Hallo,
mal angenommen bei einem Ehepaar ist der Mann Arbeitnehmer und die Frau möchte Kleinunternehmerin sein. Die Frau muss keine Umsatzsteuer bis 17.5000 zahlen. Die Grenze bis man die Einkommenssteuer bezahlen muss ist ja circa 7000 Euro. Aber wird bei der Frau das Einkommen des Mannes dazugezählt? Zum Gewinn? oder wie ist es? Wird dann alles was über 7000 ist versteuert, oder das ganze Einkommen von Mann und Frau wird mit der Einkommenssteuer versteuert? Wäre dann eine getrennte Veranlagung angebracht oder überhaupt möglich? Hoffe ihr wisst was ich meine. Würde mich über Antworten echt freuen!
Aber wird bei der Frau das Einkommen des Mannes dazugezählt?
Nein, erstmal nicht.
Zum Gewinn? oder wie ist es?
Zusammenveranlagung vorausgesetzt - die Einkünfte werden getrennt ermittelt und dann gemäß § 26b EStG zusammengerechnet.
das ganze Einkommen von Mann und Frau wird
mit der Einkommensteuer versteuert?
Ja.
Wäre dann eine getrennte
Veranlagung angebracht oder überhaupt möglich?
Möglich ja; ob sinnvoll, hängt vom Einzelfall ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald