie: „Sie sind verpflichtet, diese Rechnung mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 500€ geahndet.“