Kleinunternehmen als Nebenverdienst?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin hauptberuflich als Konzertveranstalter im Dienste des Staates tätig. Mein Bruttoverdienst liegt bei ~ 1700 Euro. Das man dadurch kein eigenes Häuschen mit Garten bauen kann ist sicherlich ersichtlich. Nun bin ich meiner Meinung, sowie auch anderen Meinungen nach, sehr talentiert was Intro bzw. Visuelles Medien Design sowie die Anfertigung von extrem leisen PC Systemen für jegliche Anwendergruppe anbelangt und möchte dies nun legalisiert nebenher betreiben als eigenständiges „EinMann Unternehmen“.

Beispiele für meine Arbeiten sehen sie hier:
http://www.youtube.com/user/OnelouderdesignPure

Legalisiert heisst für mich: Visuelle Projekte entsprechend der Zeit und des Aufwandes sowie Computersysteme verkaufen, Rechnungen erstellen, Geschäftskonto eröffnen, etwaig Geschäftsfhzg. beschaffen, Werbung auf der eigenen Homepage, etwaig dem Fahrzeug, sowie öffentlich inner - und ausserorts. Und natürlich die Steuern dafür entsprechend dem Umsatz an das FA abführen. Also eigentlich alles recht einfach und bequem für beide Parteien und seriös wirkend für den Konsumenten, den mit Ehrlichkeit fährt man am besten.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Kann ich überhaupt einfach so ein Kleinunternehmen gründen ohne einen kaufmännischen Ausbildungsberuf?

  2. Mit welcher Abgabe kann ich bei einem Verkauf für ein beispielsweise 30 Sekunden Intro im Wert von 300 Euro rechnen.

  3. Bin ich von der Umsatzsteuer befreit wenn mein jährliches Einkommen unter der Grenze der EStG liegt.

  4. Ich bin festangestellt. Ändert sich mein Gehalt durch die zusätzliche Einnahme?

  5. Muss ich mich privat krankenversichern lassen?

  6. Muss ich Steuern abführen auch wenn ich in einem Geschäftsjahr eine Flaute hatte und beispielsweise nur 2000 Euro dadurch erwirtschaftet habe oder muss ich nur den tatsächlichen Umsatz versteuern. Mir gehts darum nicht „ärmer“ zu werden wenn der Laden mal nicht läuft.

  7. Kann ich bei mir zuhause ein Büro für das Unternehmen einrichten und die benötigten Materialien wie zb. Tisch/Stuhl, Präsentationsvorlagen und den obligatorischen HighEnd PC absetzen?

  8. Muss ich die EStG oder UST ID auf meiner Webseite oder auf den Werbeträgern zwingend angeben?

Vielen Dank für eine Antwort

Guten Tag Juhani,

als erstes gratuliere ich zu dem Entschluss, ein Unternehmen zu gründen und
selbstverständlich auch zu Ihrer Arbeit, die ich bei youtube gesehen habe.

Bei der Gründung eines Unternehmens ist die Rechtsform eine wichtige
Entscheidung. Ich lebe und arbeite in Frankreich und kenne die deutschen
Gesetzesänderungen der letzten Jahre nicht besonders gut. Ich empfehle
allerdings bei der Wahl der Rechtsform, die französische Variante der deutschen
GmbH, die Sárl bzw. Eurl ( 1 Mann GmbH ), Gründungskapital ab € 1,-- , nicht
unberücksichtigt zu lassen. Hier brauchen Sie keine kaufmännischen Nachweise
um mit Ihrem künstlerischen Unternehmen zu starten. Sie erhalten eine
Domizilierungsstelle, können alle Anschaffungen über das französische
Unternehmen abwickeln, erhalten ein Bankkonto mit entsprechenden Kreditkarten
etc. Sie brauchen keine private Krankenversicherung abschliessen. Alle
steuerlichen Fragen klären sich, wenn Sie sich über das Internet mit den
Suchbegriffen: Firmengründung EURL Strasbourg, befassen. Ihr finden Sie einen
Wirtschaftsassessor, der Ihnen vorab telefonisch Auskunft erteilt.
Sie können Ihre deutsche Adresse als Niederlassung nutzen und sogar in das
deutsche Handelsregister eintragen lassen.
Die Gründungskosten sind niedrig und die Handlungsfähigkeit nach Gründung
erfolgt bereits nach ca. 4 Werkstagen !

Beste Grüsse aus Nizza und viel Erfolg,

Claude

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin hauptberuflich als Konzertveranstalter im Dienste des
Staates tätig. Mein Bruttoverdienst liegt bei ~ 1700 Euro. Das
man dadurch kein eigenes Häuschen mit Garten bauen kann ist
sicherlich ersichtlich. Nun bin ich meiner Meinung, sowie auch
anderen Meinungen nach, sehr talentiert was Intro bzw.
Visuelles Medien Design sowie die Anfertigung von extrem
leisen PC Systemen für jegliche Anwendergruppe anbelangt und
möchte dies nun legalisiert nebenher betreiben als
eigenständiges „EinMann Unternehmen“.

Beispiele für meine Arbeiten sehen sie hier:
http://www.youtube.com/user/OnelouderdesignPure

Legalisiert heisst für mich: Visuelle Projekte entsprechend
der Zeit und des Aufwandes sowie Computersysteme verkaufen,
Rechnungen erstellen, Geschäftskonto eröffnen, etwaig
Geschäftsfhzg. beschaffen, Werbung auf der eigenen Homepage,
etwaig dem Fahrzeug, sowie öffentlich inner - und ausserorts.
Und natürlich die Steuern dafür entsprechend dem Umsatz an das
FA abführen. Also eigentlich alles recht einfach und bequem
für beide Parteien und seriös wirkend für den Konsumenten, den
mit Ehrlichkeit fährt man am besten.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Kann ich überhaupt einfach so ein Kleinunternehmen gründen

Ja natürlich, zu einem Gewerbe braucht keiner eine spezielle Ausbildung, mit der Ausnahme des Handwerkes und einigen spezifischen Berufsfeldern. Genaue Auskunft gibt aber die IHK.

ohne einen kaufmännischen Ausbildungsberuf?

  1. Mit welcher Abgabe kann ich bei einem Verkauf für ein
    beispielsweise 30 Sekunden Intro im Wert von 300 Euro rechnen.

  2. Bin ich von der Umsatzsteuer befreit wenn mein jährliches
    Einkommen unter der Grenze der EStG liegt.

Nein Umsatzsteuerpflichtig ist jeder Unternehmer, aber dafür kannst Du aber die Vorsteuer gegenrechnen.

  1. Ich bin festangestellt. Ändert sich mein Gehalt durch die
    zusätzliche Einnahme?

Nein, jedoch muss der Arbeitgeber zustimmen

  1. Muss ich mich privat krankenversichern lassen?

Nein, da Du ja über Deine Haupttätigkeit versichert bist.

  1. Muss ich Steuern abführen auch wenn ich in einem
    Geschäftsjahr eine Flaute hatte und beispielsweise nur 2000
    Euro dadurch erwirtschaftet habe oder muss ich nur den
    tatsächlichen Umsatz versteuern. Mir gehts darum nicht „ärmer“
    zu werden wenn der Laden mal nicht läuft.

Alle Einnahmen müssen versteuert werden. Die Einnahmen aus Deinem Gewerbebetrieb werden zu Deinem Gesamteinkommen addiert, so dass eine Komplettbetrachtung des Einkommens erfolgt.

  1. Kann ich bei mir zuhause ein Büro für das Unternehmen
    einrichten und die benötigten Materialien wie zb. Tisch/Stuhl,
    Präsentationsvorlagen und den obligatorischen HighEnd PC
    absetzen?

Ja, das kannst Du als Gewerbetreibender absetzen

  1. Muss ich die EStG oder UST ID auf meiner Webseite oder auf
    den Werbeträgern zwingend angeben?

Ja auf der Webseite musst Du die USt-ID-Nr. angeben

Vielen Dank für eine Antwort

Hallo,
ich habe selbst ein Gewerbe angemeldet (einmalige Gebühr, bei der Kommune erfragen) und arbeite im Nebenerwerb (z.Zt. arbeitslos). Für das Finanzamt: einfache EÜR (Einnahme-Überschussrechnung) mit Excel; Kleinunternehmerrregelung ohne MwSt.
Beim Finanzamt aber gleich die Kleinunternehmerregelung beantragen, ebenso die Gewerbesteuerbefreiung.

In Nullkommanix wird allerdings die IHK ihre Beitragsforderungen anmelden; dagegen kann man sich jedoch wehren (muss man auch, nicht auf die lange Bank schieben!). Sachkundig machen über die Obergrenzen für Beitragsbefreiung (Länder-verschieden?). Beitragsbefreiung beantragen.

Zitat IHK (Hessen): ‚Von nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragenen natürlichen Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt haben, wird ein Grundbeitrag und eine Umlage nicht erhoben, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 Euro nicht übersteigt, soweit sie in den letzten fünf Wirtschaftsjahren weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren.‘

Wichtig ist jedoch auch: Dein Arbeitgeber muss informiert werden und den Nebenverdienst absegnen (am besten schriftlich), denn sonst kann es ein Kündigungsgrund sein!

