Hallo,
ich habe selbst ein Gewerbe angemeldet (einmalige Gebühr, bei der Kommune erfragen) und arbeite im Nebenerwerb (z.Zt. arbeitslos). Für das Finanzamt: einfache EÜR (Einnahme-Überschussrechnung) mit Excel; Kleinunternehmerrregelung ohne MwSt.
Beim Finanzamt aber gleich die Kleinunternehmerregelung beantragen, ebenso die Gewerbesteuerbefreiung.
In Nullkommanix wird allerdings die IHK ihre Beitragsforderungen anmelden; dagegen kann man sich jedoch wehren (muss man auch, nicht auf die lange Bank schieben!). Sachkundig machen über die Obergrenzen für Beitragsbefreiung (Länder-verschieden?). Beitragsbefreiung beantragen.
Zitat IHK (Hessen): ‚Von nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragenen natürlichen Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt haben, wird ein Grundbeitrag und eine Umlage nicht erhoben, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 Euro nicht übersteigt, soweit sie in den letzten fünf Wirtschaftsjahren weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren.‘
Wichtig ist jedoch auch: Dein Arbeitgeber muss informiert werden und den Nebenverdienst absegnen (am besten schriftlich), denn sonst kann es ein Kündigungsgrund sein!
> Legalisiert heisst für mich: Visuelle Projekte >entsprechend der Zeit
> und des Aufwandes sowie Computersysteme verkaufen, >Rechnungen
> erstellen, Geschäftskonto eröffnen, etwaig >Geschäftsfhzg. beschaffen
Wenn man nicht Wert auf Vorsteuerabzug (MwSt) legt [1], dann fährt man am besten mit der Kleinunternehmerregelung (die z.Zt. aktuelle Obergrenze ist mir nicht bekannt).
Bei mir steht im Briefverkehr bzw. auf Rechnungen unten am Fuß: Bankverbindung: Sparkasse xxxxx BLZ: xxxxxx Kto.: xxxxxx Steuernr.: xxxxxxx Keine Ausweisung von MwSt.! Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UstG
> 1) Kann ich überhaupt einfach so ein >Kleinunternehmen gründen ohne
> einen kaufmännischen Ausbildungsberuf?
Ja
> 2) Mit welcher Abgabe kann ich bei einem Verkauf für >ein beispielsweise 30 Sekunden Intro im Wert von 300 >Euro rechnen.
Kann m.E. so einfach nicht beantwortet werden. Steuerlich ist das ganze Spiel nur zusammen mit dem Einkommen aus der unselbständigen Hauptbeschäftigung zu sehen. Welche Kriterien bezüglich evtl. zusätzlicher Sozialabgaben zu beachten sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
> 3) Bin ich von der Umsatzsteuer befreit wenn mein >jährliches
> Einkommen unter der Grenze der EStG liegt.
siehe §19 UStG; bezieht sich auf den Umsatz (ist anfangs zu schätzen) [3]; das Einkommen aus der unselbständigen Haupt-Beschäftigung hat damit nichts zu tun!
> 4) Ich bin festangestellt. Ändert sich mein Gehalt
> durch die zusätzliche Einnahme?
Nein. Aber siehe oben wg. Info an Arbeitgeber!
> 5) Muss ich mich privat krankenversichern lassen?
Kann ich nicht beantworten.
> 6) Muss ich Steuern abführen auch wenn ich in einem Geschäftsjahr
> eine Flaute hatte und beispielsweise nur 2000 Euro dadurch
> erwirtschaftet habe oder muss ich nur den tatsächlichen Umsatz
> versteuern. Mir gehts darum nicht ärmer zu werden
> wenn der Laden mal nicht läuft.
Du machst eine einfache EÜR (mit Einnahmen, Ausgaben, Fahrtkosten etc.) [2]. Dies bedeutet: die reine Gewinnsumme geht in die Steuererklärung ein. Aber Achtung: Wenn Du mehrere Jahre (wieviele?) nur Verluste machst, wird das FA die Sache als ‚Liebhaberei‘ betrachten.
> 7) Kann ich bei mir zuhause ein Büro für das Unternehmen einrichten
> und die benötigten Materialien wie zb. Tisch/Stuhl,
> Präsentationsvorlagen und den obligatorischen HighEnd PC absetzen?
Die Kriterien für ‚Arbeitszimmer‘ wurden verschärft, also wahrscheinlich bezüglich Arbeitszimmerkosten, Möbel etc.: Nein
Arbeitsmittel: Ja, sofern begründbar. Bezüglich größerer Ausgaben (z.B. PC) gelten Obergrenzen. Werden diese überschritten, werden die Kosten für eine solche Anschaffung über mehrere Jahre ‚abgeschrieben‘, d.h. der Betrag wird über Jahre gestückelt.
> 8) Muss ich die EStG oder UST ID auf meiner Webseite >oder auf den
> Werbeträgern zwingend angeben?
Steuer-Nr. auf Rechnung: Ja
Steuer-Nr. auf Webseite: m.E. Ja
(Impressum nicht vergessen)
Steuer-Nr. auf Werbeträgern: keine Ahnung
UST ID gibt es nicht bei Kleinunternehmerregelung
[1] Wenn man größere Investitionen vorhat, ist dies jedoch evtl. der falsche Weg
[2] falls Du eine (von mir erstellte) Excel-Vorlage brauchst: bitte melden
[3] Es wäre fatal, wenn im ersten Jahr nachträglich festgestellt wird, dass die Obergrenzen des §19 UstG überschritten wurden (wegen MwSt).
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Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kohlhaas