Hallo,
sorry, hab unter Recht und Steuern schon mal gepostet, ohne große Resonanz, bis ich endlich hier das richtige Brett gefunden hab.
@MOD:
bitte bei Recht und Steuern notfalls Beitrag killen
Meine Frage wäre nun:
ich möchte demnächst nebenberuflich von mir gemalte Bilder verkaufen, ist also, wenn ich das recht sehe, eine „freiberufliche künstler. Tätigkeit“, für die ich keinen Gewerbeschein brauche und keine Gewerbesteuer zahlen muss.
Wie ist nun das notwendige Procedere?
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beim Finanzamt anmelden? Wie „nennt“ sich das dann, einen „Betrieb“ anmelden?
Was muss man da mitbringen, nachweisen o.ä.? -
wie geht es dann weiter?
Ich nehme an, dass ich dann unter die Kleinunternehmerregelung falle, da ich gewiss keinen Umsatz im Jahr über 17.500 Euro machen werde. -
Ist das richtig, dass ich dann keine Umsatzsteuer abführen muss, nicht angeben darf auf meinen Rechnungen?
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Was ist aber z.B. mit Materialeinkauf, den ich tätige, oder z.B. bei Verkäufen über EBAY, die Gebühren, die EBAY mir berechnet sind ja immer incl. MwSt. - wie gebe ich dass dann gegenüber dem Finanzamt am Ende des Jahres an - als Beträge mit oder ohne MwSt. (also was ICH bezahlt habe)?
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Muss ich Einkommensteuer vorauszahlen?
Da es ja nur eine sporadische Nebentätigkeit ist, kann es auch vorkommen, dass ich mal einen Monat keine Lust zum Malen habe, also null Gewinn. Wenn Eink.steuer vorausgezahlt werden muss, wie will das FA dann einen Gewinn berechnen? „Bilder“ hört sich so hochtrabend an, aber bei einem Hobbymaler weiß man ja erstmal gar nicht, ob sich überhaupt was verkauft und die Preise werden sich auch in Grenzen halten, so realistisch bin ich schon. -
Wie, in welcher Form und Umfang protokolliere ich unter dem Jahr rechtlich korrekt meine Verkaufsaktivitäten?
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Wenn ich Rechnungen ausstelle, was muss rechtlich zwingend darauf vermerkt sein?
Ich hab irgendwo gelesen, die Steuernummer muss drauf sein.
Aber als Kleinunternehmer, der nach §19 UStG USt.-befreit ist, hab ich doch gar keine Steuernummer? -
Was machte ich am Ende des Jahres: Anlage GSE oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung … kenne mich da leider überhaupt nicht aus
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will das Finanzamt zwischenzeitlich unterm Jahr „Bericht erstattet“ haben?
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Was ist, wenn ich ein Bild ins Ausland verkaufe, macht das einen Unterschied in irgendeiner (steuerlichen) Hinsicht?
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Online muss ich, wenn ich meiner Informationspflicht korret nachkommen will, eine Steuernummer u.a. mit angeben - stimmt das in meinem Fall, wenn ich USt. befreit bin, oder hat das damit nichts zu tun?
Andererseits hab ich doch keine Steuernummer … naja, ich hätte höchstens, die, die ich seit vielen Jahren hab, wenn ich eben aus meinem nichtselbstständigen normalen Angestelltenverhältnis meine Einkommensteuererklärung gemacht habe. -
Was ist dann eine Umsatzsteuer-ID? Ist das was anderes als eine Umsatzsteuer-NUMMER?
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Wenn jemand einen guten Literaturtip zu eben diesen Fragen für mich hat (Print oder online), wäre ich dankbar. Habe im Buchhandel schon x Bücher durchforstet, aber entweder sind sie zu wenig detailliert oder zu sehr, so dass ich in dem Fachchinesisch nicht mehr durchblicke.
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Was würde eigentlich pi mal Daumen ein Steuerberater verlangen, wenn ich mit solch Basisfragen zu ihm gehen würde?
Vielen Dank im voraus für eure kompetenten Antworten.
Alexander