Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage die mich noch zur Verzweiflung bringt, da ich unterschiedliche Antworten gefunden habe.
Jemand möchte ein Kleingewerbe gründen, sein Name Max Mustermann, sein Gewerbe eine Coputer- und Verkaufsagentur, nicht im HR eingetragen. Darf er sich dann z.B. „Covagmu, Max Mustermann“ nennen ??? Das „Co“ steht für Computer, „vag“ für Verkaufsagentur und „mu“ für Mustermann.
„Covagmu, Max
Mustermann“
Verkaufsagentur und „mu“ für Mustermann.
Ist erlaubt. Es darf sogar nur der Phantasiename genutzt werden.
Die IHK empfiehlt aber den Vor- und Nachnamen in Geschäftsbriefen mit anzugeben.
Hallo!
Ja klar, so wie in dem Beispiel kann man es machen. Evt. würde ich für Rechnungen aber immer noch Deinen Namen als Zusatz angeben.
VG Silke