Kleinunternehmen Verkauf Gebrauchtteile ohne MwSt. möglich?

hallo Fachleute,

wenn ein Handwerker gebrauchte Teile auf einer Online-Plattform verkauft,
die er selbst bereits gebraucht gekauft hat ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer,
oder geschenkt bekommen hat,

muss er ja bekanntlich dem Käufer trotzdem eine Rechnung dafür ausstellen.

Muss er die Rechnung incl. MwSt oder ohne MwSt stellen?

über Antwort freut sich
Georg
(zwangsauserwählte Experten, die sich nicht angesprochen fühlen, brauchen nicht zu antworten. Antworter müssen sich bewusst sein, daß ihre Antwort im Forum veröffentlicht wird)

Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG
Servus,

wenn er die Differenzbesteuerung gem. § 25 a UStG anwendet, die für solche Fälle geeignet ist, darf er keine USt ausweisen. Er muss nicht, aber kann auf der Rechnung auf § 25 a UStG hinweisen, damit der Rechnungsempfänger kein großes Hin und Her wegen USt-Ausweis anfängt und auch nicht glaubt, der Rechnungsaussteller sei Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

hi Bp.

möööh, hab den plöden § 25 a UStG durchgeackert, undzwar umsonst. Der ist nicht wirklich Laienverträglich :frowning:

ich lese immer wieder „innergemeinschaftlich“ , hat das nicht was mit Importware zu tun?

auch der Rest klingt kompliziert.
Der Umsatz wird nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt
klingt jetz nich grad so, daß der Handwerker GAR keine MwSt ausweisen braucht

überhaupt steht in dem § nirgendwo, daß er die Re. ohne MwSt ausweisen darf

Danke jedenfalls für die Hilfe
S.

hallo nochmal,

mir kommt gerade der Gedanke, daß es für den Kleinunternehmer vllt. gar nicht erforderlich ist,
die Gebrauchtware überhaupt als gewerblicher Verkäufer zu veräussern.

Nachdem es für die Sache gar keinen Einkaufsbeleg gibt, kann er sie ohnehin vielmehr als Privatmann ganz ohne Rechnugstellung verkaufen

denkt er sich jedenfalls

Gruß

Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG?
Hallo Georg,

die Wahl zwischen gewerblichem und „privatem“ Verkauf gibt es bloß bei ebay, nicht im deutschen Steuerrecht. Steuerhinterziehung betreffend den Gewinn aus dem Verkauf dieser „von privat“ eingekauften Ware ist zwar - wie Du sagst - wegen der Nachweisbarkeit relativ einfacher durchzuführen als bei Einkauf von einem gewerblichen Lieferanten, aber sie ist deswegen nicht weniger verboten und weniger strafbar.

Aber weil Du das Stichwort „Kleinunternehmer“ ins Spiel bringst: Handelt es sich im vorliegenden Fall denn um einen Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG, der generell keine USt abführen muss und auf Rechnungen keine USt ausweisen darf?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Aber weil Du das Stichwort „Kleinunternehmer“ ins Spiel
bringst: Handelt es sich im vorliegenden Fall denn um einen
Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG, der generell keine USt
abführen muss und auf Rechnungen keine USt ausweisen darf?

beim fiktiven Handwerker handelt es sich um einen normalen Handwerksbetrieb, der seine Rechnungen zzgl. MwSt stellt

Wenn wir annehmen, die Teile wären ihm von einem Kunden geschenkt worden,
es also keinen Einkaufsbeleg gibt, könnte er es praktisch gefahrlos im w-w-w als Privatmann vertickern.
Da sehe ich keinerlei Gefahr mehr.
Die Frage hat sich erledigt.
vielen Dank für die Mühe

Georg.

eb*y und der Fiskus
Servus,

es also keinen Einkaufsbeleg gibt, könnte er es praktisch
gefahrlos im w-w-w als Privatmann vertickern.

alles, was bei ebay läuft, wird von den Finanzbehörden durchgefiltert. Das ist ungefähr der ungünstigste Durchführungsweg für Geschäfte, die mit Steuer- oder Abgabenhinterziehung zusammenhängen.

Ich habe das nicht recht geglaubt, bis mir einer erzählt hat, dass er, als sie ihn drangekriegt hatten, überhaupt keine Vorstellung mehr davon hatte, wann er wie viele schwarz eingeführte Zigaretten vertickt hatte, und dann für die nachträgliche Erstellung der nötigen Steuererklärungen vom Zoll eine lückenlose Aufstellung über seine Verkäufe bei ebay bekam.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder