Kleinunternehmen nebenher

Hallo,ich möchte demnächst neben meinem Hauptberuf ein Kleingewerbe anmelden (Onlinehandel) mit geschätzten max.10.000 Euro Umsatz und wollte mal wissen was ich vielleicht noch zu beachten habe.Klar ist das ich keine Vorsteuer geltend machen kann und keine Umsatzsteuer bezahlen muß.

Wie läuft das aber zum Beispiel mit dieser „Gewinn Überschuss Rechnung“ ich besorge mir teilweise Waren von Privat ohne Rechnung,wie soll ich diese Investitionen „glaubwürdig“ in diese einbringen?
Und welche genauen Posten muß ich gegenüberstellen Warenbeschaffungskosten,Internetgebühren,Versandmaterial den tatsächlichen Einnahmen?Und lohnt sich bei einer GÜR überhaupt ein Steuerberater?

Fragen über Fragen Gruß Patrick

Rechnung" ich besorge mir teilweise Waren von Privat ohne
Rechnung,wie soll ich diese Investitionen „glaubwürdig“ in

Das wird nicht gehen. Wenn Du Deine Ausgaben nicht belegen kannst, wird das FA sie kaum anerkennen.

Und welche genauen Posten muß ich gegenüberstellen
Warenbeschaffungskosten,Internetgebühren,Versandmaterial den
tatsächlichen Einnahmen?

Alle Einnahmen links, alle geschäftlichen Ausgaben rechts. Welche geschäftlichen Ausgaben Du hast, weißt Du besser als wir.

Und lohnt sich bei einer GÜR überhaupt ein Steuerberater?

Es ist keine Frage ob es sich lohnt. Wenn Du Buchhaltung und Steuererklärung nicht selber machen kannst, wirst Du einen StB einschalten müssen.

Fragen über Fragen Gruß Patrick

Ein paar Antworten hats gegeben.

Danke du hast mir schon sehr geholfen.Heißt das allerdings wenn ich auf Dauer Waren von Privat beziehe bezahle ich die Ware + 42 % Ein kommensteuer?Auf Dauer ein Verlustgeschäft!?!

Und was muß die Buchhaltung beinhalten,reicht da nicht einfach die lapidare GÜR?Und muß ich eine Kopie der Rechnung der verkauften Ware ans Finanzamt übermitteln?

Konkret meinte ich eigentlich,daß ich bei Bedarf vereinzelt Waren bei einem großen Auktionshaus kaufen möchte um sie dann über meinen Shop etwas teurer zu verkaufen.Das rechnet sich ja dann eigentlich nicht,oder?

Konkret meinte ich eigentlich,daß ich bei Bedarf vereinzelt
Waren bei einem großen Auktionshaus kaufen möchte um sie dann

Dann hast Du doch einen Beleg, den Du für die Buchhaltung verwenden kannst.

wenn ich auf Dauer Waren von Privat beziehe bezahle ich die
Ware + 42 % Ein kommensteuer?Auf Dauer ein Verlustgeschäft!?!

Siehe meine andere Stellungnahme.

Und was muß die Buchhaltung beinhalten,reicht da nicht einfach
die lapidare GÜR?

Was ist denn bei Dir eine „lapidare GÜR“ ?

Und muß ich eine Kopie der Rechnung der
verkauften Ware ans Finanzamt übermitteln?

Nein, aber bei einer Steuerprüfung bereithalten.