Es dreht sich um folgende Problemstellung:
Im 1. Geschäftsjahr gilt ja nach der Regelung ein Umsatz i.H.v. 17500€, um umsatzsteuerbefreit zu bleiben und im 2. Jahr dann shcon die 50000€.
Desweiteren soll es ja möglich sein,dass man „Geschäftsjahr = Kalenderjahr“ machen kann.
Könnte man dann auch ein Unternehmen noch in diesem Jahr (2010) anmelden, den zulässigen Umsatz machen (Anteil von 17500€ für Dezember) und darf dann im 2. Geschäftsjahr 2011 die vollen 50000€ Umsatz erzielen?