> Legalisiert heisst für mich: Visuelle Projekte >entsprechend der Zeit
> und des Aufwandes sowie Computersysteme verkaufen, >Rechnungen
> erstellen, Geschäftskonto eröffnen, etwaig >Geschäftsfhzg. beschaffen

Wenn man nicht Wert auf Vorsteuerabzug (MwSt) legt [1], dann fährt man am besten mit der Kleinunternehmerregelung (die z.Zt. aktuelle Obergrenze ist mir nicht bekannt).

Bei mir steht im Briefverkehr bzw. auf Rechnungen unten am Fuß: Bankverbindung: Sparkasse xxxxx BLZ: xxxxxx Kto.: xxxxxx Steuernr.: xxxxxxx Keine Ausweisung von MwSt.! Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UstG

> 1) Kann ich überhaupt einfach so ein >Kleinunternehmen gründen ohne
> einen kaufmännischen Ausbildungsberuf?
Ja

> 2) Mit welcher Abgabe kann ich bei einem Verkauf für >ein beispielsweise 30 Sekunden Intro im Wert von 300 >Euro rechnen.

Kann m.E. so einfach nicht beantwortet werden. Steuerlich ist das ganze Spiel nur zusammen mit dem Einkommen aus der unselbständigen Hauptbeschäftigung zu sehen. Welche Kriterien bezüglich evtl. zusätzlicher Sozialabgaben zu beachten sind, entzieht sich meiner Kenntnis.

> 3) Bin ich von der Umsatzsteuer befreit wenn mein >jährliches
> Einkommen unter der Grenze der EStG liegt.

siehe §19 UStG; bezieht sich auf den Umsatz (ist anfangs zu schätzen) [3]; das Einkommen aus der unselbständigen Haupt-Beschäftigung hat damit nichts zu tun!

> 4) Ich bin festangestellt. Ändert sich mein Gehalt
> durch die zusätzliche Einnahme?

Nein. Aber siehe oben wg. Info an Arbeitgeber!

> 5) Muss ich mich privat krankenversichern lassen?
Kann ich nicht beantworten.

> 6) Muss ich Steuern abführen auch wenn ich in einem Geschäftsjahr
> eine Flaute hatte und beispielsweise nur 2000 Euro dadurch
> erwirtschaftet habe oder muss ich nur den tatsächlichen Umsatz
> versteuern. Mir gehts darum nicht ärmer zu werden
> wenn der Laden mal nicht läuft.

Du machst eine einfache EÜR (mit Einnahmen, Ausgaben, Fahrtkosten etc.) [2]. Dies bedeutet: die reine Gewinnsumme geht in die Steuererklärung ein. Aber Achtung: Wenn Du mehrere Jahre (wieviele?) nur Verluste machst, wird das FA die Sache als ‚Liebhaberei‘ betrachten.

> 7) Kann ich bei mir zuhause ein Büro für das Unternehmen einrichten
> und die benötigten Materialien wie zb. Tisch/Stuhl,
> Präsentationsvorlagen und den obligatorischen HighEnd PC absetzen?

Die Kriterien für ‚Arbeitszimmer‘ wurden verschärft, also wahrscheinlich bezüglich Arbeitszimmerkosten, Möbel etc.: Nein
Arbeitsmittel: Ja, sofern begründbar. Bezüglich größerer Ausgaben (z.B. PC) gelten Obergrenzen. Werden diese überschritten, werden die Kosten für eine solche Anschaffung über mehrere Jahre ‚abgeschrieben‘, d.h. der Betrag wird über Jahre gestückelt.

> 8) Muss ich die EStG oder UST ID auf meiner Webseite >oder auf den
> Werbeträgern zwingend angeben?

Steuer-Nr. auf Rechnung: Ja
Steuer-Nr. auf Webseite: m.E. Ja
(Impressum nicht vergessen)
Steuer-Nr. auf Werbeträgern: keine Ahnung
UST ID gibt es nicht bei Kleinunternehmerregelung

[1] Wenn man größere Investitionen vorhat, ist dies jedoch evtl. der falsche Weg
[2] falls Du eine (von mir erstellte) Excel-Vorlage brauchst: bitte melden
[3] Es wäre fatal, wenn im ersten Jahr nachträglich festgestellt wird, dass die Obergrenzen des §19 UstG überschritten wurden (wegen MwSt).


