Kleinunternehmen anmelden

Hallo

ich habe mich nun entschieden ein Gewerbe anzumelden, und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Ist es sinnvoll das noch im alten Jahr zu tun? Oder bin ich da bereits zu spät dran? Welche Unterschiede gibt es da?

Oder ist das nur vorteilhaft wenn ich die Regelbesteuerung nutze, also auf die Kleinunternehmerregelung verzichte?

Würde mich über ein paar Antworten sehr freuen.

Dazu wären vielleicht ein paar Details notwendig. Die Forenuser mit hellseherischen Fähigkeiten befinden sich gerade in Weihnachtsurlaub.

Jörg

Grundsätzlich wäre anzumerken, dass das Gewerne anzumelden ist, wenn man es ausübt. Fängt man 01.01. an reicht die Anmeldung am 01.01. Da das Feiertag ist würde es auch der 02.01. oder noch der 31.12.2007 tun.

Der Rest ist unerheblich. Im Gegenteil, bei einem Beginn in 2007 (jetzt noch) ist ja noch fürs alte Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Wer will sich das antun?

Servus,

der Zeitpunkt, zu dem ein Gewerbe angemeldet wird, hat auf die Besteuerung überhaupt keinen Einfluss.

Im Fall Überschussrechner ist eine Überschussrechnung erstmals für das Jahr zu erstellen, in dem Einnahmen oder Ausgaben vorgelegen haben, die sich auf den Betrieb beziehen.

Im Fall Buchführung ist die Eröffnungsbilanz auf den Stichtag zu erstellen, zu dem die Geschäftstätigkeit aufgenommen worden ist.

Eine Option für irgendeinen Zeitpunkt gibt es dabei nicht, allenfalls Interpretationsmöglichkeiten, welche vorbereitenden Handlungen genau schon als „ernsthaft“ zu bezeichnen sind. Die Anschaffung eines Existenzgründerhandbuches im März kann so ein Zweifelsfall sein, wenn der nächste objektiv fassbare Schritt im Februar des Folgejahres unternommen wurde.

Der Zettel von der Gemeinde ist dabei grad egal.

Schöne Grüße

MM

Was mir zu dem Thema gerade einfällt sind zwei Sachen:

wenn du dieses Jahr kein Geld mehr von einem Kunden bekommst, dann würde ich dieses Jahr noch anmelden, weil du dann später schreiben kannst „das Unternehmen besteht seit 2007“

Solltest du dieses Jahr noch Geld erhalten, wäre es meines Wissens nach so, dass dein Wirtschaftsjahr erstmal mit dem „normalen“ Jahr übereinstimmt. Da gibt es so eine Sache mit der Rentenversicherung, die einen für schutzbedürftig halten (zu deutsch: du sollst zahlen) wenn (fast) all dein Einkommen von einem einzigen Kunden stammt.
Da kenn ich jetzt die Details nicht, aber das fiel mir noch dazu ein. Nicht, dass nachher die RV die Hand aufmacht, weil du 2007 ja nur einen Kunden hattest und damit rentenversicherungspflichtig bist.

Ob der letzte Punkt relevant ist oder nicht mögen die Profis entscheiden, solltest du eh kein Geld mehr dieses Jahr einnehmen würde ich jetzt anmelden, um nachher den „wir sind schon lange im Geschäft“-Bonus zu kassieren.

Viele Grüße,

yummi

Servus,

diese Sorge:

Nicht, dass nachher die RV die Hand aufmacht, weil
du 2007 ja nur einen Kunden hattest und damit
rentenversicherungspflichtig bist.

besteht entweder unabhängig vom Beginn der Geschäftstätigkeit, oder überhaupt nicht. Das Gesamtbild der Verhältnisse ist unter keinen Umständen davon abhängig, ob zufällig im ersten Jahr der Tätigkeit nur ein Kunde - von unmittelbar darauf mehreren - aktiv war oder nicht. Die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht - man müsste sehr viel mehr vom Sachverhalt wissen, um dazu etwas sagen zu können - ist kein schematischer Vorgang, sondern bezieht sich immer auf die Situation im Ganzen: D.h. bei den Tätigkeiten, bei denen RV-Pflicht eintreten kann, davon abhängig, ob die Tätigkeit darauf konzipiert ist, nur für einen Kunden tätig zu werden oder nicht.

Wenn ein Orgelbauer in einem Jahr insgesamt eine Orgel baut, wird er dadurch nicht rentenversicherungspflichtig. Und wenn ein Betrieb, der auf die Restaurierung von Raddampfern spezialisiert ist, zwei Jahre lang an einem Raddampfer arbeitet, auch nicht.

Schöne Grüße

MM

Ist es sinnvoll das noch im alten Jahr zu tun?

Meist ja. Argumente: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#welches_jahr

bereits zu spät dran?

Nö, Eure Stadtverwaltung hat zwischen den Jahren vermutlich geöffnet.

Welche Unterschiede gibt es da?

Bei der Anmeldung nur Gewerbe, Reisegewerbe, Makler

Unternehmer oder Kleinunternehmer entscheidet sich erst auf dem Fragebogen vom Finanzamt.
Lesestoff Einlesen in die Materie: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Oder ist das nur vorteilhaft wenn ich die Regelbesteuerung
nutze, also auf die Kleinunternehmerregelung verzichte?

Ob (oder ob nicht) die KU Sinn macht, dazu gibt es hier Argumente:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

Gruß JoKu