Kleinunternehmen

Liebe/-r Experte/-in,

ich spiele mit dem Gedanken rum, ein Kleingewerbe im Handelsbereich anzumelden, sprich Waren über ebay zu verkaufen. Darf man als Kleinunternehmer, sofern man unter einem Umsatz von jährlich 17.500 € bleibt,die Vorsteuer, also die MWST vom Lieferanten geltend machen? Welche Steuern würden bei vorgegebenem fiktiven Szenario anfallen?

Gewinn geschätzt, 500 EUR im Monat
Umsatz geschätzt

Hallo,

als steuerrechtlicher Kleinunternehmer darf man keine Vorsteuer geltend machen. Solange Sie dies bleiben, müssen Sie monatlich bzw. vierteljährlich nichts bei Finanzamt abgeben. Entfällt die steuerrechtliche Kleinunternehmerschaft, ist (je nach Vorgabe des Finanzamtes) monatlich bzw. vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abzugeben.

Die Gewinne aus dem Unternehmen werden jährlich bei der privaten Einkommensteuerklärung mit angegeben und zum persönlichen Einkommensteuerssatz versteuert(der hängt von der Höhe der Gesamteinkünfte ab). Ob Sie Bedarf für einen Steuerberater haben, müssen Sie selbst entscheiden, bei einem Kleinunternehmen mit einfacher EÜR ist dies m.E. nicht unbedingt notwendig, hängt aber eben auch davon ab, inwieweit man Kenntnisse in diesem Bereich hat.

Freundliche Grüße,
Silke

Hallo,
ich denke nicht das du überhaupt dazu berechtigt bist deine geleistenen Steuern in einer Rechnung dem FA gegenüber geltend zu machen. Da meines Wissens nach die Jahressumme als Umsatz zu niedrig ist. Denn das FA interessiert in erster Hinsicht nicht wie viel du Gewinn machst, sonder wie hoch deine Umsat ist. Denn der Gewinn wird dann anders besteuert.
Aber sicherlich ist dir auch bekannt, das die sogennnate Steuerlastermittlung nur ein Durchlaufposten ist. Und wenn denn noch einwenig an Guthaben zu deinen Gunsten überbeleiben tut, dann wird dier diese als Gewinn angerechnet.

Hallo ogon,
Leider erst heute.
Zur ersten Frage: Du darfst die Mwst. geltend machen.

  1. Es fallen keine weiteren Steuern an.
    Liebe/-r Experte/-in,
  2. Bei der Einkommenserklärung werden alle Belege/Rechnungen mit einegereicht. Mehr brauchst Du nicht machen.

Ratschlag: Leiste Dir einen Steuerberater. Ich bezahle etwa 250,–€ pro Jahr. Dann hast Du keine Probleme mit dem FA. Bei der Auswahl des Steuerberaters achte darauf, daß es ein kleines Unternehmen ist und der für eine Auskunft auch mit einer Flasche Wein zufrieden ist.
Ich hoffe Dir ein bißchen geholfen zu haben.

ich spiele mit dem Gedanken rum, ein Kleingewerbe im
Handelsbereich anzumelden, sprich Waren über ebay zu
verkaufen. Darf man als Kleinunternehmer, sofern man unter
einem Umsatz von jährlich 17.500 € bleibt,die Vorsteuer, also
die MWST vom Lieferanten geltend machen? Welche Steuern würden
bei vorgegebenem fiktiven Szenario anfallen?

Gewinn geschätzt, 500 EUR im Monat
Umsatz geschätzt