Kleinunternehmen Minderjährig Kapital Eltern

Hallo,
ich habe vor ein Kleinunternehmen zu gründen und ich bin 16.
Meine Eltern zweifeln und meinen das wenn es dumm kommt nicht nur ich in die Schulden abrutsche, sondern auch ihr Vermögen angegriffen wird.

Stimmt das? Ich meine ist es durch den Antrag beim Vormundschaftsgericht nicht so, das ich die Konsequenzen trage für mein Handeln?

Danke Niine

Das ist eine interessante Frage. Kommt doch aber nur in Betracht, wenn du Verbindlichkeiten eingehst, welche du nachher nicht erfüllen kannst. Und allein das dürfte sehr schwer fallen mit 16 Jahren jemanden zu finden, der dich als Debitor akzeptiert. Vormundschaftsgericht hin oder her.

Es sei denn du meinst, dass du das Startkapital, welches deine Eltern stifteten, verballerst und jetzt gegenüber deinen Eltern Schuldner bist?

Anderseits gibts natürlich auch noch die Möglichkeit, dass du Handlungen begehst, für welche du haftbar gemacht werden kannst.

Anderseits gibts natürlich auch noch die Möglichkeit, dass du
Handlungen begehst, für welche du haftbar gemacht werden
kannst.

Es geht mir hauptsächlich darum.

Hallo,

hierzu gelten generell folgende Paragraphen des BGB:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__106.html

Dieser regel erst einmal unabhängig von der unternehmerischen Tätigkeit Deine „Rechte“.

Darüber hinaus gilt weiter, dass der Elternteil bei allem zustimmen muss, wodurch Du nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangst.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__107.html

D.h., Schenkungen sind z.B. ohne Zustimmung der Eltern möglich, sofern damit keine „Verpflichtungen“ verbunden sind.

Nun zu Deiner unternehmerischen Tätigkeit :

Hier gilt § 112 BGB. Dort heisst es:

Absatz 1

Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

Absatz 2

Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.

Nun hast Du nicht gesagt, was Du genau vor hast. Allerdings kann man sagen, dass das Eingehen von Verbindlichkeiten im Rahmen der Geschäftstätigkeit ebenfalls gebilligt ist. Z.B. wenn Du Material kaufen musst, etc. Willst Du hingegen ein ganzes Fabrikgelände erwerben, ist das nicht mehr abgedeckt.
Zu der Sache mit der Haftung. Wenn Du gewerblich tätig bist, musst Du natürlich auch haften. Hier gelten die allgemeinen Regeln. Allerdings werdet ihr beim Vormundschaftsgericht auch darauf hingewiesen. Vor größeren Ausgaben seid Ihr durch die Erfordernis der Zustimmung des Vormundschaftgerichts „geschützt“. Allerdings macht Kleinvieh ja auch Mist.

Stimmt das? Ich meine ist es durch den Antrag beim
Vormundschaftsgericht nicht so, das ich die Konsequenzen trage
für mein Handeln?

Ja, das ist natürlich zunächst richtig. Allerdings wird den Eltern u.U. eine Mitschuld zu geben sein.

VG
Sebastian

Wie der Vorredner schon sagte, kann den Eltern eine Mitschuld anzulasten sein, denn Eltern haften für Ihre Kinder. Zwar ist der Minderjährige im Bezug auf seine unternehmerische Tätigkeit geschäftsfähig, aber ist auch noch minderjährig.
Besser ist es, dass die Eltern sein Tun überwachen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie der Vorredner schon sagte, kann den Eltern eine Mitschuld
anzulasten sein, denn Eltern haften für Ihre Kinder. Zwar ist
der Minderjährige im Bezug auf seine unternehmerische
Tätigkeit geschäftsfähig, aber ist auch noch minderjährig.
Besser ist es, dass die Eltern sein Tun überwachen.

Hey, danke erstmal euch beiden für eure Mühe.
Im Prinzip sollte ja bei Ankauf & Verkauf von Waren bei Ebay und im Onlineshop nichts schief gehen.

Der Dorn in meinem Auge ist, das ich ja im Prinzip irgendwann mal was falsch machen könnte. Und ich bekomme eine Abmahnung oder Unterlassungserklärung und muss dadurch z.b. 3000€ zahlen. Wenn aber meine Waren und all mein Vermögen nur 1000€ wert ist, hätte ich 2000€ Schulden.

Dadurch haben meine Eltern Angst, das dann ihr Konto angegriffen wird.

Sonst hab ich ja eigentlich keine Schuldenfallen, wenn ich auf Steuer usw. achte. Und nen Fabrikgelände will ich auch nicht kaufen :wink:

Danke Niine

Hallo Niine,

Hey, danke erstmal euch beiden für eure Mühe.
Im Prinzip sollte ja bei Ankauf & Verkauf von Waren bei Ebay
und im Onlineshop nichts schief gehen.

Na ja, das dachte sich schon so manch einer und dann kam es ganz anders. Richtig ist, dass sich die (finanziellen) Vermögensschäden bei eBay noch in Grenzen halten dürften. Es kommt ja auch wesentlich darauf an, was man verkauft. Hochpreisig oder eher nicht.

Der Dorn in meinem Auge ist, das ich ja im Prinzip irgendwann
mal was falsch machen könnte. Und ich bekomme eine Abmahnung
oder Unterlassungserklärung und muss dadurch z.b. 3000€
zahlen. Wenn aber meine Waren und all mein Vermögen nur 1000€
wert ist, hätte ich 2000€ Schulden.

Ja, das stimmt. Daher ist es auch unerlässlich, sich im Vorfeld eines EBay-Gewerbes mit den relevanten BEstimmungen und Gesetzen vertraut zu machen. Hierzu spielen neben dem Urheberrecht v.a. auch das Markenrecht eine Rolle.
Viele denken, dass EBay eine Lizenz zum Gelddrucken ermöglich. Es kommt darauf an, dass wenn man gewerblich dort tätig wird, dass man auf jeden Fall mit den Herstellern der Waren die man verkaufen will, spricht.

Dadurch haben meine Eltern Angst, das dann ihr Konto
angegriffen wird.

Abmahnungen kann man dadurch vermeiden, dass man sich gesetzeskonform verhält. Hierbei liegt der Vorteil darin, dass man so etwas schon im Vorfeld abklären kann. Ind iesem Zusammenhang muss auch unbedingt auf die Gewährleistungspflicht als gewerblicher Verkäufer hingewiesen werden. Regelmäßig kann diese zwar „vom Hersteller via Ebay-Seller übertragen“ werden, aber es ändert nichts daran, dass der Ebay-Seller der erste Ansprechpartner ist. Auch hier kann es zu Verpflichtungen kommen.

Sonst hab ich ja eigentlich keine Schuldenfallen, wenn ich auf
Steuer usw. achte. Und nen Fabrikgelände will ich auch nicht
kaufen :wink:

Das mit der Steuer kommt erst ab einer bestimmten Grenze. D.h., bis zu einem bestimmten Umfang der gewerblichen Tätigkeit bleibt die Sache steuerfrei. Darüber hinausgehend hätte man es aber dann natürlich auch zu beachten.

VG
Sebastian

Eltern ‚haften‘ nicht automatisch für ihre Kinder!
Hi,

Wie der Vorredner schon sagte, kann den Eltern eine Mitschuld
anzulasten sein, denn Eltern haften für Ihre Kinder.

Eltern haften fürihre Kinder? Immer und unbegrenzt?
Sorry, aber so pauschal ist das falsch.

http://recht-gebloggt.de/2007/10/03/populaere-rechts…

oder aus: http://www.ra-haensch.de/bibliothek/info/irrtum.php

Eltern haften für ihre Kinder.
Haftung meint zunächst in diesem Sinne zivilrechtliche Verantwortlichkeit für den Schaden, den man anderen zufügt. Nach § 823 BGB haftet jeweils der Täter, also auch ein Kind selbst für eigene Handlungen, soweit es älter als 7 Jahre ist und die entsprechende Einsicht hat (§ 827 BGB). Die Eltern könnten nur wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht (§§ 1626ff., 1671 ff., 1757, 1765 BGB) - und damit für eine eigene Pflichtverletzung - zur Verantwortung gezogen werden, § 832 BGB.

Ulrich