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kohlhaas

Hallo, zu Ihrer Anfrage.
Zur Frage 1. Man kann diverse Kleinunternehmen auch ohne kaufmännischen Ausbildungsberuf gründen.
Ich war vor meinem Feuerwehrberuf selbstständiger Fuhrunternehmer ( nur mit einem LKW ). Dafür musste ich seinerzeit einen Lehrgang zum Güternahverkehrsgewerbe mit erfolgreichem Prüfungsabschluss ablegen. Unter anderem Buchführung und was so zu einem Güternahverkehrsgewerbe notwendig ist, bevor ich mein Güternahverkehrsunternehmen dann beim zuständigen Ordnungsamt über den Empfang einer Gewerbeanmeldung erhalten habe. In Ihrem Fall also beim zuständigem Ordnungsamt zur Gewerbeanmeldung anfragen, welche Voraussetzungen hier eventuell verlangt werden.
Zu 2. Einkommen aus einem Gewerbebetrieb. Sie müssen hierzu Fragebögen ausfüllen. Hier sind z. B. Fragen mit welchem Jahreseinkommen Sie zum Gewerbebetrieb rechnen. Danach richten sich die Abgaben, Vorausabgaben. Vorsteuer usw… Setzen Sie die Einnahmen aus dem Gewerbe zu niedrig an, müssen Sie zum Jahresende, zur ESt - Erklärung entsprechend Steuern nachzahlen. Schätzen Sie ihre Einnahmen zu hoch, erhalte Sie entsprechende Steuererstattungen, da Ihre Schätzung zu hoch war.
Zu 3. Wenn der Umsatz anfällt, muss dieser Umsatz bei der ESt - Erklärung angegeben werden. Das ist der ESt - Vordruck des Finanzamtes Anlage G ( Einkünfte aus Gewerbebetrieb ). Ihre Einnahmen als Arbeitnehmerin kommen zur ESt - Erklärung ebenfalls hinzu ( Gesamt - Einkommen ).
Zu 4. Ich bin Beamter im öffentlichen Dienst gewesen. Mein Gehalt hatte mit meinem Gewerbe nichts zu tun.
Zu 5. Krankenversicherung. Hier müssen Sie bei einer, bzw. ihrer Krankenkasse nachfragen. Gewerbebetrieb zusätzlich neben Gehalt, ob hier zusätzlich eine Krankenversicherung anfällt, oder nur entsprechend höhere Beiträge von der Krankenkasse erhoben werden.
Zu 6. Sie müssen beim Ausfüllen der Fragebögen, diese betreffen auch die Abgaben wie Steuern usw., mit welchem Jahreseinkommen Sie aus dem Gewerbe rechnen, angeben. Schwierig, weil Sie ja noch nicht wissen, wie hoch Einnahmen im Jahr hier aufkommen. Danach werden Ihre Vorauszahlungen an das Finanzamt berechnet. Ein Finanzamt interessiert zum Geschäftsjahr keine Flaute. Sie müssen erst einmal jeden Monat ihre Vorauszahlungen an das Finanamt zahlen ( z. B. Gewerbesteuervorauszahlungen ). Wenn Ihre monatlichen Vorauszahlungen zu hoch waren, nach Abgabe der Jahressteuererklärung, bekommen Sie die zuviel bezahlte Abgabe entsprechend zurückerstattet.
Zu 7. Sie können zuhause ein Büro einrichten. Benötigte Materialien wie Bürotisch, Stuhl, PC, Drucker, Schreibmaterialien usw., sowie anteilige Miete, Heizungskosten, also Nebenkosten zur Mietwohnung, auch Kosten zu Reinigung des Büros zu ihrer Miet - Wohnungsgröße usw. sind in der Anlage G. als Werbungskosten anzusetzen. Also steuerrechtlich ein Arbeitszimmer können Sie mit der Abgabe zur Steuererklärung zur Anlage G, Gewerbebetrieb steuermindernd geltend machen. Die Abschreibungsdauer der Anschaffungen zum Gewerbebetrieb ist unterschiedlich. Abschreibung PC, Drucker z. B. 3 Jahre.
Zu 8. Ihre Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb interessiert im Grunde nur das Finanzamt, denn ein Finanzamt will aus Ihren erwirtschafteten Einnahmen natürlich Steuern haben. Seien Sie nicht überrascht, denn wenn Sie ein Gewerbe anmelden, wer auf einmal so alles auf der Matte steht und will von Ihnen ebenfalls etwas abbekommen. Zum Beispiel die IHK ( Industrie und Handelskammer ) die sich zur Gewerbeanmeldung bei Ihnen melden wird. Diese bekommt zu Ihrer Gewerbeanmeldung ebenfall eine Benachrichtigung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hier etwas helfen, was so alles mit einer Gewerbeanmeldung auf Sie zukommt. Wer von Ihren möglichen Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb ebenfalls etwas abhaben will und wogegen Sie sich nicht wehren können, weil es entsprechende Gesetze so hergeben. Beispiel die IHK Mitgliedschaft als Gewerbetreibende.
Mit freundlichem Gruß
G. Hase